Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat Anträge für - TopicsExpress



          

Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat Anträge für gesundheitsbezogene Wirkungen von "Obst" und "Gemüse" abgelehnt, u.a. in Bezug auf "Herz-Kreislauf-Krankheiten", "hohen Blutzucker" und "Gewichtsmanagement". Die Verordnung Nr. 1924/2006 sieht ein neues Genehmigungsverfahren für Angaben zu den Wirkungen von Lebensmitteln vor. Also auch zu den gesundheitlichen Wirkungen von Naturgesundheitsmitteln mit bewährten Pflanzenstoffen ... Darunter fallen Angaben zu allen pflanzlichen Stoffen, die wir z.B. aus Nahrungsergänzungsmitteln kennen – alles Nährstoffe, die absolut wichtig sind, um unsere Gesundheit zu erhalten! Bislang waren diese Produkte frei erhältlich und jedem zugänglich. Schließlich stellen sie auch keinerlei Gefährdung dar! Dennoch hat die Europäische Union beschlossen, jede Information zu verbieten, die uns über die Gesundheitsvorteile informiert. Die einzige Ausnahme von diesem Verbot sind die gesundheitlichen Aussagen, die die Beamten der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) als wissenschaftlich angesehen haben... und zwar nach eigenem angeblich wissenschaftlichen Maßstab willkürlich und ohne die Entscheidung ausreichend erklären oder belegen zu müssen. Das ist fast so, als würden sie einem Autohersteller verbieten etwas über die Motorisierung, die Ausstattung oder die Anzahl der Sitzplätze seiner Verkaufsmodelle zu sagen. Und an Stelle der Information erzählt Dir dann ein Beamter der Europäischen Kommission, was Du zum Fahrzeug wissen darfst.
Posted on: Sun, 15 Sep 2013 06:24:22 +0000

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