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Demokratie Share on print Share on email More Sharing Services Angela Merkel sagt nicht die Wahrheit über die deutsche Souveränität Deutsche Wirtschafts Nachrichten | 30.08.13, 04:09 | 3 Kommentare Bei einer Veranstaltung in Stuttgart hat Bundeskanzlerin Merkel gesagt, mit der Aufhebung einer Vereinbarung zum G10 Gesetz sei volle Souveränität Deutschlands wiederhergestellt. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Wegen der Nato-Mitgliedschaft und der bis heute geltenden Ausrufung des Bündnis-Falls nach dem 11. September 2001 ist die Souveränität Deutschlands unverändert eingeschränkt. Die „verbal note“, mit der die Bundeskanzlerin versuchte, die Wogen wegen des NSA-Skandals zu glätten, ist völlig unerheblich. Der Fall ist ein Muster für die Unehrlichkeit in der Politik. Bundeskanzlerin Angela Merkel (hier mit Ronald Profalla, bei der Kabinetts-Sitzung im Kanzleramt in Berlin) sagte: Deutschland ist eigentlich souverän – doch das stimmt nicht, und die Kanzlerin müsste es wissen. (Foto: DWN/Laurence Chaperon) Ist Deutschland souverän? Es ist erstaunlich, dass man sich diese Frage heute noch stellen muss. Kann oder will Bundeskanzlerin Angela Merkel auf diese Frage eine Antwort geben? In Stuttgart hat die Kanzlerin vergangene Woche dazu Stellung bezogen. Das Ergebnis ist ernüchternd. Der Anlass für diese Debatte: Im Zuge des NSA-Spionage-Skandals war der Bundesregierung ein Gesetz in Erinnerung gekommen, welches die rechtliche Grundlage für das völlig freie Schalten der amerikanischen Geheimdienste regelt. Im sogenannten G10 Gesetz wird den Amerikanern das Recht eingeräumt, alle Fernmeldeaktivitäten in Deutschland anzuzapfen. Demnach hat Deutschland weitgehende Rechte an seiner Souveränität abgetreten. In einer Diskussion in Stuttgart wurde Merkel am 21. August 2013 gefragt, ob denn nun die deutsche Souveränität existiere oder nicht. Merkels Antworten (siehe Video am Ende des Artikels, ab 1:01:44) waren gewohnt schwammig. In diesem Fall hat die Bundeskanzlerin jedoch schlicht nicht die Wahrheit gesagt. Ob wissentlich oder unwissentlich tut im Grund nichts zur Sache. Denn die Bundeskanzlerin sollte in einer so wesentlichen Frage wie der Souveränität ihres Landes die Gesetze kennen. Merkel sagte, dass die deutsche Souveränität „eigentlich“ mit dem Zwei-Plus-Vier-Abkommen zur deutschen Wiedervereinigung hergestellt worden sei. Nach dem Auftreten von Edward Snowden „haben wir jetzt festgestellt“, dass es noch spezielle Absprachen mit den Alliierten gab. Hier habe man Absprachen gefunden, „die darauf hingedeutet haben, dass in bestimmten Fällen die, sag ich mal, Souveränität unseres Geheimdienstes nicht voll gewährleistet wäre“. Merkel: „Wir haben jetzt die ganzen Diskussionen um die Zusammenarbeit der Dienste genutzt, um diese alten 68er-Vereinbarungen mit Frankreich, Großbritannien und den USA zu beenden – ganz formell durch Verbalnoten-Austausch.“ Merkel wörtlich: „Damit ist auch in diesem letzten Bereich unsere Souveränität hergestellt. Und ich glaube, damit haben wir eigentlich das Problem gelöst.“ Wenn das wirklich stimmt, dann wäre die Souveränität Deutschlands in ihrer Bedeutung weit unter der Krümmung von Gurken oder der Fischerei-Quote mit den Färöer-Inseln anzusiedeln. Während über diese Probleme monate-, ja jahrelang verhandelt und gefeilscht wird, soll die deutsche Souveränität also dadurch „hergestellt“ werden, dass die Bundesregierung wegen eines US-Whistleblowers ein altes Gesetz findet, dass sie dann aufhebt, indem sie den Amerikanern in einer „verbal note“ mitteilt, dass Deutschland nun eben wieder souverän sei. Tatsache ist jedoch, dass Merkel die Wähler hier bewusst in die Irre führt. Denn bei dem sogenannten G10 Gesetz handelt es sich, wie der Freiburger Historiker Josef Foschepoth bereits am 2. August in einem Interview erklärte, um eine „Ausführungsbestimmungsvereinbarung“ zu einem Gesetz. Die Grundlage dieser Bestimmung ist der Artikel 3, Absatz 2 des „Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut“ vom 3. August 1959. In dem Abkommen heißt es: Die in Absatz (1) vorgesehene Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere (a) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie den Schutz des Vermögens der Bundesrepublik, der Entsendestaaten und der Truppen, namentlich auf die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten, die für diese Zwecke von Bedeutung sind; (b) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie auf den Schutz des Vermögens von Deutschen, Mitgliedern der Truppen und der zivilen Gefolge und Angehörigen sowie von Staatsangehörigen der Entsendestaaten, die nicht zu diesem Personenkreis gehören. Foschepoth erklärt, dass das Weiterbestehen dieses Artikels nichts anderes bedeute, als dass die Überwachungsmaßnahmen, die in Deutschland von den Amerikanern weiterhin durchgeführt werden, auf vollständig legale Weise erfolgen. Im Artikel 60 des Abkommens ist unter anderem festgelegt, dass die von den amerikanischen Truppen errichteten „Fernmeldeanlagen“ „an die öffentlichen Fernmeldenetze der Bundesrepublik angeschlossen werden“ können. Das bedeutet: Die Amerikaner können bis zum heutigen Tage völlig legal alle Telefongespräche in Deutschland anzapfen. Was sie damit machen, unterliegt keiner Kontrolle – schon gar nicht der durch den Souverän und seinen Vertreter, den Deutschen Bundestag. Es ist anzunehmen, dass diese eigentlich für den Schutz der in Deutschland stationierten Truppen gedachten Möglichkeiten längst dem Internet-Zeitalter angepasst sind. Es ist anzunehmen, dass die Amerikaner, in Weiterentwicklung des Artikel 60, auch längst das Recht haben, deutsche Server anzuzapfen. Erfahren werden die Bürger das nie – denn alle Vereinbarungen sind Vereinbarungen im Rahmen eines Militärbündnisses und daher streng geheim. Foschepoth sagt, dass es „weitere Vereinbarungen zwischen den Alliierten gibt, die wir nicht kennen.“ Diese würden die Möglichkeiten der Überwachung im Internet einbeziehen. Der Historiker geht davon aus, dass es dazu Gesetze gibt – von denen die Deutschen eben nichts wissen. Denn im luftleeren Raum hätten die Geheimdienste nicht agiert und würden es auch heute nicht tun: „Ohne rechtliche Grundlage, so ist das jedenfalls die Erfahrung von 60 Jahren Geschichte Bundesrepublik Deutschland, ist das nie gemacht worden.“ Rechtliche Grundlage heißt: Die Bundesregierung hat über Jahrzehnte Vereinbarungen getroffen, mit denen sie Teile der deutsche Souveränität aufgibt. Dass der Bürger, den eine solche Aufgabe seiner Rechte ja doch interessieren könnte, davon nichts erfahren hat, liegt in der Natur des militärisch-nachrichtendienstlichen Komplexes. Foschepoth verweist in diesem Zusammenhang auf das Nato-Zusatzabkommen: „Da steht auch drin, dass alle Informationen strengstens geheimgehalten werden müssen.“ Zu diesem Zusatzabkommen gibt es noch weitere rechtliche Grundlagen, die die deutsche Souveränität einschränken. Foschepoth: „Es gibt noch eine weitere Dokumentation, ein weiteres wichtiges Dokument. Das ist eine Note vom 27. Mai 1968 aus dem Auswärtigen Amt, wo nachdrücklich den Alliierten bescheinigt wird, dass sie unabhängig von Nato-Recht, von dieser Zusatzvereinbarung zum Nato-Truppenstatut oder auch eines Notstandes in der Bundesrepublik berechtigt sind, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung der Streitkräfte die angemessenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Gefahr zu beseitigen. Und das ist diese typische Klausel, die immer verwendet wird, wenn nachrichtendienstliche Tätigkeit gemeint ist.“ Diese Regelung hat nach dem 11. September 2001 ihre Bedeutung voll entfaltet. Denn nach dem Anschlag auf das World Trade Center wurde von Präsident George W. Bush der Nato-Bündnisfall ausgelöst und der Krieg gegen den Terror erklärt. Auch das geschah auf rechtlicher Grundlage, wenngleich auch diesmal wieder „streng geheim“. Die Zeitschrift German Foreign Policy schreibt: „Völlig ungeklärt ist nach wie vor die Rolle einer ebenfalls streng geheim gehaltenen NATO-Vereinbarung vom 4. Oktober 2001. Der Schweizer Liberale und ehemalige Sonderermittler des Europarats Dick Marty hat mehrmals darauf hingewiesen, dass das Kriegsbündnis unmittelbar nach der offiziellen Ausrufung des Bündnisfalls an diesem Tag eine Geheimsitzung abhielt, auf der die Geheimdienste, geführt von der CIA, faktisch freie Hand im “Anti-Terror-Krieg” erhielten – die Verschleppung von Verdächtigen mutmaßlich inklusive. Der Bündnisfall ist, wie der Deutsche Bundestag zuletzt am 13. Dezember 2012 bestätigte, weiterhin in Kraft.“ Es kann angenommen werden, dass Angela Merkel das alles weiß. Denn sowohl bei den Nato-Abkommen als auch beim Krieg gegen den Terror handelt es sich ja nicht um irgendwelche untergeordneten Verwaltungsvorschriften über die Größe von Briefmarken oder Steckdosen. Es ist bemerkenswert, welche Dimension der Desinformation die Bundesregierung in dieser existentiell wichtigen Frage betreibt: Bei der PK in der Bundespressekonferenz Anfang Juli war dies mit Händen zu greifen, als die Journalisten eine verblüffende Auswahl von Nichtigkeiten, Halbwahrheiten und ehrlicher Ahnungslosigkeit präsentiert erhielten (zum Nachlesen bei der Bundesregierung). In jedem Fall ist die deutsche Souveränität massiv beschränkt – und bleibt es auch. Es gibt Gesetze dafür, die die Einschränkung der nationalen Rechte der Deutschen legitimieren. An eine Änderung dieser Gesetze ist nicht gedacht, im Gegenteil: Diesen rechtlich verbindlichen Regelungen haftet der substanzielle Mangel an, dass sie grundsätzlich geheim sind. Die Bürger erfahren also nicht einmal, in welchem Ausmaß ihre Souveränität bereits verkauft und verraten wurde. Sie können sich auch nicht rechtmäßig verhalten. Denn die Amerikaner haben mit dem Krieg gegen den Terror ihre eigenen Gesetze erlassen, die über diese Vereinbarungen auch in Deutschland gelten. Den Deutschen wurden diese Gesetze jedoch nicht bekanntgemacht, weil es für militärische Gesetze keine Regeln zur ordnungsgemäßen Bekanntmachung gibt. Dass die Bundeskanzlerin das alles nicht weiß, ist äußerst unwahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher ist, dass die Abgabe der deutschen Souveränität durch die Anti-Terror-Maßnahmen bereits so weit fortgeschritten ist, dass man eigentlich davon sprechen kann, dass die Deutschen im Zustand des immerwährenden Kriegsrechts leben. Gregor Gysi hat es Besatzungsrecht genannt und dessen Aufhebung gefordert. In diesem Umfeld eine Bundestagswahl abzuhalten hat schon fast folkloristischen Charakter. Die Handlungsspielräume der deutschen Parlamentarier sind offenkundig marginal. Die politische Wirkung der Wahl ist weitgehend unerheblich. Die Abkehr vieler Deutschen von der Politik kann unter der Rubrik „Weisheit des Volkes“ verbucht werden: Es herrschen andere, und nicht das Volk. Das Volk kann froh sein, wenn es wenigstes erahnt, welche Gesetze in diesem Land gelten. Jedenfalls wissen wir jetzt, dass mit Angela Merkel eine Politikerin für das Amt des Bundeskanzlers kandidiert, die die eigenen Bürger über die wesentlichste Frage der Nation – nämlich die der Souveränität der Nation – in die Irre führt, anlügt oder aber für dumm verkauft. youtube/watch?v=oD5Jgw-kfuc&feature=player_embedded
Posted on: Fri, 30 Aug 2013 07:09:14 +0000

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