Darf das Baby bei der Mutter schlafen? Wie sich die Zeiten ändern - TopicsExpress



          

Darf das Baby bei der Mutter schlafen? Wie sich die Zeiten ändern sehen wir hier am Vergleich zweier verschiedener Auflagen desselben Buches. 1854, "Mutterpflichten", F.A.von Ammon, 6. Auflage, S.112 "Da Mutter und Kind stets beisammen zu sein pflegen und zusammen sein sollen, so bedarf wol noch die Frage einer Beantwortung, ob es für das Kind gesund ist, mit der Mutter in einem Bette zu schlafen. Die Ausdünstung einer gesunden Mutter, diese reine animalische Wärme kann ihrem Kinde nur zuträglich sein, vorzüglich im Winter, wo künstlich gewärmte Tücher, Decken und Kleider dieselbe nicht ersetzen können. Vorsicht erfordert jedoch dieses Zusammenliegen immer, denn gar zu leicht kann der Säugling von der im Schlafe sich bewegenden Mutter gedrückt werden. Sind Kinder hinsichtlich des Trinkens von den Müttern verwöhnt, erwachen sie oft in der Nacht, um gestillt zu werden; nimmt dann die schlaftrunkene Mutter, die ohne Wärterin ist, das Kind an die Brust, schläft dieses an derselben ein, überfällt der Schlaf auch die Mutter, liegt das schlafende Kind in den Armen der schlafenden Mutter, so kann nur gar zu leicht der Säugling Schaden nehmen, wenn auch wohl noch nie eine Mutter ihr Kind im Schlafe erdrückt hat." 1892, "Mutterpflichten", F.A. von Ammon, nach dessen Tod überarbeitet von Dr F. von Winckel, 33.Auflage, S.107f "Es ist Gebrauch in der Kinderstube, daß das Kind in der Nähe der Mutter sich befindet; dabei bedarf aber die Frage einer Beantwortung, ob es für das Kind gesund ist, mit der Mutter in einem Bette zu schlafen. Die Wärme einer gesunden Mutter kann ihrem Kinde nur zuträglich sein, vorzüglich im Winter, wo das Bedecken mit gewärmten Tüchern, Decken und Kleidern dieselbe nicht ersetzen kann. Vorsicht erfordert jedoch dieses Zusammenliegen immer, denn gar zu leicht kann der Säugling von der im Schlafe sich bewegenden Mutter gedrückt werden. Sind Kinder hinsichtlich des Trinkens von den Müttern verwöhnt, so erwachen sie oft in der Nacht, um gestillt zu werden; nimmt dann die schlaftrunkene Mutter, wenn sie ohne Wärterin ist, das Kind an die Brust, schläft dieses an derselben ein, überfällt der Schlaf auch die Mutter, liegt das schlafende Kind in den Armen der schlafenden Mutter, so kann nur gar zu leicht der Säuglinig Schaden nehmen, wenn auch wohl noch nie eine sorgsame Mutter ihr Kind im Schlafe erdrückt hat. Dagegen wurde von einem Berliner Landgericht eine Amme zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt, weil das von ihr gestillte Kind eines Kaufmanns todt neben ihr im Bette gefunden wurde und anzunehmen war, daß sie es im Schlafe erdrückt hatte! Bisweilen erscheint die Trennung des Kindes von der Mutter nothwendig, vorzüglich dann, wenn diese leidend oder ihr Schlaf sehr leicht störbar ist. Durch eine solche zur rechten Zeit genommene Maßregel erspart sich die Mutter manche schlaflose Nacht und beschleunigt ihre Genesung, und für das Kind entspringen daraus ebenfalls vielfache Vortheile. Mütter müssen sich in eine solche Notwendigkeit willig und ohne Sträuben fügen."
Posted on: Wed, 03 Jul 2013 07:50:00 +0000

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