Interessanter Beitrag zur Ausnahmeregelung des Urheberrechts für - TopicsExpress



          

Interessanter Beitrag zur Ausnahmeregelung des Urheberrechts für wissenschaftliche Zwecke. Mir fehlen allerdings Hinweise zur praktischen Anwendung in Sozialen Netzwerken. Ich denke da besonders an geschlossene Facebook-Gruppen (offene Gruppen erfüllen die Voraussetzungen definitiv nicht) und das, was dort tagtäglich praktiziert wird. Einmal abgesehen davon, dass hier häufig schon das Attribut "wissenschaftlich" nicht erfüllt sein dürfte, wird die Regel, dass es sich nur um einen geringen Umfang des Werks handeln darf, regelmäßig missachtet. Aber selbst wenn alle sonstigen Voraussetzungen der Ausnahmeregelung erfüllt wären, dürften Facebook-Gruppen für den Austausch nicht in Frage kommen, da dem die Bedingungen von Facebook zum Urheberrecht entgegenstehen dürften.
Posted on: Tue, 11 Jun 2013 13:56:51 +0000

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