Wahlbekanntmachung Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. - TopicsExpress



          

Wahlbekanntmachung Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde Ruppichteroth, die dem Wahlkreis 97, Rhein-Sieg-Kreis I, zugeordnet ist, ist in folgende 11 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 010 - Hambuchen Wahllokal: Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Straße 2 Bacherhof Bölkum Gießelbach Hambuchen Hodgeroth Junkersaurenbach Millerscheid Mittelsaurenbach Niedersaurenbach Obersaurenbach Retscheroth Stranzenbach Straße Wahlbezirk 020 - Ruppichteroth I (Nord) Wahllokal: Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Straße 2 Ruppichteroth mit den Straßen Am Denkmal Am Heiligenberg Am Herchenstück Am Juliusstollen Am Kindergarten Am Wasserberg Amselweg Burgplatz Burgstraße Dr.-Herzfeld-Straße Eichweiher Feldwiese Glöcknersgarten Höhenweg Im Weiandsgarten Köttinger Weg Marktstraße Mucher Straße Nordhang Pfarrgasse Sankt-Florian-Straße Schönblick Schulstraße Schustergasse Severinusstraße Wilhelmstraße Zum Sperber Wahlbezirk 030 - Ruppichteroth II (Süd-West) Wahllokal: Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Straße 2 Ruppichteroth mit den Straßen Auf dem Großen Feld Bitzenweg Brölstraße Buchenweg Caluna Eitorfer Straße Eschenweg Friedensstraße Heide Herchener Straße Huppach Im Auelsfeld Im Höllchen Im Rosengarten Im Steinberg Kiefernweg Lärchenweg Obere Hirschbitze Otto-Willach-Straße Rosenharth Stein Steiner Weg Tannenweg Ulmenweg Untere Hirschbitze Waldfrieden Waldstraße Weidenweg Wilhelm-Schmitz-Straße Wahlbezirk 040 - Ruppichteroth III (Ost) Wahllokal: Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Straße 2 Köttingen Oeleroth Ruppichteroth mit den Straßen Am Bacherbusch Falkenweg Grubenwall In der Schleeharth Im Bruch Köttinger Hecke Nümbrechter Straße Obersaurenbacher Straße Sonnenhang Wahlbezirk 050 - Ruppichteroth IV (Außenorte) Wahllokal: Haupt-/Sekundarschule Ruppichteroth, Sankt-Florian-Straße 2 Ahe Dörgen Ennenbach Harth Hove Ifang Kämerscheid Kesselscheid Krahwinkel Neuenhof (bei Ruppichteroth) Niederprobach Paulinenthal Pulvermühle Rotscheroth Schmitzhöfgen Velken Wingenbach Wahlbezirk 060 - Schönenberg I Wahllokal: Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1 Hänscheid Schönenberg Wahlbezirk 070 - Schönenberg II Wahllokal: Grundschule Schönenberg, Auf der Burghardt 1 Berg Bornscheid Damm Fußberg Herrenbröl Jünkersfeld Kammerich Kuchem Niederlückerath Oberlückerath Rose Scheid Schneppe Thal Wingenbacherhof Wahlbezirk 080 - Büchel Wahllokal: Kindergarten Büchel, Alte Schule 4 Beiert Bröleck Brölerhof Broscheid Büchel Herrnstein Reiferscheid Thilhove Wahlbezirk 090 - Winterscheid I (Nord) Wahllokal: Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2 Schreckenberg Winterscheid mit den Straßen Am Altenhof Am Sportplatz Beierter Weg Gartenstraße Hauptstraße Herrnsteinstraße Nordstraße Pastoratsstraße Ringstraße Wendelinusstraße Zum Feuerwehrhaus Winterscheiderbröl Wahlbezirk 100 - Winterscheid II (Süd) Wahllokal: Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2 Winterscheid mit den Straßen Am Südhang Auf dem Hohen Stein Finkenweg Hardtstraße Im Johannesgarten Im Orth Im Wingert In der Dellenwiese Kirchstraße Mittelstraße Mühlengasse Schwalbenweg Siefenweg Silberberg Talstraße Turmstraße Wiesenstraße Zum Irrgarten Zum Ortsiefen Wahlbezirk 110 - Winterscheid III (Außenorte) Wahllokal: Grundschule Winterscheid, Pastoratsstraße 2 Bechlingen Derenbach Fußhollen Hatterscheid Holenfeld Honscheid Ingersauelermühle Litterscheid Neuenhof (bei Winterscheid) Schmitzdörfgen Stockum Tanneck Winterscheidermühle In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 19.08.2013 bis 01.09.2013 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Es werden zwei Briefwahlvorstände gebildet. Der Briefwahlvorstand I ist für die Auszählung der im Rahmen der Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Wahlbezirke 010 bis 050 sowie 080 zuständig. Der Briefwahlvorstand II ermittelt das Wahlergebnis für die durch Briefwahl abgegebenen Stimmen für die Wahlbezirke 060, 070 und 090 bis 110. Die Briefwahlvorstände beginnen am Wahltag (22.09.2013) um 14.00 Uhr im Rathaus der Gemeindeverwaltung in Schönenberg , Rathausstraße 18, mit der Prüfung der eingegangenen Wahlbriefe. Die Öffnung der Stimmzettelumschläge und somit die Ermittlung des Briefwahlergebnisses erfolgt, wie bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in den Wahllokalen, ab 18.00 Uhr. Der Briefwahlvorstand für die Wahlbezirke 010 bis 050 und 080 tagt in Zimmer 121 (Erdgeschoss); der Briefwahlvorstand für die Wahlbezirke 060, 070 und 090 bis 110 tagt in Zimmer 122 (Erdgeschoss). Die Tätigkeit der Briefwahlvorstände ist öffentlich; jedermann hat Zutritt zu dem Raum der Briefwahlvorstände. Der Zugang aller zuvor aufgeführten Wahllokale einschließlich der für die Briefwahlvorstände maßgebenden Räume im Rathaus, ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich. Dies wurde auf der Wahlbenachrichtigungskarte durch ein dement-sprechendes Symbol gekennzeichnet. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Kennzeichnung der Stimmzettel: Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Hat ein Wähler seinen Stimmzettel verschrieben oder versehendlich unbrauchbar gemacht oder wird der Wähler nach § 56 Abs. 6 Nr. 4 bis 6 Bundeswahlordnung (BWO) zurückgewiesen, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet hat (§ 56 Abs. 8 BWO). Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis 97 - Rhein-Sieg-Kreis I -, welchem die Gemeinden Eitorf, Hennef (Sieg), Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck, zugeordnet sind, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag (22.09.2013) bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Strafbestimmungen: Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Eine Bitte an den Wähler: Kennzeichnen Sie den Stimmzettel einwandfrei und klar, am besten mit einem Kreuz im Kreis für die Erst- und für die Zweitstimme, dann sind Sie sicher, dass Ihre Stimme gültig ist und gewertet wird. Ruppichteroth, den 02.09.2013 Der Bürgermeister Mario Loskill Präsentation der Ergebnisse Die Präsentation der Ergebnisse der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolgt am Sonntag, den 22. September 2013, ab 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses in Schönenberg, 1. Obergeschoss, Zimmer 202. Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Ruppichteroth, den 02.09.2013 Der Bürgermeister Mario Loskill
Posted on: Fri, 20 Sep 2013 02:28:57 +0000

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