Staatliche Parteienfinanzierung – keine Auswirkung durch - TopicsExpress



          

Staatliche Parteienfinanzierung – keine Auswirkung durch Nichtwahl Für jede Stimme erhalten die Parteien Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Für eine Wählerstimme gibt es maximal 0,85 EUR pro Jahr der Legislaturperiode. Allerdings ist der Betrag der staatlichen Parteienfinanzierung auf maximal 150,8 Mio. EUR pro Jahr begrenzt (Stand für das Jahr 2012). Diese Grenze wird regelmäßig deutlich überschritten, weshalb nicht abgegebene oder ungültige Stimmen in der Summe nichts ändern. Sie bewirken nur, dass weniger stark gekürzt werden muss, womit mehr Geld für andere Wahlen und für Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen und Spenden übrig bleibt. Auch eine Stimmabgabe an eine Kleinstpartei, deren Erstattungsbetrag wegen zu geringer eigener Einnahmen gedeckelt ist, reduziert die Gesamtsumme seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2011 nicht mehr. Die anderen Parteien erhalten dann von der Gesamtsumme entsprechend mehr.
Posted on: Thu, 19 Sep 2013 01:34:24 +0000

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