Landgericht Osnabrück: „Döner-Killer“-Song nicht - TopicsExpress



          

Landgericht Osnabrück: „Döner-Killer“-Song nicht strafbar Nach Ansicht des Landgerichts Osnabrück ist das berüchtigte „Döner-Killer“-Lied der Rechtsrock-Band „Gigi und die braunen Stadtmusikanten“ nicht strafbar. Der menschenverachtende Text sei allenfalls „mehrdeutig“. Trotzdem verließ der Sänger der Band, Daniel „Gigi“ Giese, den Gerichtssaal nicht ungeschoren. Da er in einem anderen Song den NS-Völkermord geleugnet habe, verurteilten ihn die Richter zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. In der Rechtsrock-Szene gibt es nicht einmal eine Handvoll echter „Stars“. Ian Stuart, Gründer der britischen Kultkapelle „Skrewdriver“ und ideologischer Frontkämpfer der Hassmusik, ist trotz oder gerade wegen seines frühen Todes im Jahr 1993 bis heute ein Idol. In Deutschland konnte allenfalls der Sänger der als kriminelle Vereinigung eingestuften Musikgruppe „Landser“, Michael „Lunikoff“ Regener, in Ansätzen in diese großen Fußstapfen treten. In Regeners Schatten segelte stets Daniel „Gigi“ Giese, der bereits seit Mitte der achtziger Jahre in der Szene aktiv sein soll. Giese, der ebenso „Saccara“ als auch „Stahlgewitter“ mitgründete, machte vor allem mit seiner aktuellen Combo „Gigi und die braunen Stadtmusikanten“ Schlagzeilen. In den Blick der Öffentlichkeit geriet er indes schon vor mehr als 15 Jahren. Die Behörden vermuteten ihn seinerzeit als einen der Hintermänner des Neonazi-Musikprojektes „Zillertaler Türkenjäger“. Bis heute ist unklar, welche Musiker an der 1997 beim dänischen Label „NS Records“ erschienenen, später indizierten und beschlagnahmten CD „12 doitsche Stimmungshits“, deren Cover eine Fotomontage mit den erhängten Sängern der Ärzte bzw. Der Toten Hosen, Farin Urlaub und Campino, ziert, beteiligt waren. Ein Ermittlungsverfahren gegen Giese jedenfalls verlief im Sande. Nicht so glimpflich kam der 43-Jährige hingegen in einer anderen Angelegenheit davon. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Neonazi im Oktober letzten Jahres wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte ihm vorgeworfen, auf der im Sommer 2010 erschienenen CD „Adolf Hitler lebt“ die neun Morde an ausländischen Imbissbetreibern und Ladenbesitzern, die heute der Terrorgruppe NSU zugeschrieben werden, verherrlicht zu haben. „Die Ermittler stehen unter Strom / eine blutige Spur und keiner stoppt das Phantom / am Dönerstand herrschen Angst und Schrecken / kommt er vorbei, müssen sie verrecken.“ An einer weiteren Stelle: „Wer ist der Nächste? Wann ist es so weit?“ und „Neun sind nicht genug“. Dieses Zeilen wurden bereits Monate vor dem Auffliegen des Mördertrios veröffentlicht. Die Frage, ob die Szene über die NSU-Mordserie Kenntnis hatte, konnte bis heute nicht zweifelsfrei geklärt werden. Der niedersächsische Verfassungsschutz schloss dies aus. Gestern nun kassierte das Landgericht Osnabrück das Urteil aus der vorherigen Instanz und setzte eine neue Strafe fest: 1.000 Euro. Die Richter beurteilten allerdings nicht das Lied „Döner-Killer“ als strafbar, sondern einen anderen Titel der CD, die bei PC Records aus Chemnitz erschienen ist. Nach der Meinung der Kammer werde in „Geschwür am After“ der Völkermord des nationalsozialistischen Terrorregimes und die Deportationen der Juden geleugnet. Der Text des „Döner-Killer“-Songs sei hingegen „mehrdeutig“ zu verstehen. Entsprechend der gängigen Szene-Geflogenheiten hatte Giese nach eigener Aussage seine Texte von der Hamburger Rechtsanwältin Gisa Pahl überprüfen lassen und diese sogar nach deren Kritik verändert, schreibt die Frankenberger Zeitung. Pahl, die als Zeugin geladen war, führte aus, dass von den rund 300 von ihr überprüften Tonträgern 250 nicht durch die Behörden beanstandet worden wären. Deshalb, so die Verteidiger von Giese, hätte sich der Angeklagte auf das Urteil der Juristin verlassen können und forderten Freispruch für ihren Mandanten. Ein Prozess gegen den Produzenten der Hass-CD, Yves Rahmel, steht noch aus. Wahrscheinlich wird vor der Dresdner Staatsschutzkammer verhandelt werden. Der Eilenburger NPD-Stadtrat Kai Rzehaczek, die die braune Hassplatte vertrieben hatte, bekam hierfür im November 2011 eine Geldstrafe von 1.400 Euro. endstation-rechts.de/inde...bar&Itemid=410
Posted on: Mon, 10 Jun 2013 16:13:44 +0000

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