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Gesendet: Montag, 14. Oktober 2013 um 09:52 Uhr Von: [email protected] An: [email protected] Betreff: Bonn Nachrichtensammlung, Band 52, Eintrag 33 Um E-Mails an die Liste Bonn zu schicken, nutzen Sie bitte die Adresse [email protected] Um sich via Web von der Liste zu entfernen oder draufzusetzen: https://service.piratenpartei.de/listinfo/bonn oder, via E-Mail, schicken Sie eine E-Mail mit dem Wort help in Subject/Betreff oder im Text an [email protected] Sie können den Listenverwalter dieser Liste unter der Adresse [email protected] erreichen Wenn Sie antworten, bitte editieren Sie die Subject/Betreff auf einen sinnvollen Inhalt der spezifischer ist als Re: Contents of Bonn digest... Meldungen des Tages: 1. Re: AV-Protokoll verschwunden? (Roland John) 2. Re: Nachtrag zum KPT heute (bernhards) 3. Von AK Kommunalpolitik NRW - Regionalräte etc (bernhards) 4. Re: Von AK Kommunalpolitik NRW - Regionalräte etc (Josef Schugt) ---------------------------------------------------------------------- Message: 1 Date: Mon, 14 Oct 2013 09:27:51 +0200 From: Roland John To: Ortsgruppe Bonn (Nordrhein-Westfalen) Subject: Re: [Bonn] AV-Protokoll verschwunden? Message-ID: Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Wäre vielleicht eine Umleitung besser gewesen, als eine Kopie der ursprünglichen Seite. Ich hab mich an den Link gehalten, der kurz nach der Einladung hier auf der Liste veröffentlicht wurde... Am 14.10.2013 02:24, schrieb Michael Christian Wisniewski: > Ah deswegen war Rolands Protokoll nicht zu finden. Hatte die Einladung > ja entsprechend unserer bisherigen Namenskonvention ins Wiki gepackt. > Roland ich hatte dich aber auch schon darauf hingewiesen, dass ich den > Link auf die korrekte Seite setze und nicht auf die Neukreation. Wie ich > schon beim KPT sagte, liegt das Protokoll nicht da, wo es hingehört. > > > > Am 14. Oktober 2013 00:39 schrieb martux >: > > > Ha gefunden, > > man muss über Änderungen der letzten 2 Tage und Stichwort Bonn > gehen. Sinnvoll ist das auf Dauer sicher nicht. Daher anbei der > geheime Link: > > wiki.piratenpartei.de/__NRW:Bonn/Kreisverband/AV___Kommunal2014/2013-09-08_-___Protokoll_AV_Kommunal2014_Bonn > > > in diesem Sinne müsste auch noch mal über die Namenskonvention > nachgedacht werden, da es die 1. AV zu Kommunalwahlen in Bonn > überhaupt war. Die Frage bleibt: wer hätte das Mandat dafür? > > Den Link habe ich aber schon mal im Wiki hinter die Einladung zur AV > gepackt, wie es bei den anderen KPTs auch gemacht wurde: > wiki.piratenpartei.de/__NRW:Bonn/Kreisverband/AV2013.__2#Protokoll > > > -- > Bonn mailing list > [email protected] > https://service.piratenpartei.__de/listinfo/bonn > > > > > ------------------------------ Message: 2 Date: Mon, 14 Oct 2013 07:29:24 +0000 From: bernhards To: [email protected] Subject: Re: [Bonn] Nachtrag zum KPT heute Message-ID: Content-Type: text/plain; charset=utf-8; format=flowed Sehr schön. Danke Michael. Da wird sich doch die Sprechering für Inklusion sicher sofort an die Arbeit machen... :D Grüße michael.paetau schrieb: > Hallo, > > auf dem heutigen KPT haben wir den Antrag zum Kommunalwahlprogramm > INTERNATIONALE STADT BONN UND MIGRATION > > verabschiedet, dabei aber den letzten Absatz, wo es um Integrations- > und Sprachkurse ging, gestrichen, um ihn später durch einen besseren > Absatz zu ersetzen. > > Ich hatte darauf aufmerksam gemacht, dass es diesbezüglich bereits > wesentlich weitergehende konkrete Vorstellungen in Bonn gibt. Das > möchte ich jetzt mit dem Hinweis auf das bereits 2009 von der Stadt > Bonn verabschiedete Integrationskonzept der Bundesstadt Bonn belegen. > Mal abgesehen von dem zu kristisierenden Begriff Integration stellt er > doch m.E. den bisher weitestgehenden Versuch auf kommunaler Ebene > dar. Und unser Antrag müsste sich daran messen können. > > Hier lässt sich das Konzept als pdf-file downloaden: > > bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdienste_online/buergerservice_a_z/01619/?lang=de > > Viele Grüße > > Michael > > ----------------------------------------------------------------------Dr. > Michael Paetau > Piratenpartei Deutschland, KV Bonn > wiki.piratenpartei.de > Twitter: @mpaetau > > |-------------------------------------------------------------| > | 42 - The answer to life, the universe and everything | > |-------------------------------------------------------------| ------------------------------ Message: 3 Date: Mon, 14 Oct 2013 07:38:55 +0000 From: bernhards To: [email protected] Subject: [Bonn] Von AK Kommunalpolitik NRW - Regionalräte etc Message-ID: Content-Type: text/plain; charset=utf-8; format=flowed Ahoi, bei der Kommunalwahl im Mai 2014 entscheidet sich auch die Zusammensetzung von Gremien, an die bei uns kaum wer denkt. Wichtig sind sie aber! Ich meine damit die Mittelebenen zwischen Kreisen / kreisfreien Städten und dem Land NRW. Wichtig sind da landesweit drei: - Die Regionalräte - Das Ruhrparlament - Die Landschaftsversammlungen Ich möchte hier nur knapp skizzieren, wie die jeweils besetzt werden - denn da gibt es Dinge zu beachten wenn wir die Kommunalwahlen vorbereiten. Besonders beim Landesvorstand! A. Die Regionalräte (früher: Bezirksplanungsräte) 1. Welcher Bereich? Einen Regionalrat gibt es für jeden Regierungsbezirk in NRW. Die entscheiden Dinge auf der Bezirksebene - wählen aber NICHT die Regierungspräsidenten, das tut die Landesregierung (derzeit gibt es Regierungspräsidenten von CDU, SPD, Grünen, FDP). Wichtig ist: Die Städte und Kreise, die dem Regionalverband Ruhr (RVR) angehören, sind im Regionalrat ihres Regierungsbezirkes NICHT vertreten. 2. Zuständig für .... Vor allem beschließt der Regionalrat den Regionalplan (s. auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Regionalplan ). Weiter berät er die meisten Fragen der Arbeit des Regierungsbezirkes. Wichtig ist er für uns vor allem um Informationen zu bekommen. 3. Wer kommt da rein? Ehrlich: Das System, wie der Regionalrat besetzt wird, ist das merkwürdigste überhaupt in NRW! 3.1 Wieviel Mitglieder hat denn der Regionalrat? Das wechselt! Je Kreis und kreisfreier Stadt werden für je angefangene 200.000 Einwohner 1 Mitglied gewählt. Auf die Art kommt eine Zahl zusammen, die ist logischerweise in jedem Regierungsbezirk anders. Dann wird nochmal die Hälfte dieser Zahl hinzugefügt. Summe ist dann die Mitgliederzahl des Regionalrates. 3.2 Und wie kommt man nun da rein? Zuerst werden 2/3 der Sitze indirekt gewählt: Jeder Kreistag im Regierungsbezirk (außer RVR!!) und jeder Rat einer kreisfreien Stadt (außer RVR!!) wählt nach Verhältniswahl seine Vertreter. Jeder Kreis/kreisfreie Stadt wählt für je angefangene 200.000 Einwohner 1 Mitglied. Das sind praktisch nur SPD und CDU - Vertreter. Und dann wird festgestellt: Wieviel Sitze stehen jeder Partei / Wählervereinigung im Regionalrat zu gemessen an ihrem Ergebnis bei den Gemeindewahlen. Gemeindewahl heißt die Räte der Städte und Gemeinden, NICHT die Kreistage! Von dieser Zahl werden die Parteivertreter abgezogen, die über die Kreistage/kreisfreien Städte schon gewählt sind. Die restlichen Sitze werden dann so vergeben, dass der Regionalrat insgesamt dem Ergebnis der Gemeindewahlen im Gebiet entspricht. 3.3 Zu kompliziert! Hast du ein Beispiel? Klar - nehmen wir den Regierungsbezirk Arnsberg. Weil Dortmund oder Hagen dem RVR angehören vertritt der Regionalrat hier nur den Hochsauerlandkreis, den Märkischen Kreis sowie die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest. 10 Mitglieder wurden von den Kreistagen gewählt. Darum gibt es 5 weitere Mitglieder. Auf die Art ist auch jeweils 1 Vertreter der FDP, der Grünen und der Freien Wähler da drin. Oder Detmold: Da gibt es keine RVR-Mitglieder. Also vertritt der Regionalrat alle Kreise in OWL und die Stadt Bielefeld. Es wurden 13 Mitglieder in den Kreistagen und im Bielefelder Rat gewählt, 7 kamen hinzu. So sind neben CDU und SPD auch Grüne und FDP als Fraktion mit je 2 Mitgliedern vertreten und die Freien Wähler haben 1 Sitz. 3.4 Wer wählt denn dann die Piratenvertreter - wenn es welche gibt? Der Landesvorstand muss bis 10 Wochen nach der Kommunalwahl bei jedem Regierungsbezirk eine Reserveliste einreichen. Die Vertreter auf dieser Liste müssen im Regierungsbezirk (ohne RVR!!) ihren Erstwohnsitz haben. Fallen Leute später aus kann die Liste im Laufe der Amtszeit ergänzt werden. Unsere Satzungen sehen hier nichts vor. Gesetzlich ist der Landesvorstand frei darin, wen er benennt. Da Satzungen aber gleichartige Fälle analog zu bestehenden Regelungen anwenden und da nur das unseren Grundsätzen entspricht halte ich nur ein Verfahren für möglich: Für jeden Regierungsbezirk (ohne RVR!!) wird eine Regionalversammlung einberufen, die wählt dann die Reserveliste und der Landesvorstand leitet die weiter. Das kann in OWL die regelmässige OWL-MV sein. Klüger wäre es aber, bei einem Landesparteitag in getrennten Räumen für jeden Bezirk zu wählen (zum Termin siehe aber UNBEDINGT unten zum Ruhrparlament!!). Wie auch immer - zuständig ist der Landesvorstand. B. Das Ruhrparlament 1. Welcher Bereich? Alle kreisfreien Städte des Ruhrgebiets (Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim, Oberhausen) und die Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna, Wesel. 2. Zuständig für.... Ich klau mal bei Wikipedia: Der RVR ist für das Marketing des Ruhrgebiets sowie Umwelt- und Freizeitförderung, wie der Emscher Landschaftspark oder die Route der Industriekultur, zuständig. Außerdem entwickelt er sogenannte Masterpläne für die Raumordnung und erfasst kartografische Daten. Ab Oktober 2009 übernimmt er die staatliche Regionalplanung für das Ruhrgebiet. Größte RVR-Tochtergesellschaft ist die AGR Unternehmensgruppe. Eine weitere Tochtergesellschaft ist die Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH. 3. Wer kommt da rein? Das Ruhrparlament hat derzeit 71 Mitglieder. Die werden - vereinfacht dargestellt - so gewählt: Zuerst wählen die Räte der kreisfreien Städte und die Kreistage je 80.000 Einwohner ein Mitglied. Das passiert in Verhältniswahl. Dann wird berechnet, ob die so gewählten Mitglieder dem Wahlergebnis bei der Kommunalwahl (Wahl der Räte der kreisfreien Städte und der Kreistage) im Gebiet des Regionalverbandes entspricht. Das ist wahrscheinlich nie der Fall. Darum gibt es Reservelisten. Aus denen werden weitere Mitglieder bestimmt, bis die Zusammensetzung passt. 4 Wer wählt denn dann die Piratenvertreter - wenn es welche gibt? Der Landesvorstand muss zum 22. Tag nach der Kommunalwahl beim Geschäftsführer des RVR eine Reserveliste einreichen. Die Vertreter auf dieser Liste müssen in jedem Fall bei der Kommunalwahl auf einer Liste für den jeweiligen Rat der kreisfreien Stadt oder Kreistag gestanden haben. Nochmal deutlich: Wer NICHT auf der Liste für Stadtrat (kreisfrei) oder Kreistag stand kann NICHT ins Ruhrparlament. Er muss aber nicht gewählt sein, unterer Listenplatz reicht. Das Gesetz über den Regionalverband Ruhr sagt klar: Als Bewerberin oder Bewerber kann in einer Reserveliste nur benannt werden, wer in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes hierzu gewählt worden ist. (§ 10 (5) letzter Satz) Es muss also vom Landesvorstand eine Mitgliederversammlung für das Gebiet des Regionalverbandes Ruhr einberufen werden. Und zwar so, dass der Landesvorstand die dort gewählte Reserveliste bis zum 22. Tag nach der Kommunalwahl einreichen kann! Auch das könnte bei einem Landesparteitag passieren, bei dem zeitgleich die Regionalratslisten gewählt würden (s.o.). C. Landschaftsversammlung Rheinland / Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe 1. Welcher Bereich? Ganz einfach - das Rheinland (frühere preußische Provinz Rheinland) einerseits, andererseits Westfalen (frühere preußische Provinz Westfalen) und Lippe. 2. Zuständig für.... Die Landschaftsverbände haben wichtige Aufgaben in der überörtlichen Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe (z. B. Landesjugendamt), tragen Einrichtungen wie etwa Fachkrankenhäuser, psychiatrische Landeskrankenhäuser, Förderschulen für Behinderte. Sie sind verantwortlich für die Kultur- und Denkmalpflege und im Rahmen der psychiatrischen Landeskrankenhäuser auch im Bereich des Justizvollzuges. 3. Wer kommt da rein? Die Landschaftsversammlung Rheinland hat derzeit 128 Mitglieder, die für Westfalen-Lippe 106. Sie werden im ersten Schritt von den Kreistagen und Räten der kreisfreien Städte gewählt. Dann kommt es zu einem Verhältnisausgleich: Über Reservelisten werden weitere Mitglieder benannt so dass am Ende die Versammlung so nach Parteien besetzt ist, wie die Kommunalwahl (hier: Kreistagswahl und Wahl der Räte der kreisfreien Städte) im Verbandsgebiet ausging. 4 Wer wählt denn dann die Piratenvertreter? Der Landesvorstand muss zum 22. Tag nach der Kommunalwahl je eine Reserveliste einreichen. Darauf kann nur stehen, wer bei der Kommunalwahl auf der Reserveliste für seinen Kreistag oder Rat der kreisfreien Stadt gestanden hat. Nochmal deutlich: Wer NICHT auf der Liste für Stadtrat (kreisfrei) oder Kreistag stand kann NICHT auf die Reserveliste für die Landschaftsversammlung. Er muss aber nicht gewählt sein, unterer Listenplatz reicht. Es muss also vom Landesvorstand eine Mitgliederversammlung für das Rheinland und eine für Westfalen-Lippe einberufen werden. Und zwar so, dass der Landesvorstand die dort gewählte Reserveliste bis zum 22. Tag nach der Kommunalwahl einreichen kann! Auch das könnte bei einem Landesparteitag passieren, bei dem man sich zeitweise in zwei Versammlungen teilt. Schlußbemerkung: Es kann gut sein, dass Piraten einzelne Sitze in Regionalräten bekommen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass wir im Ruhrparlament und in den Landschaftsversammlungen vertreten sein werden - wenn der Landesvorstand seine Hausaufgaben macht. ------------------------------ Message: 4 Date: Mon, 14 Oct 2013 09:52:35 +0200 From: Josef Schugt To: Ortsgruppe Bonn (Nordrhein-Westfalen) Subject: Re: [Bonn] Von AK Kommunalpolitik NRW - Regionalräte etc Message-ID: Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Das habe ich schon vergangene Woche weitergeleitet. Keiner liest mich :,-( On 10/14/13, bernhards wrote: > > Ahoi, > > bei der Kommunalwahl im Mai 2014 entscheidet sich auch die Zusammensetzung > von Gremien, an die bei uns kaum wer denkt. Wichtig sind sie aber! Ich > meine damit die Mittelebenen zwischen Kreisen / kreisfreien Städten und > dem Land NRW. > > Wichtig sind da landesweit drei: > > - Die Regionalräte > - Das Ruhrparlament > - Die Landschaftsversammlungen > > Ich möchte hier nur knapp skizzieren, wie die jeweils besetzt werden - > denn da gibt es Dinge zu beachten wenn wir die Kommunalwahlen vorbereiten. > Besonders beim Landesvorstand! > > A. Die Regionalräte (früher: Bezirksplanungsräte) > > 1. Welcher Bereich? > > Einen Regionalrat gibt es für jeden Regierungsbezirk in NRW. Die > entscheiden Dinge auf der Bezirksebene - wählen aber NICHT die > Regierungspräsidenten, das tut die Landesregierung (derzeit gibt es > Regierungspräsidenten von CDU, SPD, Grünen, FDP). > > Wichtig ist: Die Städte und Kreise, die dem Regionalverband Ruhr (RVR) > angehören, sind im Regionalrat ihres Regierungsbezirkes NICHT vertreten. > > 2. Zuständig für .... > > Vor allem beschließt der Regionalrat den Regionalplan (s. auch hier: > https://de.wikipedia.org/wiki/Regionalplan ). Weiter berät er die meisten > Fragen der Arbeit des Regierungsbezirkes. Wichtig ist er für uns vor > allem um Informationen zu bekommen. > > 3. Wer kommt da rein? > > Ehrlich: Das System, wie der Regionalrat besetzt wird, ist das > merkwürdigste überhaupt in NRW! > > 3.1 Wieviel Mitglieder hat denn der Regionalrat? > > Das wechselt! Je Kreis und kreisfreier Stadt werden für je angefangene > 200.000 Einwohner 1 Mitglied gewählt. Auf die Art kommt eine Zahl > zusammen, die ist logischerweise in jedem Regierungsbezirk anders. Dann > wird nochmal die Hälfte dieser Zahl hinzugefügt. Summe ist dann die > Mitgliederzahl des Regionalrates. > > 3.2 Und wie kommt man nun da rein? > > Zuerst werden 2/3 der Sitze indirekt gewählt: Jeder Kreistag im > Regierungsbezirk (außer RVR!!) und jeder Rat einer kreisfreien Stadt > (außer RVR!!) wählt nach Verhältniswahl seine Vertreter. Jeder > Kreis/kreisfreie Stadt wählt für je angefangene 200.000 Einwohner 1 > Mitglied. Das sind praktisch nur SPD und CDU - Vertreter. > > Und dann wird festgestellt: Wieviel Sitze stehen jeder Partei / > Wählervereinigung im Regionalrat zu gemessen an ihrem Ergebnis bei den > Gemeindewahlen. Gemeindewahl heißt die Räte der Städte und Gemeinden, > NICHT die Kreistage! > > Von dieser Zahl werden die Parteivertreter abgezogen, die über die > Kreistage/kreisfreien Städte schon gewählt sind. Die restlichen Sitze > werden dann so vergeben, dass der Regionalrat insgesamt dem Ergebnis der > Gemeindewahlen im Gebiet entspricht. > > 3.3 Zu kompliziert! Hast du ein Beispiel? > > Klar - nehmen wir den Regierungsbezirk Arnsberg. Weil Dortmund oder Hagen > dem RVR angehören vertritt der Regionalrat hier nur den > Hochsauerlandkreis, den Märkischen Kreis sowie die Kreise Olpe, > Siegen-Wittgenstein und Soest. 10 Mitglieder wurden von den Kreistagen > gewählt. Darum gibt es 5 weitere Mitglieder. Auf die Art ist auch jeweils > 1 Vertreter der FDP, der Grünen und der Freien Wähler da drin. > > Oder Detmold: Da gibt es keine RVR-Mitglieder. Also vertritt der > Regionalrat alle Kreise in OWL und die Stadt Bielefeld. Es wurden 13 > Mitglieder in den Kreistagen und im Bielefelder Rat gewählt, 7 kamen > hinzu. So sind neben CDU und SPD auch Grüne und FDP als Fraktion mit je 2 > Mitgliedern vertreten und die Freien Wähler haben 1 Sitz. > > 3.4 Wer wählt denn dann die Piratenvertreter - wenn es welche gibt? > > Der Landesvorstand muss bis 10 Wochen nach der Kommunalwahl bei jedem > Regierungsbezirk eine Reserveliste einreichen. Die Vertreter auf dieser > Liste müssen im Regierungsbezirk (ohne RVR!!) ihren Erstwohnsitz haben. > Fallen Leute später aus kann die Liste im Laufe der Amtszeit ergänzt > werden. > > Unsere Satzungen sehen hier nichts vor. Gesetzlich ist der Landesvorstand > frei darin, wen er benennt. Da Satzungen aber gleichartige Fälle analog > zu bestehenden Regelungen anwenden und da nur das unseren Grundsätzen > entspricht halte ich nur ein Verfahren für möglich: > > Für jeden Regierungsbezirk (ohne RVR!!) wird eine Regionalversammlung > einberufen, die wählt dann die Reserveliste und der Landesvorstand leitet > die weiter. Das kann in OWL die regelmässige OWL-MV sein. Klüger wäre > es aber, bei einem Landesparteitag in getrennten Räumen für jeden Bezirk > zu wählen (zum Termin siehe aber UNBEDINGT unten zum Ruhrparlament!!). > Wie auch immer - zuständig ist der Landesvorstand. > > B. Das Ruhrparlament > > 1. Welcher Bereich? > > Alle kreisfreien Städte des Ruhrgebiets (Bochum, Bottrop, Dortmund, > Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim, Oberhausen) > und die Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna, Wesel. > > 2. Zuständig für.... > > Ich klau mal bei Wikipedia: Der RVR ist für das Marketing des > Ruhrgebiets sowie Umwelt- und Freizeitförderung, wie der Emscher > Landschaftspark oder die Route der Industriekultur, zuständig. Außerdem > entwickelt er sogenannte Masterpläne für die Raumordnung und erfasst > kartografische Daten. Ab Oktober 2009 übernimmt er die staatliche > Regionalplanung für das Ruhrgebiet. Größte RVR-Tochtergesellschaft ist > die AGR Unternehmensgruppe. Eine weitere Tochtergesellschaft ist die > Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH. > > 3. Wer kommt da rein? > > Das Ruhrparlament hat derzeit 71 Mitglieder. Die werden - vereinfacht > dargestellt - so gewählt: > > Zuerst wählen die Räte der kreisfreien Städte und die Kreistage je > 80.000 Einwohner ein Mitglied. Das passiert in Verhältniswahl. Dann wird > berechnet, ob die so gewählten Mitglieder dem Wahlergebnis bei der > Kommunalwahl (Wahl der Räte der kreisfreien Städte und der Kreistage) im > Gebiet des Regionalverbandes entspricht. Das ist wahrscheinlich nie der > Fall. Darum gibt es Reservelisten. Aus denen werden weitere Mitglieder > bestimmt, bis die Zusammensetzung passt. > > 4 Wer wählt denn dann die Piratenvertreter - wenn es welche gibt? > > Der Landesvorstand muss zum 22. Tag nach der Kommunalwahl beim > Geschäftsführer des RVR eine Reserveliste einreichen. Die Vertreter auf > dieser Liste müssen in jedem Fall bei der Kommunalwahl auf einer Liste > für den jeweiligen Rat der kreisfreien Stadt oder Kreistag gestanden > haben. Nochmal deutlich: Wer NICHT auf der Liste für Stadtrat (kreisfrei) > oder Kreistag stand kann NICHT ins Ruhrparlament. Er muss aber nicht > gewählt sein, unterer Listenplatz reicht. > > Das Gesetz über den Regionalverband Ruhr sagt klar: Als Bewerberin oder > Bewerber kann in einer Reserveliste nur benannt werden, wer in einer > Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe des > Wahlgebietes hierzu gewählt worden ist. (§ 10 (5) letzter Satz) > > Es muss also vom Landesvorstand eine Mitgliederversammlung für das Gebiet > des Regionalverbandes Ruhr einberufen werden. Und zwar so, dass der > Landesvorstand die dort gewählte Reserveliste bis zum 22. Tag nach der > Kommunalwahl einreichen kann! Auch das könnte bei einem Landesparteitag > passieren, bei dem zeitgleich die Regionalratslisten gewählt würden > (s.o.). > > C. Landschaftsversammlung Rheinland / Landschaftsversammlung > Westfalen-Lippe > > 1. Welcher Bereich? > > Ganz einfach - das Rheinland (frühere preußische Provinz Rheinland) > einerseits, andererseits Westfalen (frühere preußische Provinz > Westfalen) und Lippe. > > 2. Zuständig für.... > > Die Landschaftsverbände haben wichtige Aufgaben in der überörtlichen > Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe (z. B. Landesjugendamt), tragen > Einrichtungen wie etwa Fachkrankenhäuser, psychiatrische > Landeskrankenhäuser, Förderschulen für Behinderte. Sie sind > verantwortlich für die Kultur- und Denkmalpflege und im Rahmen der > psychiatrischen Landeskrankenhäuser auch im Bereich des Justizvollzuges. > > 3. Wer kommt da rein? > > Die Landschaftsversammlung Rheinland hat derzeit 128 Mitglieder, die für > Westfalen-Lippe 106. Sie werden im ersten Schritt von den Kreistagen und > Räten der kreisfreien Städte gewählt. Dann kommt es zu einem > Verhältnisausgleich: Über Reservelisten werden weitere Mitglieder > benannt so dass am Ende die Versammlung so nach Parteien besetzt ist, wie > die Kommunalwahl (hier: Kreistagswahl und Wahl der Räte der kreisfreien > Städte) im Verbandsgebiet ausging. > > 4 Wer wählt denn dann die Piratenvertreter? > > Der Landesvorstand muss zum 22. Tag nach der Kommunalwahl je eine > Reserveliste einreichen. Darauf kann nur stehen, wer bei der Kommunalwahl > auf der Reserveliste für seinen Kreistag oder Rat der kreisfreien Stadt > gestanden hat. Nochmal deutlich: Wer NICHT auf der Liste für Stadtrat > (kreisfrei) oder Kreistag stand kann NICHT auf die Reserveliste für die > Landschaftsversammlung. Er muss aber nicht gewählt sein, unterer > Listenplatz reicht. > > Es muss also vom Landesvorstand eine Mitgliederversammlung für das > Rheinland und eine für Westfalen-Lippe einberufen werden. Und zwar so, > dass der Landesvorstand die dort gewählte Reserveliste bis zum 22. Tag > nach der Kommunalwahl einreichen kann! Auch das könnte bei einem > Landesparteitag passieren, bei dem man sich zeitweise in zwei > Versammlungen teilt. > > Schlußbemerkung: > > Es kann gut sein, dass Piraten einzelne Sitze in Regionalräten bekommen. > Es ist sehr wahrscheinlich, dass wir im Ruhrparlament und in den > Landschaftsversammlungen vertreten sein werden - wenn der Landesvorstand > seine Hausaufgaben macht. > -- > Bonn mailing list > [email protected] > https://service.piratenpartei.de/listinfo/bonn -- Jupp The text of this email is limited to 300 characters. Der Text dieser E-Mail ist auf 300 Zeichen begrenzt. Le texte de cet courrier électronique est limité à 300 charactères. ------------------------------ -- Bonn mailing list [email protected] https://service.piratenpartei.de/listinfo/bonn Ende Bonn Nachrichtensammlung, Band 52, Eintrag 33 **************************************************
Posted on: Mon, 14 Oct 2013 08:09:21 +0000

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