LG Mönchengladbach: Google muss Suchergebnisse mit - TopicsExpress



          

LG Mönchengladbach: Google muss Suchergebnisse mit möglicherweise ehrverletzenden Inhalten nicht entfernen Google muss einen Link auf angeblich verunglimpfende Behauptungen nicht aus seinem Suchindex löschen. Ein Düsseldorfer Geschichtsprofessor scheiterte am 05.09.2013 vor dem Landgericht Mönchengladbach mit einem Unterlassungsanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Der Wissenschaftler wollte erreichen, dass eine Webseite mit aus seiner Sicht falschen, verunglimpfenden und beleidigenden Behauptungen nicht mehr in den Suchergebnissen bei Google auftaucht. Der Kläger hätte sich direkt an den Verfasser des Blog-Eintrags oder an den Betreiber der Internetseite wenden müssen - und nicht an Suchmaschinenbetreiber Google, erklärte das Gericht. Selbst wenn Google das Suchergebnis entfernen würde, wäre der Text über andere Suchmaschinen noch auffindbar. Google habe den Text weder verfasst, noch sei der Konzern Betreiber der entsprechenden Internetseite. Der Einwand des Professors, der Urheber sei nicht ausfindig zu machen und der Seitenbetreiber habe auf eine Beschwerde nicht reagiert, sei «viel zu oberflächlich» gewesen. Durch das Löschen von Suchergebnissen würde dem Urteil zufolge der wirtschaftliche Kern des Beschäftigungsfeldes von Google empfindlich eingeschränkt. Suchmaschinen zeigten mathematisch ermittelte Treffer an. Eine Überprüfung der Suchergebnisse auf ehrverletzenden Inhalt wäre nahezu unmöglich. Damit stünde die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit von Google infrage. Das Gericht hat allerdings die Berufung zugelassen. Google-Suchergebnisse sind immer wieder ein Thema für die Gerichte. Prominentester Fall ist der von Bettina Wulff. Die Ehefrau des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff klagt gegen automatische Vorschläge für die Kombination ihres Namens mit Begriffen aus dem Rotlichtmilieu. Der Bundesgerichtshof hatte unlängst entschieden, dass Google automatisch ergänzte Suchvorschläge löschen muss, wenn diese direkt Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzten. m Unterschied zum Wulff-Verfahren gehe es hier um die Suchergebnisse selbst, also die Verweise auf andere Webseiten, die Google auf eine Suchanfrage hin auflistet. Auch in einem laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof deute sich an, dass Google nicht dazu verpflichtet werden kann, sensible persönliche Daten, die legitim und rechtmäßig sind, aus dem Suchindex zu streichen.
Posted on: Sun, 08 Sep 2013 20:16:06 +0000

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