FALL ARNOLD: HEIDI K. GEHT 5 JAHRE IN DEN KNAST 13.09.2013 || - TopicsExpress



          

FALL ARNOLD: HEIDI K. GEHT 5 JAHRE IN DEN KNAST 13.09.2013 || Ein falscher Vergewaltigungsvorwurf bringt Lehrerin Heidi K. für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Sie hatte ihren damaligen Kollegen Horst Arnold bezichtigt, der deswegen lange in Haft saß. Für das damalige Fehlurteil entschuldigte sich das Gericht. Das Landgericht Darmstadt verurteilte die 48-Jährige am Freitag wegen schwerer Freiheitsberaubung. Heidi K. hatte im Jahr 2002 ihren damaligen Kollegen vor Gericht beschuldigt, sie an einer Schule in Reichelsheim im Odenwald vergewaltigt zu haben. Horst Arnold war deshalb zu Unrecht verurteilt worden und hatte eine fünfjährige Haftstrafe verbüßt. Erst neun Jahre später war er in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er starb ein Jahr später an Herzversagen in Völklingen im Saarland. An der Schuld von Arnold hatte es von Anfang an erhebliche Zweifel gegeben. Er wies die Vorwürfe vehement zurück. Die Deutschlehrerin verwickelte sich in Widersprüche über ihren Fluchtweg vom angeblichen Tatort. Bei Arztbesuchen wurden keine eindeutigen Verletzungsspuren gefunden. Entschuldigung für früheres Fehlurteil Die Richterin sagte in ihrer mehr als einstündigen Urteilsbegründung, die Angeklagte habe ihren angeblichen Peiniger zu Unrecht bezichtigt. Die Frau habe sich ihre Verletzungen selbst zugefügt. "Sie hält ihre Geschichte bis heute durch." Motiv der Frau soll gewesen sein, den Kollegen an der Schule als Rivalen um eine bessere Stelle auszuschalten. Die Richterin entschuldigte sich für das Fehlurteil aus dem Jahr 2002. "Das ist nicht wiedergutzumachen", betonte sie. Aber das Gericht habe damals aufgrund der Beweislage nicht anders entscheiden können. Gutachter attestiert Schuldfähigkeit Ein psychiatrischer Gutachter hatte im Prozess gesagt, die Angeklagte sei schuldfähig. Sie habe ein ausgeprägtes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Zuwendung. Viele Zeugen vermittelten ein Bild von der Angeklagten als notorischer Lügnerin. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess gegen Heidi K. eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Zwei Monate der nun verhängten Haftstrafe gelten bereits als verbüßt.
Posted on: Fri, 13 Sep 2013 14:38:04 +0000

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