FAUTE INEXCUSABLE - Arbeitgeberhaftung aus Arbeitsunfällen und - TopicsExpress



          

FAUTE INEXCUSABLE - Arbeitgeberhaftung aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten 13.12.2010 Am 18/06/2010 trat eine entscheidende Änderung in Bezug auf die Regulierung der Ansprüche der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern aus Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen statt. Somit gilt nicht nur die Leistung der Sozialversicherung als entschädigungspflichtig sondern auch Zusatzansprüche des Arbeitsnehmers, wie z.B. aus dem Umbau einer behindertengerechten Wohnung oder besondere nicht von der Sozialversicherung übernommene Kosten die zur Gesunderhaltung dienen bis zum Ersatz der Kosten für die Betreuung der betroffenen Person auch wenn diese nicht zu Pflegezwecken eingestellt wird. Besonders betroffen sind rückversicherte Betriebshaftpflichtpolicen, denn die Deckung der lokalen Faute-Inexcusable-Versicherungspolicen, die von den lokalen Versicherern ausgestellt werden, sind bisher unzureichend im Deckungsumfang. Auswirkungen der Änderung des Sozialversicherungsgesetzes für 2013 : Die Entschädigung wird von der Krankenkasse vorgestreckt und die Rückzahlung an die Krankenkasse konnte bisher vom Arbeitgeber über einen Zeitraum von 20 Jahre erfolgen. Das neue Gesetz in 2013 über die Finanzierung der Sozialversicherung verändert diesen Modus : Seither muss der Arbeitgeber die Ausgaben der Sozialversicherung per Einmalbetrag zurückzahlen. Der Artikel L452-4, Absatz 3 des Code der Sozialversicherung sieht vor, dass sich der Arbeitgeber gegen die finanziellen Folgen der eigenen groben Fahrlässigkeit oder des Verschulden der Verantwortlichen des Unternehmens versichern kann. Achtung: Der Arbeitgeber muss seine Verpflichtung zur Sicherheit und Vorsorge einhalten. Der Schaden des Unentschuldbaren Fehlers kann mit einer Straftat wegen grober Fahrlässigkeit gekoppelt werden, für letzteres gibt es keinen Versicherungsschutz.
Posted on: Fri, 06 Sep 2013 05:44:41 +0000

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