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Prozessformularbuch zur beweissicherung bei gericht Prozessformularbuch zur Beweissicherung von Justizterror an BRdvD-Gerichten Kapitel 3. - 3.1.1.: Verdeckte Ermittlungen im Fall Beck 02.02.2007/Seite 1 3. Justizhandeln in der BRdvD als flächendeckende organisierte Kriminalität 3.1. Gravierende Beispiele von BRdvD-Justizverbrechen Das vorliegende Hand- und Prozessformularbuch soll allen Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit, also den Reichsbürgern, zuerst verdeutlichen und beweisen, dass die Justiz der BRdvD in den etwa 60 Jahren seit ihrem Bestehen Zug um Zug mehr entartet und asozial geworden ist, ja sogar nur noch eine kriminelle Organisation darstellt, die aus eigener Kraft ihren Augiasstall nicht mehr reinigen kann. Diese Reinigung wird also dem Deutschen Volk der Reichsangehörigen selbst auferlegt, wenn es erst erkannt hat, dass seine einzelnen Mitglieder ständig nacheinander durch die BRdvD-Strukturen systematisch rechtlos gestellt und vernichtet werden, sodass es endlich den Aufstand der Anständigen beginnen muss. Jedermann kennt den Ausspruch der Systemunterstützer, dass man sich vor Gericht in Gottes Hand oder auf hoher See befinden soll. Diese Blasphemie soll allerdings nur noch davon ablenken, dass man vor BRdvD-Gerichten regelmäßig Kriminellen in Form von Scheinrichtern und angeblich unabhängigen Staatsanwälten begegnet, die sich bei ihren Verbrechen nach Bedarf von ihren Anwaltskollegen und von korrupten Medizinern unterstützen lassen. Dazu soll gleich das erste Beispiel das letzte verbliebene Vertrauen von wenigen Gutgläubigen in die BRdvD-Justiz bis auf die Wurzeln zerstören helfen. Im Rahmen verdeckter Ermittlungen der dafür gebildeten Interim-Strafverfolgungsbehörden des noch nicht wieder voll handlungsfähigen Deutschen Reiches in Notwehr, rechtfertigendem Notstand und nach dem völkerrechtlich legitimen Widerstandsrecht gegen rechtswidrig agierende Besatzer und ihre Erfüllungsgehilfen können wir nun beweisen, was die Spatzen in Deutschland längst von den Dächern pfeifen: BRdvD-Juristen verabreden sich regelrecht unter Aufhebung jeglichen Anscheins von Rechtsstaatlichkeit zur Ausschaltung von Menschen mit allen Mitteln zur Verhinderung von berechtigten Vorträgen und Beweisanträgen vor BRdvD-Gerichten! Das Inhaltsverzeichnis des Prozessformularbuches beschäftigt sich im Kapitel 4. mit den immer gleichen Arbeitsweisen und Methoden juristischer Rechtsbeuger im derzeitigen Deutschland. Das zuerst vorgestellte Beispiel einer absoluten Justizwillkür selbst in der vorgeblichen Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland - Berlin - beschreibt eine ganze Latte der in den Unterpunkten vorgestellten und zur Rechts- beugung und Strafvereitelung wie geschaffenen Gesetze nach dem Grundgesetz. So wird auch im nachfolgenden Beispiel nicht nur der gesetzliche Richter, das rechtliche Gehör und das faire Verfahren unterlaufen, sondern zusätzlich mit der Verabredung von Straftaten und Verbrechen unter mehr als zwei Personen am AG Tiergarten eine kriminelle Organisation gebildet, die nur noch durch das Bloßstellen in der Öffentlichkeit vielleicht sofort unschädlich gemacht werden kann. Lesen sie also den selbsterklärenden Verteidigungsschriftsatz, um zu verstehen, was Ihnen vor BRdvD-Gerichten blüht, wenn Sie als Justiz-Opfer ausgewählt worden sind. Prozessformularbuch zur Beweissicherung von Justizterror an BRdvD-Gerichten Kapitel 3. - 3.1.1.: Verdeckte Ermittlungen im Fall Beck 02.02.2007/Seite 2 3.1.1. Der Fall Beck Verdeckte Ermittlungen durch Reichsdeutsche Societät A. Wenzel & Partner Am Kaiser-Wilhelm-Schacht 1, D-38678 Clausthal Einschreiben/Rückschein Amtsgericht Tiergarten von Berlin Turmstraße 91 D - 10 559 Berlin Senior-Partner: A. Wenzel Partner: Dr. J.-M. Wenzel H.-A. Vogel u.a. Vorgang: Ihr Zeichen: Sendung vom: Unser Zeichen: Datum: Verteidigung Beck Gz (286 Ds) 61 Js 790/05 (409/05) 23.12.2006 070104_01.01 BLN JUS 04.01.2007 Herr Lothar Beck, Heimfriedstraße 26, D - 13 125 Berlin, hat unseren Partner Dr. J.-M. Wenzel mit Schreiben vom 28.12.2006 als seinen Wahlverteidiger benannt und zur Zustellung bevollmächtigt. Kraft Bevollmächtigung erhebt dieser gegen den am 22.12.2006 ausgefertigten und zwecks Erhöhung des nachfolgend bewiesenen, beabsichtigten Psychoterrors am 23.12.2006 vor Weihnachten zugestellten Beschluss vom 13.12.2006 des Juristen Dr. Heller als nicht gesetzlicher Richter am AG Tiergarten der OMF-BRdvD (Organisationsform der Modalität einer Fremdherrschaft als vorgeblich wiedervereintes Deutschland) Beschwerde und Aussetzung jeglicher Vollstreckung! Die Verteidigung bedankt sich deshalb insbesondere bei dem in der Verhandlung aus gutem Grund für den Angeklagten anonym gebliebenen Dr. med. Uwe Lange für seine unterstützende Bereitschaft, sich zur Aufdeckung der Bildung einer kriminellen Vereinigung am AG Tiergarten unter der Beteiligung mehrerer BRdvD-Juristen zur Verfügung zu stellen und nunmehr der Verteidigung als Kronzeuge gegen Dr. Heller, Jordan, den Namen verweigernde StA´in und andere zur Verfügung zu stehen. Obwohl BRdvD-Juristen also bisher die Herausgabe des vollständigen Protokolls vom Verhandlungstermin am 13.12.2006 an den nachweislich ausgewählten und schon erklärtermaßen vorverurteilten, zu Unrecht Angeklagten verweigern, ist es durch die verdeckte Ermittlung der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches in Notwehr, rechtfertigendem Notstand und nach dem Widerstandsrecht gelungen, den kompletten Inhalt eines verbrecherischen Juristenkomplotts im AG Tiergarten in einer angeblich notwendigen Beratung ohne den Angeklagten mit Hilfe von Dr. med. Lange zur Kenntnis zu nehmen. Dessen schauspielerische Leistung mit der sprachlichen Ausformulierung seiner Vorschläge, wie man den Angeklagten um das Recht eines rechtsstaatskonformen Gerichtsverfahrens bringen kann, in der Form eines scheinbar geistig Minderbemittelten bei der Erarbeitung eines gemeinsamen Verbrechens, seine Heiterkeitsausbrüche bei der Vorstellung, dass ihm der Angeklagte auf seine Vorschläge hin durch den Juristen Dr. Heller zur stationären Behandlung ausgeliefert wird, die gemeinsame Abwägung, wie man den Angeklagten durch Bullen, Polizei und möglichst auch SEK (Sondereinsatzkommando mit Maschinenpistolen, Scharfschützen, Blendgranaten, selbst gut mit Schutzwesten und Gesichtsmasken Prozessformularbuch zur Beweissicherung von Justizterror an BRdvD-Gerichten Kapitel 3. - 3.1.1.: Verdeckte Ermittlungen im Fall Beck 02.02.2007/Seite 3 auch gegen erlaubte Abwehr und Wiedererkennung bei Rechtsmissbrauch geschützt, etc.) einschüchtern und würgen lassen könnte, waren wirklich Glanzleistungen zur Entwicklung eines kollusiven Komplotts, für das sich die Beteiligten jetzt strafrechtlich verantworten können, weil Dr. Lange den Kronzeugen abgeben wird. Auch die weiteren Hinweise von Dr. Lange sind genial - weil in der OMF-BRdvD zwar gefühlt generell befolgt, aber nun unwiderlegbar aufgeflogen - nämlich den Angeklagten besser nicht vorführen zu lassen, weil dieser dann schweigen darf, sondern man eine Falle bei freiwilligem Erscheinen vorziehen soll, weil dann sein Kommen und Schweigen unter Außerachtlassung des dem dadurch entgangenen Zwang der Vorführung ja verrückt sein müsste, sowie noch weitere zu erörternde Verfahrenshandlungen, die auf immer neue Verfahrensmanipulationen, Vorführungen, Begutachtungen und geplante Beschwernissen fußen sollten, vielleicht bis zu einer Verjährung am 23. 12. 2014 ( ach, nee, stopp, stopp, stopp, 8., 14., oder nee, stopp, stopp)! Mit dieser Einführung zu den Vorbereitungen der Justizangehörigen in Berlin im allgemeinen und am AG Tiergarten im Besonderen für den Beschluss vom 13.12.2006 lässt es die Verteidigung zunächst bewenden. Allerdings liegen ihr nicht nur die kompletten Akten des Herrn Lothar Beck bezüglich seiner angeblichen Beleidigungen und Wahlanfechtungen, die sich auch als beweisbare Tatsachen ergeben könnten, vor - und über die wohl deshalb keine ordentlichen Beweise nach StPO § 244 an Gerichten in Berlin erhoben werden dürfen. Es stehen auch bezüglich der Teilnehmer der Vorbereitung zu diesem Beschluss weitere Informationen der Erfassungsstelle für BRdvD-Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtsmissbrauch zur Verfügung, die unverzüglich vorab veröffentlicht werden müssten, wenn sich eine weitere gewaltsame Aktion der Berliner Behörden-Justiz-Gewaltszene gegen Herrn Beck abzeichnet. Gleichwohl wird ein abschließender Vortrag erst nach Einsicht in die GVP 2005, 2006 und 2007, in die Gerichtsakten und in das HV-Protokoll möglich werden, um keine Beschwerde nach StPO § 33 a oder ähnliches seitens des Rechtsmittelgerichts zu bewirken. Trotzdem muss auch vorab noch kurz auf die gesamte Rechtswidrigkeit bei der Ansetzung eines HV-Termines und die Verhandlungsführung, die Formfehlerhaftigkeit dabei und die absolute, vorsätzliche Rechtsmissachtung durch die Verweigerung der namentlichen Bekanntgabe der Gerichtsbesetzung (Anklagebehörde mit einer Frau, einem Mann auf der gleichen Bank!), welche die ganze beteiligte Juristenbande als von vornherein befangen und in eigener Sache agierend als gesetzlich Handelnde ausgeschlossen hat. Die Durchführung des Verfahrens am 13.12.2006 ohne erkennbare Rechtsgrundlage, die jedem normalen Bürger nach Durchsicht dieses Schriftsatzes erkennbaren Verfahrensfehler als Straftatbestände und die nicht gesetzliche Gerichtsbesetzung werden vorab allgemein gerügt. Insoweit hat das Rechtsmittelgericht natürlich eine Amtsermittlungspflicht, wer sich eigentlich mit welchem Recht nach GG, GVG, StGB und StPO an einer als Beratung bezeichneten unglaublichen Verschwörung gegen Recht und Ordnung im Wege des "Verfassungs"hochverrates wirklich beteiligt hat. Es wird bereits dadurch zum Ergebnis gelangen, dass der Beschluss vom 13.12.2006 unhaltbar ist, aber Strafverfolgungsmaßnahmen gegen die Teilnehmer einzuleiten sind. Prozessformularbuch zur Beweissicherung von Justizterror an BRdvD-Gerichten Kapitel 3. - 3.1.1.: Verdeckte Ermittlungen im Fall Beck 02.02.2007/Seite 4 Anträge: Die Verteidigung beantragt mündliche Verhandlung mit Zeugenladung von Petersen, Hoffmann, Eckardt, Jordan, Dr. Heller, Dr. Lange und namenverweigernde StA´in - inzwischen ermittelt als Frau Schmitz-Dörner - für das Stellen der beabsichtigen und hier vorsorglich schon gestellten Anträge: 1. Die ersatzlose Aufhebung des Beschlusses vom 13.12.2006 2. Die Einstellung der Verfolgung aus den Anschuldigungen der Anklageschrift. 3. Vorsorglich im Falle, den Anträgen zu 1. und/oder 2. nicht unverzüglich folgen zu wollen, die Abgabe des Verfahrens nach GG Art. 100 an das BVerfG, das nach Ansicht des Angeklagten und seiner Verteidigung schon aufgrund des eingereichten Beweisantrages Nr. 1 als vermutlich einziges noch letztmalig anzusprechendes BRdvD-Gericht seine eigenen fehlenden Rechtsgrundlagen - und die aller anderen BRdvD-Gerichte - feststellen können müsste. 4. Diese Verteidigungsschrift ist zur unverzüglichen Amtsenthebung der namentlich erkennbaren Beteiligten aus der Rechtspflege an die dafür zuständigen Organe weiter zu reichen. Begründung: Das noch wenig vorhandene Vertrauen des gesamten Deutschen Volkes (nur aus den Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit bestehen könnend) in die BRdvD-Rechtsprechung wird nach Kenntnisnahme dieser Beschwerde entgültig zusammenbrechen. Um dem Beschwerdegericht jede Möglichkeit einer unsachgemäßen Beschwerdebehandlung zu erschweren, wird die Begründung wie folgt gegliedert: 1. Verfahrensführung 1.1. Beginn der Hauptverhandlung 1.2. Grundgesetzwidrige Sondergerichtsbarkeit hinter verschlossenen Türen 1.3. Ergebnis der Verabredung zur Straftat der Zwangspsychiatrisierung 2. Sonstige Verfahrensfehler und absolute Verfahrenshindernisse 2.1. Fehlender Beschluss zur Verfahrensfortsetzung nach Aussetzung 2.2. Nicht rechtskraftfähige Ausfertigung vom 22.12.2006 des Beschlusses 2.3. Fehlende Rechtsmittelbelehrungen zu Beschlüssen (30.10.05 und 13.12.06) 2.4. Fehlende Bescheidung von Rechtsmitteln 2.5. Freifahrtschein für anonyme Justizangriffe laut Präsident des AG Tiergarten 2.6. Sonstige vorläufige Beschwerdegründe 3. Zusammenfassung Prozessformularbuch zur Beweissicherung von Justizterror an BRdvD-Gerichten Kapitel 3. - 3.1.1.: Verdeckte Ermittlungen im Fall Beck 02.02.2007/Seite 5 1. Verfahrensführung 1.1. Beginn der Hauptverhandlung Der Angeklagte hat bereits am 14.12.2006 die Herausgabe des Protokolls der Hauptverhandlung gefordert und dieses auf Anraten am 19.12.2006 hin noch einmal bis heute ergebnislos wiederholt. Die folgende Darstellung wurde daher von ihm selbst angefertigt und kann durch Zeugen nach StPO § 250 (Hörensagen und/oder Verhandlungsteilnahme) bestätigt werden, Zitat Anfang: Protokoll in der Hauptverhandlung am 13.12.2006 in der Strafsache Beck (angebliche Beleidigung), Aktenzeichen Gz (286 Ds) 61 Js 790/05 (409/05); Am AG Tiergarten, Turmstraße 91, 10559 Berlin, verlegt von Saal 135 in Saal371, Beginn 12.06 Uhr bis ca. 12. 40Uhr, aufgezeichnet und geschrieben entsprechend der technischen Ermittlungsmöglichkeiten: Aufruf zur Verhandlung ohne Aushang von Angaben zum Verfahren vor dem Gerichtssaal: Insbesondere keine Namen von Richter und Anklagevertreter! Im Saal anwesend waren: Am Richtertisch: BRdvD-Jurist Dr. Heller, links daneben Protokollführer, dazu im Winkel rechts am Tisch eine Vertreterin der Anklage, daneben augenscheinlich ein Vertreter der Anklage, die Ihren Namen nicht nennen wollten und nicht genannt haben. Auch ein aufgebauter Belastungszeuge, OGV Detlef Eckardt, war schon vorher im Saal! Beck: Ich habe es nicht gleich gehört, es war so laut. Guten Tag Dr. Heller: Wir kommen zu Verfahren Gz (286 Ds) 61 Js 790/05 (409/05) Setzen Sie sich! (er zeigt auf den Stuhl. Ca. 1,50 m unmittelbar vor dem „Richter, mitten im Raum, stand ein Stuhl auf dem ich Platz nehmen sollte. Beck: Unter diesen Umständen kann ich nicht schreiben. Der Angeklagtentisch ist zur Saalseite zu, so dass man nicht ordentlich am Tisch sitzen kann. Ich begann meine Unterlagen auszupacken und fragte "Sie sind Dr. Heller?" Dr. Heller: Das ist richtig! Dr. Heller beschäftigt sich mit den Unterlagen und ich bin noch beim Auspacken. Beck: Einen Augenblick! Dr. Heller wendet sich Zeugen Eckardt zu: Ich muss Sie als Zeuge belehren, die Wahrheit zu sagen, nichts zu verschweigen und ........ wenn sie mal draußen warten wollen? Beck: Ich kann hier aber schlecht arbeiten. Dr. Heller: So jetzt nehmen Sie endlich Platz Herr Beck. Beck: Ich muss ordentlich sitzen können und mitschreiben. Dr. Heller: Sie haben doch da einen Tisch. Beck: Aber, gucken Sie mal, wie ich hier sitze. Das ist, gucken sie mal, das ist erschwerend. Dr. Heller zeigt hinter dem Tisch: Na, denn nehmen Sie mal da Platz, Beck: Vielen Dank! Protokollant: Haben Sie Stifte, die Staatskasse kann Ihnen keine Stifte stelle. Beck: vielen Dank, ich habe genug Stifte dabei. Ich setze mich hin und bin noch beim Auspacken und Unterlagen ordnen. Prozessformularbuch zur Beweissicherung von Justizterror an BRdvD-Gerichten Kapitel 3. - 3.1.1.: Verdeckte Ermittlungen im Fall Beck 02.02.2007/Seite 6 Dr. Heller beginnt zu drängeln: So, kommen wir zu ihren Personalien. Beck: Sekunde mal, ich bin gleich soweit. Dr. Heller: Vor- und Zuname, bitte. Beck: Augenblick, Lothar Beck. Dr. Heller: Klaus-Dieter steht hier. Beck: Das ist der zweite Vorname, richtig. Dr. Heller: Wann, und wo geboren? Beck: Augenblick, 18.12.1948. Dr. Heller: wo? Beck: In..., Berlin. Dr. Heller: die Wohnanschrift? Beck: Heimfriedstr. 26. Dr. Heller: Können Sie etwas lauter sprechen? Beck: Heimfriedstr. 26. Dr. Heller: 13125 Berlin? Beck: Genau. Dr. Heller: Staatsangehörigkeit? Beck: Ich möchte, daß Sie zur Staatsangehörigkeit mich besser nicht fragen, um mich nicht zu nötigen, um möglicherweise nicht in Gesetzeskonflikt zu kommen....ja... Dr. Heller fällt mir ins Wort: Sie sind Deutscher Staatsangehöriger...., ist daß so richtig? Beck: Nein, bin ich so nicht! Dazu möchte ich gleich mal einen... Dr. Heller unterbricht mich: Haben Sie denn einen Personalausweis. Beck: Sicher. Ich habe den Personalausweis des Deutschen Reiches. Ich bin Staatsangehör...... Dr. Heller unterbricht: Den will ich nicht sehen, ich meine einen Bundespersonalausweis. Beck: Einen Bundespersonalausweis habe ich nicht mehr, und aus diesem Grund möchte ich gleich mal zur Staatsangehörigkeit als erstes gleich einen Beweisantrag stellen. Dr. Heller unterbricht mich: haben Sie denn Wahlbenachrichtigungskarten erhalten, wenn in Deutschland Wahlen anstehen? Beck: Ich habe jede Wahl angefochten, und .. Dr. Heller schneidet mir das Wort ab: Kriegen Sie denn Wahlbenachrichtigungen? Beck: Ich habe Benachrichtigungen zur Wahl erhalten, ich habe die zurückgew...... Dr. Heller fällt ins Wort: Stand dort als Staatsangehöriger Deutsch drauf? Beck: Ich bin nicht deutscher Staatsangehöriger, ich unterbreche, ich muss Sie hier unterbrechen, ich kann hier Anträge und Beweisanträge stellen.... Dr. Heller fällt wieder, aber lauter ins Wort: Sie stellen hier im Moment keine Beweisanträge. Beck: Ich habe hier einen Beweisantrag...., ich bin aufgestanden mit der Absicht, Dr. Heller den Beweisantrag 1. zur Staatsangehörigkeit auf den Tisch zulegen. Dr. Heller fällt ins Wort und überschreit sich überschlagend im abschreckenden Wutausbruch: Ich bin hier bei der Aufnahme der Personalien, und da fallen Sie mir nicht ins Wort.... , durch sein Schreien und wütend mit den Händen auf den Tisch klopfend, konnte ich seine Äußerung nicht mehr deutlich verstehen. Dr. Heller schreiend und sich zunehmend fangend: Nehmen Sie wieder Platz hier. .... Das gibt´s doch gar nicht...... so, ... Ihr Familienstand ist verwitwet, ist das richtig? Beck: Ich stelle jetzt hier einen Beweisantrag. Dr. Heller fällt ins Wort: Sie stellen hier überhaupt keine Anträge, im Moment bin ich daran... Beck: Ich stelle hier noch vorher einen Beweisantrag, ich kann noch vor der Verhandlung, vor der Eröffnung der Verhandlung Beweisanträge stellen, ich bin Staatsangehöriger des Deutschen Reiches. Dr. Heller überspricht meinen Vortrag: Wir nehmen jetzt zu Protokoll... Beck ist aufgestanden und hat Dr. Heller den Beweisantrag eins, auf den Tisch gelegt: Ich überreiche hier, nehmen Sie es zu Protokoll, zum Nachweis meiner Staatsangehörigkeit, den Beweisantrag Nr. eins. Dr Heller: Das, da kommen wir noch nachher zu. ... So, .. verwitwet ist richtig? Beck: Ich möchte, daß Sie über den Beweisantrag sofort entscheiden! Dr. Heller: Der Beweisantrag wird bis nach der Aufnahme der Personalien zurückgestellt. Beck: Ich gebe keinen weiteren Auskünfte über meine Personalien. Prozessformularbuch zur Beweissicherung von Justizterror an BRdvD-Gerichten Kapitel 3. - 3.1.1.: Verdeckte Ermittlungen im Fall Beck 02.02.2007/Seite 7 Dr. Heller: So, ... den Beweisantrag nehmen wir als Anlage eins zu Protokoll Beck: Ich darf den doch wohl vorlesen? .... Sonst könnte es in der Revision zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. ..... Sie können ihn auch selber vorlesen, wenn Sie möchten. Dr. Heller schaut sich die erste Seite des Beweisantrages an: ehm..., ja, dann verlesen Sie mal.... Beck: Dann verbitte ich mir, daß sie mich so anschreien. Dr. Heller: Sie fallen mir nicht mehr ins Wort. Beck: Sie sollen mich nicht anschreien, habe ich gesagt. Beck stellt sich eine Selter auf den Tisch und liest: Lothar Beck, O-1116 (13125) Berlin, 13.12.2006, Heimfriedstr. 26, Staatsangehöriger des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit, durch Abstammung und Geburt, Gz(286 Ds) 61 Js 790/05 (409/05) Beleidigungsverfahren c/o „AG Tiergarten", Turmstr. 91, 10557 Berlin Beweisantrag Nr.1 Der zu Unrecht durch einen nicht rechtsstaatlich legitimierten BRD-Juristen Dr. Heller zum 13.12.2006 angeklagte, geladene und somit genötigte Lothar Beck beantragt, zum Beweis für den Nachweis seiner Identität bezüglich seiner Staatsangehörigkeit auf die Forderung zur Vorlage des so genannten Bundespersonalausweises zu verzichten, weil es sich bei diesem Dokument von der Bundesrepublik des so genannten vereinten Deutschlands (BRdvD) um eine Urkundenfälschung als Absichtsurkunde zur massiven Täuschung im internationalen Rechtsverkehr und die Fälschung aller Wahlen in dieser mit rechtserheblichen Folgen handelt. Die inhaltlich verwendete Bezeichnung der Staatsangehörigkeit des zu Unrecht Angeklagten mit "Deutsch" ist eine unklare, unvollständige und absichtlich täuschende Angabe. Mit der Forderung eines BRdvD-Juristen oder sonstigen scheinbar zur Vorlageaufforderung Berechtigten zur Vorlage der unechten Urkunde in Form des Bundes"personal"ausweises wird der zu Unrecht Angeklagte vorsätzlich in einen Gesetzeskonflikt manövriert. Es ist den so bezeichneten Amtspersonen der BRdvD nämlich bekannt, dass OWiG § 111 (1) mit Bußgeld belegt, wer zu seiner Staatsangehörigkeit falsche oder irreführende Angaben macht. Nach LEMKE/MOSBACHER, Ordnungswidrigkeitengesetz, 2. Auflage 2005, § 111, Rn 6, ist die falsche Beurkundung der eigenen Personalien durch einen Amtsträger unter den Voraussetzungen des StGB § 271 strafbare mittelbare Falschbeurkundung (RRH). Der zu Unrecht Angeklagte hat sich aufgrund der Weigerung aller angefragten BRdvD-Organe, den alleinigen Deutschen mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit die schon nach BRdvD-EGBGB § 5 und RuStAG von 1913 richtige Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" in ein Identitätspapier einzutragen, in Notwehr RStGB § 53 (BRdvD-StGB § 32), rechtfertigendem Notstand RStGB § 54 (BRdvD-StGB § 34) und nach GG Art 20 (4) - wenn es denn überhaupt noch Rechtskraft entfalten können sollte - ein echtes Ausweisdokument besorgt. Er beantragt die Vorlage dieses Ausweisdokumentes zum Beweis seiner Staatsangehörigkeit, weil bereits diese Feststellung dem vorliegenden Verfahren die Rechtsgrundlagen durch regelmäßig gefälschte Wahlen mit dadurch bewirkter nichtiger Gesetzgebungsverfahren in der BRdvD entziehen wird. Beweistatsache: Die BRD versucht seit Beginn ihrer Existenz, schrittweise und zunehmend vorzutäuschen, dass sie identisch mit dem Deutschen Reich - allerdings ohne Rechtsnachfolgerschaft - ist, obwohl ihre gesamte Gründungsgeschichte diese Camouflage nicht zulässt. Dazu verändert sie mit dem kraft Besatzungsrecht geschaffenen Grundgesetz und dem Bundestag auch zusätzlich fortwährend das von ihr zunächst selbst anerkannte Fortbestehen und Fortgelten des Reichs- und Staatsangehörigengesetz (RuStAG), um den Anschein einer eigenständigen Staatsangehörigkeit zur BRD vorzutäuschen. Bis in die jüngste Zeit hinein unterliefen ihr dabei aber juristische Nachlässigkeiten, die aus dem Bundeskanzler einen Reichskanzler oder aus den Bundesministern Reichsminister werden lassen sollten. Obwohl inzwischen diese gravierenden Unstimmigkeiten mit einer völkerrechtlich illegalen Gesetzgebung beseitigt werden sollten, ist das Gedächtnis eines Volkes aber so nicht auszulöschen. Es wird hier für die zukünftigen Rechtsbehelfe und Befreiungsaktionen festgehalten: de.scribd/doc/22820198/Prozessformularbuch-zur-beweissicherung-bei-gericht
Posted on: Sat, 07 Sep 2013 00:17:31 +0000

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