Fehldiagnose und Fehlbehandlung durch gegensätzliche - TopicsExpress



          

Fehldiagnose und Fehlbehandlung durch gegensätzliche Aufmerksamkeiten Es wird immer mehr „Mode“, nicht selten aus wirtschaftlicher Überlebensstrategie, dass Heilkundler gleichzeitig Vermarkter von Produkten und Dienstleistungen sind, die mit der Heilkunde als solcher nicht zu tun haben. Sie üben 2 Berufe gleichzeitig aus mit entgegen gesetzten Interessen und Aufgaben. Neben der (umsatzsteuerfreien) Heilkundeausübung als solcher Tätigkeiten, die von Kosmetikern, Produktberatern, Ernährungs- und Gesundheitsberatern, Fitness- und Wellnesscoaches u.ä. ausgeübt werden (umsatzsteuerpflichtig, ggf. über Kleingewerberegelung von Anmelde- und Abfuhrpflicht befreit). Auch wenn man auf dem Schild die Bezeichnung „Heilpraktiker“ führt, ist man dann nicht als solcher tätig. Heilpraktiker üben die Heilkunde aus, nicht irgendwelche Verkaufstätigkeiten. Ehrlicherweise müsste dann auf dem Schild stehen z.B. „Heilpraktiker und Produktberater“. Oder es müssten für diese Tätigkeiten getrennte Räume benutzt werden. Ohne die Tätigkeiten zu mischen. So bei Physiotherapeuten mit Kassenpraxis üblich (sonst kann die Kassenzulassung gefährdet sein bei Vermengung), die davon getrennt (räumlich und zeitlich) auch als „Voll- oder sektoraler Heilpraktiker“ arbeiten. Doch weiß der Patient nicht, was auf ihn zukommen könnte, wenn nicht auf dem zugeordneten Praxisschild beide Berufe nebeneinander benannt werden oder gar nur „Heilpraktiker“ steht. Es ist für reine Heilkundler schon zu einem Problem geworden, dass Patienten, die die Erfahrung machten, dass ihnen plötzlich irgendwelche Kuren oder Geräte angeboten wurden, als sie wegen konkreter Krankheiten oder Leiden den Heilpraktiker aufsuchten, den Eindruck gewinne, dass ihnen im Grunde in einer Heilpraktikerpraxis nur etwas verkauft werden soll. Etwas, was sie woanders auch kaufen könnten, wenn sie z.B. Anzeigen in Zeitschriften gefolgt wären. Im Grunde ist da ein Vertrauensmissbrauch mit möglicher Schädigung des Rufes des Berufstandes annehmbar. Zum Heilpraktiker geht man, wenn man gesundheitliche Probleme hat und mit einem Blick auch auf alternative Heilverfahren (nicht Produktverkäufe, kann ich auch woanders haben) objektiven Rat und Hilfe nach individueller Notwendigkeit sucht. Nicht irgendetwas kaufen will (z.B.) zur allgemeinen Entgiftung oder allgemeinen Immunstärkung (wie es oft als Pauschalangebote angeboten wird). Da ist auch der juristische Hintergrund zu sehen. Der Heilkundler ist in gewisser Weise Sachwalter des Patienten in einen Gebiet, in dem dieser auf Fachkenntnisse und objektive Fachberatung angewiesen ist. Dazu gehört es auch, dass der Fachmann – der Patient kann das als Laie im Regelfall gar nicht – keine unnötigen Kosten erzeugt oder gar „heimlich“ an seinen Leistungen neben deren Preis dazu verdient. Auch nicht Dinge empfiehlt, die an sich unnötig wären, auch wenn sie möglicherweise unschädlich sind. Falsche Ernährung korrigiert man nicht durch Nahrungsergänzungsmittel sondern durch entsprechende „Unterweisung im Ernährungs- und Lebensverhalten“. Das ist auch eine Säule der Naturheilkunde – nicht der Verkauf oder die Verkaufsförderung von konzentrierten und pulverisierten Kirscheninhaltsstoffen. Einen festgestellten konkreten Mangel kann man vorübergehend beheben durch gezielte Substitution (nicht Multipräparat) und Ursachenerkennung und –beseitigung (Heilkunde). Der Patient muss darauf vertrauen können, dass der Behandler immer und in jedem Fall ausschließlich dieses objektive auf Heilkunde gerichtete Denken benutzt. Da beginnt dann aber das Problem. Wer kann sich als immun dagegen bezeichnen? Wenn ich als Heilkundler auch daneben mein Auskommen mit Waren- oder Dienstleistungsverkauf bestreite und der Patient auch gleichzeitig mein Kunde sein kann – ich habe ja keinen Laden, in den Kunden kommen, die etwas kaufen wollen – besteht die Gefahr, dass mein Kopf entsprechend zweigleisig und gegensätzlich von der Grundrichtung her arbeitet. Zum einem müsste ich alles nicht wirklich nötige (auch an Kosten) vom Patienten fernhalten, zum anderen verdiene ich, wenn der Kunde, egal was es kostet und ihm nützt – (möglichst viel) kauft. Wenn dann, während der Patient seine Beschwerden und was dazu gehört schildert, mein Kopf auch damit beschäftigt ist, zu prüfen, inwieweit mein Produkt dann dazu angeboten werden könnte, ist die Gefahr sehr groß, dass ich vieles nicht richtig höre oder falsch verstehe. Die Gefahr Vorgetragenes auch nach Vermarktbarkeit zu bewerten, kann dazu führen, dass auch in diesem Sinne verwertbares nachgefragt wird, anderes ungefragt bleibt. So entsteht dann ein Bild der Krankheit, die dann auch zum Produkt passt. Aber vielleicht gar nicht (so) vorliegt. Diagnose dann nach kommerzieller Brauchbarkeit unter Ausblendung von dagegen stehenden Aspekten? Es ist kaum denkbar, dass jemand, gerade im Bereich des Heilpraktikerberufes, der ohne „Grundgehalt durch Krankenkassen“ immer wieder hinterher feststellen muss, dem Patienten optimal geholfen, mit geringer Kostenbelastung für den Patienten aber schon wieder ein Zusatzgeschäft durch die Lappen gegangen. Schon die unterbewusste Furcht vor solchen Verlusten zwingt immer wieder entsprechende Denkmuster ins Gehirn, baut entsprechende Filter in Hören und Auslegung des Gehörten ein. Von der Heilkunde als Heilpraktiker allein kann man leben, wenn entsprechend andere mit Zusatzgeschäften diese unmissverständlich auf den Schildern kennzeichnen. Wenn aggressive Werbung um Patienten (vordergründig), im Grunde Verkaufswerbung (Kundenfang), aufhört oder dahin geht wohin sie gehört. Damit auch der Verkaufsgedanke aus der Anamneseerhebung und weiteren Diagnostik verschwindet. Wenn den Patient den Gedanken des „Gesundheits- und Wellnessladens“ nicht mehr mit der Heilpraktikerpraxis verbindet. Es ist eine merkwürdige Einstellung, wenn solche Verkäufer ihr Gewissen damit beruhigen, man täte mit dem Verkauf ja dem Kunden etwas Gutes (würde quasi die Welt retten). Wenn dann parallel „Missverständnisse“ die Anamnese verfälschen. Was soll ein Patient davon halten, wenn der der davon lebt Krankheiten zu erkennen und zu behandeln etwas verkaufen will, mit dem der (Patient wandelt sich zum) Kunde niemals mehr krank wird? Ist der Patient nur krank geworden, weil ihm das Gerät/Produkt vorher fehlte? Fehldiagnose und Fehlbehandlung durch gegensätzliche Aufmerksamkeiten. Verkaufsinteresse gegen objektive Heilkundeausübung,
Posted on: Tue, 22 Oct 2013 08:23:56 +0000

Recently Viewed Topics




© 2015