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EURE MEINUNG MAL DAZU Städten drohen hohe Kosten durch arme Zuwanderer Wer als EU-Bürger in Deutschland auf Arbeitssuche ist, hat Anspruch auf Hartz IV – so lautet ein Einzelfall-Urteil. Sollte das jedoch bestätigt werden, drohen den Kommunen neue Milliarden-Lasten. Von Manuel Bewarder Mitten im bürgerlichen Duisburg-Rheinhausen sorgt ein überfülltes Mietshaus mit hunderten Rumänen für öffentlichen Streit Foto: picture alliance / dpa Hier wohnen Armutfüchtlinge: Mitten im bürgerlichen Duisburg-Rheinhausen sorgt ein überfülltes Mietshaus mit hunderten Rumänen für öffentlichen Streit Weiterführende Links Sozialleistungen: Recht auf Hartz IV für arbeitssuchende Rumänen Flüchtlingspolitik: Linken-Chef bezeichnet Friedrich als Hassprediger Migrationsprobleme: Duisburgs Problemhaus, Kampfplatz der Radikalen Duisburg: Problemhaus-Besitzer wehrt sich gegen Müllkosten Themen Hartz IV Migration Kommunen und Bund drohen nach einem Gerichtsurteil hohe zusätzliche Kosten durch arbeitslose EU-Bürger in Deutschland. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen hatte am Donnerstag entschieden, dass solche Ausländer ohne Arbeit, die sich schon lange in der Bundesrepublik aufhalten, ein Recht auf Unterstützung durch Hartz IV haben. Das Gericht hat die Revision bereits zugelassen. Wahrscheinlich wird sich in ein paar Monaten das Bundessozialgericht mit der Frage beschäftigen. Bei dem Urteil geht es um eine Grundsatzfrage, die alle in Deutschland lebenden EU-Bürger betrifft, also auch Rumänen und Bulgaren. Viele Kommunen beklagen sich bereits heute, dass sie mit der relativ hohen Armutszuwanderung aus diesen beiden Ländern überfordert sind. Innenminister warnt vor Missbrauch der Sozialsysteme Eine Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung rechnet für das kommende Jahr mit einer Zuwanderung von 100.000 bis 180.000 Personen aus diesen beiden Ländern. Ein Grund dafür ist die Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1. Januar. Die Arbeitslosenquote von Bulgaren und Rumänen in der Bundesrepublik lag Ende 2012 bei 9,6 Prozent. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat in der Vergangenheit wiederholt auf die Probleme hingewiesen. Viele Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien seien willkommen – allerdings warnte der CSU-Politiker auch vor dem Missbrauch der Sozialsystem mancher und forderte Wiedereinreisesperren für solche Fälle. Bisher geht es bei dem Urteil jedoch um den Einzelfall einer in Gelsenkirchen lebenden vierköpfigen Familie aus Rumänien. Sie hatte geklagt, nachdem die Stadt 2010 einen Antrag auf Hartz IV abgelehnt hatte. Das Gericht entschied nun, dass sie durchaus einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende hat (AZ: L19 AS 129/13). Nach europäischem Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten, eigentlich kein Recht auf solche Fürsorgeleistungen. Allerdings entschied das Gericht in NRW, dass dieses Ausschlusskriterium auf die Familie nicht zutreffe, da sie zur Zeit der Antragsstellung bereits ein Jahr in Deutschland gewesen sei. Regierung wartet Revision ab In Berlin reagiert man zurückhaltend auf das Urteil. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte der Welt: Die Bundesregierung bemisst dem Urteil des Landessozialgerichts NRW derzeit keine grundsätzliche Bedeutung zu. Im Sozialrecht gelte seit langem, dass Menschen, die sich lediglich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhielten, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben. An dieser Regel hält die Bundesregierung fest und auch aus dem aktuellen Urteilsspruch ist nicht ersichtlich, ob diese Regel grundsätzlich in Frage gestellt wird. Auch der Deutsche Städtetag, der wiederholt auf die aktuellen Probleme durch Armutszuwanderung aus Rumänien und Bulgarien hingewiesen hat, wartet zunächst ab. Hauptgeschäftsführer Stephan Articus erklärte, man werde die Entscheidung des Bundesozialgerichts abwarten, um mögliche Auswirkungen auf die Kommunen abzuschätzen. In Städten wie Duisburg oder Dortmund, in denen die Beschäftigungsraten dieser Zuwanderergruppe sehr gering sind, blickt man gespannt auf den weiteren Verlauf, wie Sprecherinnen der Welt mitteilten. Allein in Dortmund gibt es derzeit rund 3500 angemeldete Bulgaren und Rumänen. Für Nothilfen hat die Stadt schon fünf Millionen Euro gezahlt. Wohlfahrtsverband ruft zu Klagen auf Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßte das Urteil. Der Verband forderte die Politik auf, Konsequenzen zu ziehen und empfiehlt allen Betroffenen, Hartz IV zu beantragen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. Es ist ein Gebot sowohl der Mitmenschlichkeit als auch der Vernunft, allen europäischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern endlich gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu gewähren, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Auch wenn die Probleme durch die Zuwanderung aus den beiden Ländern groß sind, weisen Studien immer wieder auf die vielen Vorteile hin. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sind die Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien im Schnitt zwar geringer qualifiziert als andere, aber die Arbeitslosenquoten und die Anteile der Bezieher von Transferleistungen sind deutlich geringer als bei anderen Migrantengruppen. Insgesamt profitiert Deutschland von dieser Zuwanderung, heißt es in einem Bericht. Unklar ist, wie sich bereits das aktuelle Einzelfall-Urteil auf die Zuwanderung nach Deutschland auswirken könnte. In den vergangenen Monaten kamen beispielsweise viele Tschetschenen in die Bundesrepublik, da in ihrer Heimat offenbar das Gerücht gestreut wurde, dass es hierzulande Begrüßungsgelder oder Grundstücke gebe.
Posted on: Sat, 09 Nov 2013 16:27:03 +0000

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