Interessant.... Genau diese grundsatzfrage ist zuklären.....! " - TopicsExpress



          

Interessant.... Genau diese grundsatzfrage ist zuklären.....! " Ergänzung zur Erörterungsverhandlung Grundwassermanagement: Nachstehend der Text eines Antrags, der in der hektischen Schlußphase am Freitag nicht mehr trotz Wortmeldung öffentlich vorgetragen werden konnte. Das Regierungspräsidium hat ihn aberschriftlich bekommen und dem Protokoll beigefügt. Hier der Antrag mit Begründung: Antrag Peter Främke – Neckartailfingen 12.9.2013 – Einwender -zur Verlesung für das Protokoll und schriftlichen Weitergabe an das Regierungspräsidium. „In dem dieses Mal öffentlichen Anhörungsbericht soll das EBA vom Regierungspräsidium aufgefordert werden, umgehend einen vorläufigen BAUSTOPPfürsämtliche Arbeiten an Stuttgart 21 und der damit verbundenen NEUBAUSTRECKE nach ULM anzuordnen, bis für SÄMTLICHE ABSCHNITTE eine PLANFESTSTELLUNG vorliegt und eine UNABHÄNGIGE BEURTEILUNG und WERTUNG der GESAMTPLANUNG stattgefunden hat.“ BEGRÜNDUNG In dem ursprünglichen Anhörungsbericht zum PFB 1.1 Tiefbahnhof wurde dem EBA vom Regierungspräsidium sinngemäß empfohlen, den Bau erst nach Abschluss aller Planfeststellungen fürsämtlicheAbschnittefrei zu geben. Damals war zu erwarten, dass die Bahn bei diesem „bestgeplanten Bahnprojekt“ ( Bahnchef Rüdiger Grube) zügig alle Unterlagen für die weiteren Abschnitte einreichen und genehmigen lassen würde und dann nach kurzer Zeit eine Gesamtplanung vorliegen würde zur Beurteilung. Erst danach wäre eine Entscheidung über einen Baubeginn von S21 sinnvoll möglich gewesen. Dieser Empfehlung ist das EBA im Jahre 2005(?) in dem ersten Planfeststellungsbeschlusszu S21nichtgefolgt. Diese - bewusste oder unbewusste – Weglassung oder Unterlassung einer sinnvollen Bestimmung durch das EBA, die auch vom Bahnvorstand im Geschäftsbericht 2001 (?) vorgeschrieben wurde, hat der weiteren unkontrollierten Entwicklung von S21 Tür und Tor geöffnet. SämtlicheS21- Befürworter haben beschlossen, daraus ein sofortiges Baurecht abzuleiten für einzelne Abschnitte, ohne durch eine vollständigePlanung jemalsnachzuweisen,dassS21 als Ganzesüberhaupt Sinn machtfürdieZukunft des Bahnverkehrs und trotz vieler Milliarden Kosten aus Steuergeldern legitim bezahlbarbleibt im Vergleichmit wichtigen anderen Aufgaben desStaates. Die Landesregierungen haben diesesvorgeblicheBaurecht dann gern oder gezwungenermaßen akzeptiert und teilweise mit Polizeigewaltdurchgesetzt.DieZerstörung von Park und Stadt und jetzt auch auf der Neubaustrecke kann jeder schmerzlich erkennen. Zweifelam Sinn von S21 sind nicht nur angebracht, sondern inzwischen nachgewiesen und auch in den Planfeststellungen sehr versteckt enthalten. „Mehr Verkehr auf die Schiene“ ist mit S21 nicht möglich, da schon die Bahn selbst einen Rückbau auf 32 Züge von Anfang an geplanthat und Güterverkehr auf der Neubaustrecke eine Utopie ist. Die Einzelheiten sind bekannt und nachgewiesen. Diese unkontrollierte Entwicklung wollte das Regierungspräsidium damals verhindern mit der Empfehlung: BAU-Freigabe erst nach Gesamtplanung. Wiewichtig,sinnvoll und notwendig die – leider nur(!) –Empfehlung des Regierungspräsidiums war und ist, zeigt diese Anhörungsverhandlung: Die damals zur Erörterung vorliegenden Unterlagen schienen geeignet zur Planfeststellung,aberVorsicht war geboten –daher der Vorbehalt. Heute wissen wir, warum, sonst säßen wir nicht wieder hier mit immer noch denselben Experten und Rechtsanwälten, die damals keine Zweifelzuließen und uns auch jetzt wieder fröhlich zumuten zu glauben: Alleskein Problem!Alleslegitim! Hier gehören keine plötzlich verdoppelten Wassermengen und sonstigeFehlernachJahren gut bezahlter Fehlplanung auf den Tisch, sondern eine Gesamtplanung mit allen Kosten und eine kritische Beurteilung durch unabhängige Gutachter. Danach kann entschieden werden, wie und ob es weitergeht mit S21 und auch der Neubaustrecke. 8 Jahre sind mittlerweile vergangen und der Bahn mit den vielen Experten ist es nicht einmal gelungen, bei dem „bestgeplanten Bahnprojekt“ überhaupt Unterlagen zur Planfeststellung füreinigewesentlicheAbschnitte einzureichen! Das Regierungspräsidium kann leider nur empfehlen, während aus nicht ganz einleuchtenden Gründen das EBA unabhängig davon ganz allein entscheiden darf. Wenn das EBA allerdings auch jetzt nicht bereit ist, einen vorläufigen Baustopp anzuordnen, damit diese und all die weiteren Änderungen, auch am Nesenbach-Düker, einbezogen werden können in die endlich erforderliche Gesamtplanung, dann sollteein richtiger Verkehrsminister eingreifen, bevor die Bahnzukunft in der Region noch weiter nachhaltig zerstört wird. Es ist höchste Zeit, Konsequenzen aus der katastrophalen Entwicklung von S21 in den letzten Jahren und Monaten zu ziehen. Diese Anhörung zeigt es wieder und sollte der Anlass sein, endlich neu zu denken. Peter Främke Neckartailfingen den 12.9.2013" Gerbe teilen und verbreiten.....!
Posted on: Sat, 14 Sep 2013 15:31:26 +0000

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