Weil ihn die Missbrauchsdiskussion abschreckte, war ein - TopicsExpress



          

Weil ihn die Missbrauchsdiskussion abschreckte, war ein Sozialarbeiter aus der Kirche ausgetreten. Sein Arbeitgeber bezog sich auf kirchliches Arbeitsrecht, kündigte ihm und bekam Recht. Ist dieses Vorgehen aber – auch in Pflegeeinrichtungen – noch zeitgemäß? Das haben wir in Pro&Contra in Altenpflege zur Diskussion gestellt. Nicht zeitgemäß findet ds Ingrid Matthäus-Maier: "Fast 40 Prozent der Menschen sind mittlerweile ohne Kirchenzugehörigkeit – trotzdem sind in manchen Regionen, wie zum Beispiel dem Rheinland, fast nur konfessionelle Sozialeinrichtungen erreichbar, in denen Muslime, Konfessionsfreie oder Buddhisten nicht eingestellt werden. Und dort rät das Arbeitsamt jungen Muslimen von der Pflegeausbildung ab, weil sie in der Region wahrscheinlich keinen Arbeitsplatz erhalten würden! Das wird und muss sich ändern." Anders sieht das Hanno Heil: "Die Kirche erwartet von ihren ? Mitarbeitern mit Kirchenzugehörigkeit die Bejahung ihrer Glaubensinhalte." Er plädiert für das Recht der Kirche, die Inhalte und Ziele ihres Glaubens selbst zu bestimmen - als Teil der Religionsfreiheitk - und steht hinter der Kündigung des Sozialarbeiters. Welcher Ansicht könnt Ihr mehr abgewinnen? Oder haltet Ihr die ganze Diskussion für Zeitverschwendung angesichts anderer drängender Probleme in der Pflege?
Posted on: Mon, 23 Sep 2013 06:00:00 +0000

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