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T r a u m a t i X !® Gesellschaft für Ganzheitliche Trauma-Aufarbeitung (g.e.V.) B e r l i n M E D I E N – I N F O die cannabisklage Denn Cannabis ist Menschenrecht die-cannabisklage.npage.de T r a u m a t i X !® Bundesverband für Alternative Trauma/PTBS-Hilfen (g.e.V.) B e r l i n Projekt-Information DIE CANNABISKLAGE Nr.2/2013 für politische Organisationen, Bundesministerien, Fachverbände und Medien (Stand: 22.November 2013/Zur Veröffentlichung freigegeben) DIE CANNABISKLAGE – DENN CANNABIS IST MENSCHENRECHT ! Vor rund zwanzig Jahren gab das Bundesverfassungsgericht (BVG) dem Gesetzgeber auf Alternativen zum strafbewehrten Verbot von Cannabis unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen des Auslands zu prüfen – Wie bei vielen anderen Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts wurde dem verfassungs- rechtlichen Gebot aus Karlsruhe nicht nachgekommen. Beim gegenwärtigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis ist nun eine Rechtsposition eingetreten die eine gänzliche Neubewertung juristisch einfordert. Die Klägergemeinschaft (TraumatiX!-Bundesverband für Alternative Trauma/PTBS-Hilfe) vertritt die Rechtsauffassung das sie durch die Auflistung von Cannabis im Betäubungsmittel-Gesetz in ihren elementarsten Grundrechten verletzt wird. Der anhängenden Zusammenfassung der juristischen Aspekte der CANNABISKLAGE sind die Grundlagen des Klageinhalts zu entnehmen. ● E i n l a d u n g CANNABIS ALS MENSCHENRECHT – DIE CANNABISKLAGE Die InitiatorInnen der CANNABISKLAGE stellen die Initiative der Öffentlichkeit vor und stehen in einer anschliessenden Diskussion Rede & Antwort. Mit M.Emin Arpaci, Tobias S. Gorig u.a. Montag 09.Dezember 2013, 14:00-16:00 Uhr ►HANFMUSEUM BERLIN-MITTE (NIKOLAIVIERTEL) Mühlendamm 5 Anlässlich einer Fachpräsentation im Bundesministerium für Familie. Jugend, Sport und Senioren am 09.12.2013 stellen wir zum einen ebenfalls die CANNABISKLAGE vor und werben zum anderen für unser ZENTRUM FÜR ALTERNATIVE TRAUMA-PTBS-HILFE. Es gibt derzeit wieder viele Pro-Cannabis-Projekte überall in Deutschland, Europa und weltweit und die InitiatorInnen der CANNABISKLAGE sind der festen Überzeugung das die Initiative folgendes in Deutschland bewirken kann: ►Kurzfristig: Einstellung/Aussetzung von Strafverfahren wegen Cannabis (unabhängig von der Menge) bei allen Menschen die Cannabis als Therapeutikum bei PTBS anwenden (und nicht über eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 BtMG verfügen, eine solche aber anstreben) ►Mittelfristig: Von der Einreichung der CANNABISKLAGE bis zur Entscheidung des Bundes-verfassungsgericht (BVG) Einstellung/Aussetzung a l l e r Ermittlungs-und Strafverfahren wegen Cannabis ►Langfristig: Wenn das Bundesverfassungsgericht unserer Rechtsauffassung folgt wird dem Gesetzgeber aufgegeben Cannabis und seine Derivate aus dem Betäubungsmittel-Gesetz heraus zu nehmen = Freigabe des Cannabis Da auch renommierte JuristInnen die Rechtsauffassung der Klägergemeinschaft teilen und namenhafte Sachverständige den wissenschaftlichen Tenor der Klageschrift bilden, wird die Initiative einen wichtigen und innovativen Cannabis-politischen Impuls freisetzen, von dem aus die weitere Cannabis-Normalisierung auf den Weg gebracht werden kann – Denn Cannabis ist Menschenrecht ! Und kein Mensch ist illegal – Nirgendwo ! Wir unterstützen Projekte wie CANNABIS SOCIAL CLUBS, AUTONOMES CANNABIS MOVEMENT, oder das Coffeeshop-Projekt der Grünen in Berlin-Kreuzberg – Vor Allem aber solidarisieren wir uns ganz ausdrücklich und nachhaltig mit den Menschen die an einem Post-Traumatischen Belastungs-Syndrom (PTBS) leiden und Cannabis als Therapeutikum -erwiesenermaßen erfolgreich und das Finanzbudget der Versicherungssysteme um Millionenbeträge entlastend- anwenden. PTBS-Betroffene auch noch mit einer wissenschaftlich nicht mehr haltbaren und daher verfassungswidrigen Cannabis-Verbotspolitik zu zerstören (denn die Auswirkungen der Cannabis-Prohibition können zerstörerische Folgen haben) ist verfassungsrechtlich nicht länger hinnehmbar und einer aufgeklärten humanen Gesellschaft die sich Demokratie nennt zutiefst unwürdig. Daher rufen wir dazu auf sich über die CANNABISKLAGE zu informieren, die Klage ideell, materiell oder finanziell zu unterstützen oder Mitglied zu werden (es besteht auch die Mglk. der Fördermitgliedschaft oder des Sponsoring & ALG-II-BezieherInnen, RentnerInnen & Studis -auf Wunsch- kostenlose Mitgliedschaft) WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN FÜR MEDIEN-VERTRETER: TraumatiX! Bundesverband für Alternative Trauma-Hilfe (gemeinnütziger.e.V.) Heckerdamm 283i D-13627 Berlin-Charlottenburg +49(0)30-54857943 Mo-Fr 11:00 – 13:00 & 15:00 – 20:00 Uhr (Besuch nur nach Vereinbarung) Zentrale PTBS-Krisen-und Info-HOTLINE: +49(0) 176-37867540 ►Weitervermittlung zu Fachdiensten/Krisen-Intervention/Beratung Täglich 24 Stunden (auch So & Feiertags) TraumatiX!-AnsprechpartnerInnen & ihre Fachbereiche: ■ Dennis Charas (Publizist) Amsterdam Karlovy Vary & Berlin Medien/PTBS/Organisatorisches/SponsorInnen/Publikationen/Vernetzung/Recht/Die Cannabisklage Anti-Diskriminierungs-Beauftragter +49(0)176-37867540 ■ M. Emin Arpaci (Freischaffender Künstler) Berlin & Aub Cannabis/Endocannabinoid-System/Floating/Vernetzung/PTBS/Die Cannabisklage Migrations-Beauftragter +49(0)163-2507033 ■ Tobias S. Gorig (GreenPieces) Berlin Luxemburg & Trier Jugendbeirat/Kultur/Veranstaltungen/KlangundSangAggroBatik/Merchandising Jugendschutz-Beauftragter +49(0)176-27002853 ■ Birgit Arpaci (Ergotherapeutin) Berlin & St.Wendel PTBS-Ergo-Therapie/Ayurveda/Alternative Therapien bei PTBS Frauen-Beauftragte +49(0)177-1659681 ■ Fritz (Musiker) Berlin KlangundSangAggroBatik/Kooperation mit dem Coffeeshop-Projekt der Grünen- Kreuzberg//Die Cannabisklage Kultur-Beauftragter +49(0) Bankverbindung/Spendenkonto: Berliner Volksbank N. Arpaci KT:7490699010 BLZ:10090000 LEBEN UND WOHLBEFINDEN MIT PTBS ! Wir entscheiden selbst wer & was uns hilft ! TraumatiX! vertritt als Anti-Diskriminierungs-Verband die Interessen durch PTBS benachteiligter Bürgerinnen & Bürger – Auch Deine. T r a u m a t i X !® Bundesverband für Alternative Trauma/PTBS-Hilfen (g.e.V.) B e r l i n die-cannabisklage.npage.de DIE CANNABISKLAGE – DENN CANNABIS IST MENSCHENRECHT Eine Zusammenfassung der rechtlichen Aspekte der Cannabisklage von Dr. jur. Sarah Leclaire Durch das Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG) soll als Rechtsgut die Volksgesundheit geschützt werden. 1971 wurde das bis dahin geltende Opiumgesetz umfassend novelliert. Es trat als „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtmG) vom 22.Dezember 1971 (BGBl. I Seite 2092)“ am 25.Dezember 1971 in Kraft. Im allgemeinen Teil der amtlichen Begründung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurfes (BT-Drs. 665/70) sind die Motive für die umfangreiche Novellierung festgehalten. Es heißt dort unter anderem: „Ein besonderes Kennzeichen der Rauschgiftwelle ist die erhebliche Zunahme des Verbrauchs von indischem Hanf (Cannabis sativa) und des darin enthaltenen Harzes (Haschisch)“ und „die exakten biochemischen Vorgänge, die sich im menschlichen Körper beim Genuß dieser Droge vollziehen, sind noch weitgehend unbekannt....“ Der Gesetzgeber ging davon aus, dass mit dem Gesetz der Verkehr und die Kontrolle von Stoffen und Zubereitungen erreicht werden soll, von denen der Gesetzgeber annahm, daß sie sowohl für den Einzelnen als auch für die Gemeinschaft gravierende Gefahren hervorrufen könnten. Dabei war er der Auffassung, daß das Gefahrenpotential so groß sei, daß im Einzelfall die Vernichtung der Existenz einzelner Menschen zu befürchten sei und gesamtgesellschaftlich die Funktionsfähigkeit des Staates gefährdet werden könnte. Bei den nachfolgenden Novellierungen des Betäubungsmittel-Gesetzes (BtMG) hat der Gesetzgeber diese Zielvorstellung im Kern nicht modifiziert. Vor diesem Hintergrund und ausgehend von einer Beschlussvorlage des Landgerichts Lübeck hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) am 09.03.1994 in seinem als „Recht auf Rausch“ betitelten Beschluss die gesundheitlichen Gefahren des Cannabis deutlich relativiert und dem Gesetzgeber aufgegeben „Alternativen zum strafbewehrten Verbot zu prüfen“ und dabei „insbesondere die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Ausland“ heranzuziehen. Dabei gab der 2.Senat des BVG unmißverständlich zu erkennen das „bis hin zu einer vollkommenen Freigabe von Cannabis“ gesetzgeberischer Handlungsspielraum besteht. Der gegenwärtige Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse, sowie die Erfahrungen insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, und die Entdeckung und Erforschung des Endocannabinoid-System, einem System das die wichtigsten biochemischen Vorgänge im menschlichen Körper reguliert, führt zu der Rechtssituation, dass die oben aufgeführte Zielvorstellung, nämlich die Volksgesundheit zu schützen, durch das Aufführen von Cannabisprodukten im BtMG, gerade eben n i c h t erreicht, sondern im Gegenteil die Gesundheit vieler Menschen g e f ä h r d e t wird. In der Anlage I zu § 1 Abs. 1 Betäubungsmittel-Gesetz sind auch Cannabis und Cannabisharz aufgeführt. Die Klägergemeinschaft (TraumatiX! - Bundesverband für Alternative Trauma/PTBS-Hilfen g.e.V.) ist, nach eingehender Prüfung und unter Hinzuziehung aller zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, insbesondere der Endocannabinoid-Forschung, zu der Überzeugung gelangt, daß das Aufführen von Cannabisprodukten in dieser Liste gegen das Grundgesetz und die UN-Menschenrechts-Konvention verstößt. Die Klägergemeinschaft beruft sich in ihrem Umgang mit Cannabis derzeit generell auf den § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand). Da es sich bei den Mitgliedern der Klägergemeinschaft überwiegend um Menschen handelt die von einem Post-Traumatischen Belastungs-Syndrom (PTBS) betroffen sind und Cannabis als Therapeutikum verwenden ist es verfassungsrechtlich nicht länger hinzunehmen das sich PatientInnen die sowieso bereits unter einem enormen physischen und psychischen Druck stehen auch noch mit einer wissenschaftlich nicht mehr haltbaren und daher verfassungswidrigen Cannabis-Verbotspolitik konfrontiert sehen. Die Entscheidung ob ausgehend von dem vorgenannten auch eine Einstweilige Anordnung die Grundrechte der Klägergemeinschaft sichern hilft, wird derzeit noch juristisch eroiert. Bis zur Vorlage der Verfassungsbeschwerde besteht für weitere Betroffene und UnterstützerInnen der Cannabisklage die Möglichkeit sich der Klage anzuschliessen. die-cannabisklage.npage.de [email protected] DIE CANNABISKLAGE wird unterstützt von: grow!-Magazin PsyArtGalerie Hanfmuseum TransHighCooperation Trierer PhasenModell ______________________________________________________________ Dr. Sarah Leclaire ist der juristische Beistand von TraumatiX!- Bundesverband für Alternative Trauma/PTBS-Hilfen (g.e.V.) die Trägerin der Cannabisklage ist. die-cannabisklage.npage.de [email protected] INFO-HOTLINE: +49 (0) 176-37867540 +49 (0) 30- ► BESUCHEN SIE UNS AUCH AUF FACEBOOK: Traumatix Selbsthilfe Bundesgeschäftsstelle: TraumatiX! Bundesverband für Alternative Trauma/PTBS-Hilfen (gemeinnütziger e.V.) c/o: Arpaci/Gorig Heckerdamm 283i D-13627 Berlin-Charlottenburg WIR ENTSCHEIDEN SELBST WER & WAS UNS HILFT T r a u m a t i X !® Bundesverband für Alternative Trauma/PTBS-Hilfen (g.e.V.) B e r l i n B e i t r i t t s – E r k l ä r u n g Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zu TraumatiX! - Bundesverband für Alternative Trauma/PTBS-Hilfen : Vor-und Nachname: Geb.-Datum: Wohnort/Plz.: Str./Nr.: Ort/Datum: Unterschrift: Beitrittsstatus (Zutreffendes bitte ankreuzen): Vollmitgliedschaft: ___ Jahresbeitrag 75,- €/Ermäßigt 50,- €/25,- € Fördermitgliedschaft: ___ Jahresbeitrag mind. 120,- € (subventioniert kostenlose Mitgliedschaften!) Sponsoring: ___ Auf Anfrage Bankverbindung/Spendenkonto: Berliner Volksbank N.Arpaci Kt:7490699010 BLZ:10090000 (KOSTENLOSE MITGLIEDSCHAFT FÜR: ALG-II/SOZIALHILFE-BEZIEHER/RENTNER/STUDIS/MITTELLOSE) Ich unterstütze auch DIE CANNABISKLAGE: Ja __ Nein __ Ich bin PTBS-BetroffeneR und nutze Cannabis als Therapeutikum: Ja __ Nein __ Ich benötige eine Ausnahmegenehmigung gem. § 3 BtMG für Medizinal-Cannabis: Ja __ Nein __ Alle Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis der auf Wunsch auf die therapeutische Verwendung von Cannabis wegen eines PTBS hinweist und den § 34 StGB geltend nacht. Bitte abtrennen, ausfüllen & mit Überweisungsbeleg einsenden an: TraumatiX! c/o: Arpaci/Gorig Heckerdamm 283i D-13627 Berlin-Charlottenburg TraumatiX! - Gesellschaft für Ganzheitliche Trauma-Aufarbeitung Wir sind Menschen mit den unterschiedlichsten gesellschaftlichen und kulturellen Hintergründen die von einem Post-Traumatischen Belastungs-Syndrom (PTBS) be- troffen sind. Viele von uns haben z.T. Jahrzehntelange Psychopharma-und Psychiatrie- Erfahrung. Wir haben uns entschieden aus einem (therapeutischen) Hilfesystem auszu- steigen das eher einer profit-orientierten Industriemaschinerie gleicht, als das es unseren Bedürfnissen gerecht wird. Es gibt eine Reihe anderer Möglichkeiten die wir nutzen um unser PTBS zu therapieren und warum sollten es nicht auch gerade die PTBS-Betroffenen selbst sein die Selbsthilfe organisieren wo das staatliche Hilfesystem nicht greift... - Floating - Ergo-Kunst-Musik-Therapie - Cannabis als Therapeutikum bei PTBS - Ayurveda Wir helfen bei der Antragstellung für medizinisches Marijuana & Bereitstellung einer ärztlichen Begleitung die-cannabisklage.npage.de LEBEN & WOHLBEFINDEN MIT PTBS WIR ENTSCHEIDEN SELBST WER & WAS UNS HILFT Gegründet von: M. Emin Arpaci (Freischaffender Künstler) Tobias S. Gorig (GreenPieces) & Rene C. Gorig (Autor)
Posted on: Mon, 25 Nov 2013 11:59:48 +0000

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