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AN ALLE HUNDEHALTER!!!! Es geht in Moment nicht anders, da müssen Wir durch... "Die haben kein Große Interesse das alle sofort bezahlen!" Wieso??? Weil alle Hunde die registriert an den Gemeinde sind, müssen ins Zentralen Register angemeldet sein und wer muss wieder dafür bezahlen? CLARO... WIR HUNDEHALTER die schon Steuer und Versicherung für jede Hunde bezahlt! Aber die wollen noch mehr, es reich noch nicht... Wer das nicht bis ende dieses Monat bezahlt, muss ein Strafe bezahlen, da die Strafe hoch ist und die brauchen VIEL GELD (für ??????) von unserer Mitbürger, wird nicht so groß gesagt! Die Strafe wir nicht billig sein... ps: Es tut mir leid wenn meine Deutsch Kenntnisse nicht so gut ist, aber es muss gesagt werden! https://hunderegister-nds.de/login Hunderegister Niedersachsen Willkommen Sehr geehrter Hundehalter, sehr geehrte Hundehalterin! Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle HundehalterInnen ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 6 NHundG. Das Register dient gem. § 16 Abs. 1 S. 2 NHundG "der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter." Das zentrale Register wird von der KSN - Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH aufgrund Beleihung geführt. Sie können sich und Ihre Hunde auf dieser Webseite für 17,26 € (inkl. MwSt) selbst melden oder für 27,97 (inkl. MwSt) per Formular oder telefonisch unter 0441 390 10 400 (werktäglich von Mo.-Fr. von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Bei der Onlineregistrierung zahlen Sie per Lastschriftverfahren. Telefonisch oder schriftlich können Sie auch per Überweisung bezahlen. Bitte vermerken Sie dann auf dem Formular oder bei Ihrem Anruf, dass Sie nicht per Lastschrift zahlen möchten. Sie benötigen für die Meldung eines Hundes zwingend die 15-stellige Transpondernummer des Chips, den der Tierarzt Ihrem Hund eingesetzt hat. Sie finden diese Nummer zum Beispiel in Ihrem EU-Heimtierausweis. Bei Fragen stehen Ihnen unsere FAQ zur Verfügung. Über das Kontaktformular können Sie auch Fragen und Anregungen oder Kritik übermitteln. Wenn diese Möglichkeiten Sie nicht weiterbringen, können Sie auch unter unten stehender Rufnummer anrufen und Fragen stellen. Beachten Sie aber bitte, dass wenn ein Mitarbeiter des zentralen Registers die Anmeldung vornimmt automatisch die höhere Gebühr entsteht. Aufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Posted on: Wed, 28 Aug 2013 21:26:09 +0000

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