Fragen und Antworten zu Bisphenol A in verbrauchernahen - TopicsExpress



          

Fragen und Antworten zu Bisphenol A in verbrauchernahen Produkten Aktualisierte FAQ des BfR vom 23. Mai 2013 Die chemische Substanz Bisphenol A ist in Produkten aus Polycarbonat enthalten, unter anderem in Behältern und Flaschen für Lebensmittel und Getränke. Auch für die Herstellung von Innenbeschichtungen von Getränke- und Konservendosen wird Bisphenol A eingesetzt. Eine weitere Quelle für Bisphenol A sind Thermopapiere, auf die beispielsweise Kassenbons, Fahrkarten oder Parktickets gedruckt werden. Die Risikobewertung der Industriechemikalie ist seit Jahren weltweit Gegenstand kontroverser wissenschaftlicher Diskussionen. In regelmäßigen Abständen greifen die Medien das Thema auf und fragen, ob von dem Stoff eine Gefahr für Verbraucher, insbesondere während der Schwangerschaft und für Säuglinge und Kleinkinder ausgeht. Im Folgenden beantwortet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Fragen, die ihm zu Bisphenol A am häufigsten gestellt werden. nach oben Fragen Was ist Bisphenol A? Wo kommt Bisphenol A vor? Wie wirkt Bisphenol A? Wie bewertet das BfR die Niedrigdosis-Annahme, wonach schon geringe Mengen eines Stoffes als gefährlich anzusehen sind? In welchem Zusammenhang ist das BfR mit dem Thema Bisphenol A befasst? Welche Grenzwerte gelten in Deutschland bzw. in der EU? Zu welchen Bewertungsergebnissen kommt die EFSA mit Blick auf Bisphenol A? Nehmen Säuglinge und Kleinkinder gesundheitsgefährdende Mengen an Bisphenol A auf? Warum hat die EU-Kommission Bisphenol A in Babyfläschchen verboten? Gibt es Alternativen zu Babyflaschen aus Bisphenol A? Kann Bisphenol A auch in Babysaugern aus Latex oder Silikon enthalten sein? Warum enthalten Innenbeschichtungen von Konserven- und Getränkedosen Bisphenol A? Woran können Verbraucher erkennen, ob Innenbeschichtungen von Konserven- und Getränkedosen Bisphenol A enthalten? Warum kann Bisphenol A in Kassenbons, Fahrkarten oder Parktickets enthalten sein? Wie hoch ist der Gehalt an Bisphenol A in diesen Thermopapieren? Stellt Bisphenol A aus Thermopapieren ein gesundheitliches Risiko für Verbraucher dar? Was ist Bisphenol A? Bei Bisphenol A handelt es sich um die Industriechemikalie 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan, die vor allem als Ausgangssubstanz für die Herstellung von Polycarbonat-Kunststoffen und Kunstharzen verwendet wird. nach oben Wo kommt Bisphenol A vor? Die Substanz kann in Gegenständen aus Polycarbonat enthalten sein, auch in solchen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Beispiele dafür sind Trinkflaschen (früher auch Babyfläschchen) oder Geschirrteile. Bisphenol A kann auch in der Innenbeschichtung von Getränke- und Konservendosen enthalten sein. Außerdem wird es als Farbbildner in sogenannten Thermopapieren für Thermodrucker und -faxgeräte eingesetzt. nach oben Wie wirkt Bisphenol A? Die Substanz hat eine geringe akute Giftigkeit. Sie gehört aber zu einer Gruppe von Substanzen, die hormonähnlich (u.a. östrogenartig) wirken können. Diese Substanzen werden wissenschaftlich als „endokrine Disruptoren“ bezeichnet. Solche Substanzen können prinzipiell auf alle hormonabhängigen Prozesse, insbesondere auf die Entwicklung von Organismen, einwirken. Bisher sind aber keine gesundheitsschädlichen Wirkungen von Bisphenol A für Menschen nachgewiesen worden. Im menschlichen Körper wird die Substanz schnell in ein Stoffwechselprodukt umgewandelt, das keine östrogene Wirkung mehr hat und über die Nieren ausgeschieden wird. Um die Wirkungen von Bisphenol A zu erfassen, wurden Mehrgenerationsstudien an Mäusen und Ratten durchgeführt, denen Bisphenol A über einen großen Dosisbereich gegeben wurde. Aufgrund der Daten aus diesen Studien ist das gesundheitliche Risiko von Bisphenol A auf europäischer Ebene bewertet und ein sicherer Grenzwert (TDI) von 0.05 Milligramm/kg Körpergewicht festgelegt worden. Der TDI-Wert („tolerable daily intake“) bezeichnet die Menge an Bisphenol A, die pro Kilogramm Körpergewicht jeden Tag ein Leben lang aufgenommen werden kann, ohne einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt zu sein. Derzeit wird weltweit über die Wirkung der Substanz im Niedrigdosisbereich unterhalb des TDI diskutiert und geforscht. Die hormonähnliche Wirkung von Bisphenol A im Niedrigdosisbereich ist wissenschaftlich bisher nicht ausreichend belegt. In einigen tierexperimentellen Studien wurden Effekte auf den Fett- und Kohlenhydratstoffwechsel, das Immun- und Nervensystem sowie auf die Entwicklung der Brustdrüsen beschrieben. nach oben Wie bewertet das BfR die Niedrigdosis-Annahme, wonach schon geringe Mengen eines Stoffes als gefährlich anzusehen sind? Die sogenannten Niedrigdosiseffekte sind unter Toxikologen umstritten und befinden sich noch in einer kontroversen Diskussion. Generell gilt, „die Dosis macht das Gift“, d.h. bei geringerer Dosierung sollten die Effekte abnehmen. Aus Sicht des BfR wurden bisher keine gesundheitsschädlichen Niedrigdosiseffekte von Bisphenol A verlässlich identifiziert, die die bestehenden Bewertungen in Frage stellen würden; die laufenden Arbeiten hierzu werden aber kontinuierlich und kritisch verfolgt und ausgewertet. Neue Studiendesigns, die weitere toxikologische Endpunkte einbeziehen, könnten helfen, die mögliche Relevanz der Niedrigdosiseffekte zu überprüfen. Da es sich um viele toxikologische Endpunkte handelt, deren Übertragbarkeit auf den Menschen im Allgemeinen unklar ist, besteht hierzu großer Forschungsbedarf. Daher werden international derzeit viele Studien zu Niedrigdosiseffekten durchgeführt. Falls sich Effekte im Niedrigdosisbereich, die bisher nicht in den zur Bewertung herangezogenen Studien geprüft wurden, als relevant für den Menschen herausstellen sollten, würde das nicht nur Auswirkungen auf die Bewertung von Bisphenol A, sondern vermutlich für viele weitere Substanzen in Lebensmitteln sowie Kunststoffen und anderen Materialien haben, für die hormonähnliche Wirkungen nachgewiesen wurden. nach oben In welchem Zusammenhang ist das BfR mit dem Thema Bisphenol A befasst? Das BfR hat unter anderem den gesetzlichen Auftrag, stoffliche Risiken von verbrauchernahen Produkten zu bewerten, darüber zu kommunizieren und gegebenenfalls Handlungsoptionen für deren Minimierung zu unterbreiten. Vor diesem Hintergrund ist das Institut auch mit der Bewertung von Bisphenol A in Geschirr, Konservendosen und anderen Produkten befasst. Im Rahmen der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist das BfR als Bewertungsstelle „Gesundheit und Verbraucherschutz“ für Fragen zu gesundheitlichen Aspekten von Bisphenol A und für die Bewertung von Risikominderungsmaßnahmen zuständig. Das Institut informiert die Behörden, die der Gesetzgeber für die Regulierung benannt hat, und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Bewertung. Ein Verbot für den Einsatz von Bisphenol A fällt nicht in den Aufgabenbereich des BfR. nach oben Welche Grenzwerte gelten in Deutschland bzw. in der EU? In Deutschland und in der EU gelten die Grenzwerte der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Darin ist geregelt, wie hoch die Menge an Bisphenol A sein darf, die aus einer Verpackung in das Lebensmittel übergehen darf. Dieser „Spezifische Migrationswert (SML)“ beträgt für Bisphenol A 0,6 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel(simulanz). Der SML beruht auf einer täglichen Aufnahmemenge von 0,01 Milligramm Bisphenol A pro kg Körpergewicht, die ein Leben lang ohne Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann. Der Wert wurde 2002 vom wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel (Scientific Committee on Food, SCF) abgeleitet. In der EU-Verordnung ist im Rahmen des vorsorgenden Verbraucherschutzes auch festgelegt, dass Bisphenol A nicht zur Herstellung von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat eingesetzt werden darf. nach oben Zu welchen Bewertungsergebnissen kommt die EFSA mit Blick auf Bisphenol A? Jeden Monat wird eine Fülle von neuen Daten zu Bisphenol A publiziert. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erfasst und bewertet diese Daten regelmäßig. Die EFSA hatte erstmalig 2006 eine gesundheitliche Bewertung von Bisphenol A vorgenommen und einen TDI-Wert von 0,05 Milligramm (mg) pro Kilogramm Körpergewicht als sicher für den Verbraucher festgelegt. Im Jahr 2010 überprüfte die EFSA diese gesundheitliche Bewertung und bestätigte den TDI-Wert, indem sie neuere experimentelle Studien aus den Jahren 2006 bis 2010 zusätzlich bewertete. Die EFSA kam zu dem Ergebnis, dass diese Daten keine Veränderung des TDI erforderlich machen. Allerdings wies die EFSA in ihrem Gutachten darauf hin, dass für die Bewertung zu Bisphenol A neue Daten mit bisher unklarer Relevanz für die menschliche Gesundheit vorliegen. Es handelt sich hierbei um Studien zur Beeinflussung des Immunsystems, zu biochemischen Veränderungen im zentralen Nervensystem und zur Frage, inwieweit Bisphenol A zur Sensibilisierung gegenüber der Brustkrebsentstehung beitragen könnte. Diese Effekte wurden in wissenschaftlichen Studien im Niedrigdosisbereich von Bisphenol-A (unterhalb des TDI) beschrieben, wobei die Relevanz der Studienergebnisse für den Menschen zur Zeit unklar ist und weltweit diskutiert wird. Derzeit erarbeitet die EFSA eine Neubewertung von Bisphenol A, die bis November 2013 abgeschlossen sein soll (efsa.europa.eu/de/press/news/130326.htm). Diese Bewertung wird vor allem auch neue Erkenntnisse über die möglichen Wirkungen von Bisphenol A im Niedrigdosisbereich (unterhalb des TDI) berücksichtigen. Ebenso werden aktuelle Daten zur Aufnahme der Substanz über die Nahrung und aus anderen Quellen in die Bewertung einfließen. Auch Experten des BfR beteiligen sich an der Bewertung dieser Niedrigdosiseffekte auf europäischer Ebene. nach oben Nehmen Säuglinge und Kleinkinder gesundheitsgefährdende Mengen an Bisphenol A auf? Für die tägliche Aufnahme von Bisphenol A durch Säuglinge wurde von einem Expertengremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2010) ein oberer Wert („Worst case-Annahmen“) von 0,005 Milligramm Bisphenol A/kg Körpergewicht für den Konsum von Dosen-Milchnahrung aus Polycarbonatflaschen berechnet. Für Kinder im Alter von 3 bis 11 Jahren hat das Umweltbundesamt (2009) eine mittlere tägliche Bisphenol A-Aufnahme von 0,00006 Milligramm/kg Körpergewicht ermittelt. Beide Angaben liegen sehr deutlich unter dem von der EFSA abgeleiteten TDI-Wert von 0,05 Milligramm/kg Körpergewicht. nach oben Warum hat die EU-Kommission Bisphenol A in Babyfläschchen verboten? Aufgrund der kontrovers diskutierten Fragen zur Wirkung von Bisphenol A im Niedrigdosenbereich haben die EU-Mitgliedsstaaten Dänemark und Frankreich im Jahr 2010 die Substanz in Babyflaschen verboten. Das Verbot wurde ausschließlich aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes erlassen. Um eine einheitliche Rechtslage in der EU zu schaffen, hat die Europäische Kommission daraufhin die Verwendung von Bisphenol A bei der Herstellung von Babyflaschen und das Inverkehrbringen von Babyflaschen, die mit Bisphenol A hergestellt wurden, in den EU-Mitgliedsstaaten untersagt. Das Verbot gilt seit März bzw. Juni 2011. Sobald die wissenschaftliche Datenlage zu möglichen gesundheitsschädlichen Wirkungen von Bisphenol A mit größerer Sicherheit geklärt worden ist, soll das Verbot auf EU-Ebene erneut diskutiert werden. Da die Verwendung von Bisphenol A auf europäischer Ebene geregelt ist, ist die EU-Kommission die zuständige Behörde, die Einschränkungen für die Verwendung des Stoffes festlegen kann. nach oben Gibt es Alternativen zu Babyflaschen aus Bisphenol A? Es gibt verschiedene Kunststoffalternativen zu Polycarbonat, z.B. werden Babyflaschen aus Polypropylen und Polyethersulfon angeboten, die als „BPA-frei“ beworben werden. BPA steht für Bisphenol A. Allerdings gehen aus Polypropylen deutlich mehr Substanzen in Lebensmittel über als aus Polycarbonat. Im Gegensatz zum intensiv untersuchten Bisphenol A sind die toxikologischen Eigenschaften dieser Substanzen weniger gut erforscht. Eltern, die grundsätzlich auf Trinkflaschen aus Kunststoff verzichten möchten, haben die Möglichkeit auf Glasflaschen auszuweichen. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings die Bruch- und Verletzungsgefahr. nach oben Kann Bisphenol A auch in Babysaugern aus Latex oder Silikon enthalten sein? Für die Herstellung dieser Materialien ist kein Bisphenol notwendig. Der Stoff kann aber im Kunststoffschild des Schnullers enthalten sein. Ein Übergang von Stoffen aus dem Kunststoffschild in den Sauger ist nach bisherigem Kenntnisstand unter normalen Anwendungsbedingungen nicht zu erwarten. Das BfR hat 2009 in eigenen Laboranalysen 18 Beruhigungssauger verschiedener Hersteller und Marken aus Latex und Silikon auf Bisphenol A untersucht. Ziel war es zu ermitteln, wie viel Bisphenol A beim Gebrauch von den Saugern abgegeben wird. Lediglich in einem Sauger wurde eine Freisetzung von Bisphenol A in Höhe von 0,0002 Milligramm pro Sauger und Stunde bestimmt. Dieser Wert ist als gesundheitlich unbedenklich anzusehen. Alle anderen 17 Sauger gaben kein Bisphenol A ab. Diese Untersuchungsergebnisse stimmen mit Ergebnissen der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und verschiedener Überwachungslaboratorien überein. nach oben Warum enthalten Innenbeschichtungen von Konserven- und Getränkedosen Bisphenol A? Bisphenol A kommt als Verunreinigung aus dem Herstellungsprozess in Epoxylacken (Epoxidharzen) vor, die auch zur Innenbeschichtung von Lebensmittel- und Getränkedosen verwendet werden. Eine solche Beschichtung ist notwendig, um zu verhindern, dass das Blech korrodiert und sich Metalle lösen, die eine Kontamination des Lebensmittels sowie Verfärbungen und geschmackliche Beeinträchtigungen hervorrufen würden. Bisphenol A-freie Beschichtungssysteme stehen für diese Anwendung bisher nur sehr begrenzt zur Verfügung und bedürfen zum Teil noch der gesundheitlichen Bewertung. nach oben Woran können Verbraucher erkennen, ob Innenbeschichtungen von Konserven- und Getränkedosen Bisphenol A enthalten? Eine Kennzeichnungspflicht für Dosen, die mit Epoxidharzen beschichtet sind, gibt es nicht. nach oben Warum kann Bisphenol A in Kassenbons, Fahrkarten oder Parktickets enthalten sein? Eine weitere Quelle von Bisphenol A stellt sogenanntes Thermopapier dar. Thermopapier wird bei Thermodrucksystemen verwendet, die in Registrierkassen, Fahrkartenschaltern, Parkticketautomaten oder Druckern für Quittungen und Bankauszüge eingebaut sind. Dort wird der Stoff als Farbbildner verwendet. nach oben Wie hoch ist der Gehalt an Bisphenol A in diesen Thermopapieren? Nach Untersuchungen verschiedener Laboratorien enthalten Thermopapiere zwischen 0,5 und 3,2 Prozent Bisphenol A, das nicht fest im Material gebunden ist und daher leicht herausgelöst werden kann. nach oben Stellt Bisphenol A aus Thermopapieren ein gesundheitliches Risiko für Verbraucher dar? Verlässliche Daten zur Bisphenol A-Belastung der Verbraucher über Thermopapiere liegen derzeit noch nicht vor. Da Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel nur kurzzeitig über die Hände mit Bisphenol A-haltigen Papierprodukten wie Tickets oder Quittungen in Kontakt kommen, ist davon auszugehen, dass sie, wenn überhaupt, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch aus diesen Quellen nur sehr geringe Mengen des Stoffes aufnehmen. Allerdings sollte aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes darauf geachtet werden, dass Kinder nicht mit Kassenzetteln, Quittungen und Fahrscheinen aus Thermopapieren spielen. Gerade bei kleineren Kindern ist nicht auszuschließen, dass sie diese beim Spielen in den Mund nehmen und so Bisphenol A aus dem Papier oral aufnehmen könnten.
Posted on: Sun, 06 Oct 2013 22:59:00 +0000

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