Das Lebensmittelrecht verspricht, unsere Gesundheit zu schützen. - TopicsExpress



          

Das Lebensmittelrecht verspricht, unsere Gesundheit zu schützen. Dieses Recht wurde immer noch nicht konsequent umgesetzt! 1. Kein Schutz vor Giften: Obst und Gemüse enthalten oft Pestizidrückstände oberhalb der zulässigen Höchstwerte. Doch: Manche Pestizide sind Nervengifte! In einigen Mineralwässern ist der Uran-Gehalt vor allem für Kleinkinder viel zu hoch. Es gibt keinen Grenzwert. Auch die Grenzwerte für das Sevesogift Dioxin sind zu hoch. Sie orientieren sich weniger am Gesundheitsschutz als vielmehr an den kommerziellen Interessen der Vermarkter. Sie werden es kaum glauben, aber der Dioxin-Grenzwert für Fischöl ist viel höher als für andere Fette. Warum? Wäre er für Fischöl genauso hoch, müssten viele Produkte, die Fischöl enthalten vom Markt genommen werden! 2. Zusatzstoffe, die krank machen: Viele der erlaubten Zusatzstoffe sind wegen ihrer gesundheitsschädlichen Wirkungen umstritten. Das heißt, Zusatzstoffe dürfen trotz vermuteter negativer gesundheitlicher Auswirkungen in das Essen gemischt werden und müssen lediglich auf der Verpackung kenntlich gemacht werden! Azo-Farbstoffe (E102, 110, 122, 124a und 129) und Chinolin (E104) beispielsweise stehen im Verdacht ADHS, also das bekannte Zappelphilipp-Syndrom, auszulösen. Und was macht die Politik? Auf der Rückseite der Produkte wird in kleinster Schrift davor gewarnt - anstatt diese Zusatzstoffe zu verbieten. 3. Antibiotika-Resistenzen beim Menschen: Der exzessive und ungenügend kontrollierte Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung führt, zusammen mit dem häufig ebenso bedenkenlosen Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin, zu gravierenden Gesundheitsproblemen. Viele bakterielle Infektionen können nicht mehr medizinisch behandelt werden, weil sie durch resistente Bakterienstämme verursacht wurden. 4. Verdorbenes Fleisch: Und diesmal also Gammelgeflügel? Diese Woche wurde bekannt, dass die niedersächsische Firma Trinitymeat verdächtigt wird, hochgradig verdorbenes (grünes!) Fleisch untergemengt zu haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass das stimmt, ist hoch. Denn im Vergleich zu den Abfallgesetzen der chemischen Industrie sind die Vorschriften für die Entsorgung von Fleischabfällen eine Einladung zum Betrug. Gammelfleisch muss zwar eingefärbt werden, aber die Farbe muss nicht sichtbar sein!! Nein, das ist kein Witz, das sagt das Gesetz. Und die Rückführung von Abfällen in die Lebensmittelkette ist deshalb auch keine Schwierigkeit. Quelle: foodwatch
Posted on: Fri, 08 Nov 2013 22:24:01 +0000

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