Arbeit auf Abruf - Tagelöhner bei der Post 9.000 Mitarbeiter der - TopicsExpress



          

Arbeit auf Abruf - Tagelöhner bei der Post 9.000 Mitarbeiter der Deutschen Post sind inzwischen "auf Abruf", das heißt nicht-versicherungspflichtig beschäftigt. Für diese gibt es lediglich eine Rahmenvereinbarung, sie stehen auf einer "Liste Interessierter für Arbeitseinsätze". Erst wenn die Post zur Arbeit ruft, unterschreibt der Beschäftigte einen sogenannten Listenarbeitsvertrag. Michael arbeitet seit zwei Jahren für die Post. Zwei bis drei Mal pro Woche klingelt bei ihm das Handy. Für seinen Arbeitgeber hat er einen besonderen Klingelton festgelegt. So weiß er sofort, wenn die Arbeit ruft. Feste Arbeitszeiten, ein geregeltes Einkommen oder eine Sozialversicherung gibt es für ihn nicht. Krank zu werden, kann er sich nicht leisten. Der Druck auf die Mitarbeiter ist groß, gut fühlt sich Michael dabei nicht. "Ich fühle mich ein bisschen so, wie ein moderner Tagelöhner. Meistens werde ich so mittags angerufen, wenn ich Glück habe so zwei bis drei Stunden vorher. Ich kann natürlich jederzeit absagen, aber nur wenn ich da bin, bekomme ich ja Geld. So ist der Druck natürlich groß, dass man immer zusagt." (Michael, Postmitarbeiter auf Abruf) Die Post will in diesem Bereich offensichtlich keine regulären Festanstellungen. So heißt es in einer internen Anweisung für die Verantwortlichen: "Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Höchstzahl von 50 Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht … überschritten wird". Außerdem, heißt es, dürften Rahmenvereinbarungen nur über zehn Monate geschlossen werden "… sonst gehen die Sozialversicherungsträger von einer regelmäßigen Beschäftigung aus." Volker Geyer von der Gewerkschaft DPVKOM hält diese Praxis, sowohl den Beschäftigen als auch der Gesellschaft gegenüber, für sozial unverantwortlich. Schließlich werden den Sozialversicherungsträgern Beiträge vorenthalten und die Beschäftigen haben eine unsichere Einkommenssituation. Der Bund ist der größte Aktionär des Unternehmens - mit Mandat im Aufsichtsrat. Doch die Regierung sieht keinen Handlungsbedarf. Das zuständige Bundesfinanzministerium antwortet auf unsere Anfrage: "Nach dem Aktiengesetz ist nicht vorgesehen, dass Aktionäre Einfluss auf das operative Geschäft ausüben. Dazu gehört auch die Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen." Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Markus Kurt hält das für inakzeptabel und ein Wegducken aus der Verantwortung. Quelle: mdr.de/exakt/post_tageloehner104.html
Posted on: Wed, 11 Sep 2013 13:11:34 +0000

Trending Topics



Recently Viewed Topics




© 2015