Gerichtspräsident wegen ESM-Urteils verklagt Gerichtspräsident - TopicsExpress



          

Gerichtspräsident wegen ESM-Urteils verklagt Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und Verfassungsrichter Peter M. Huber werden im Verfahren zum Euro-Rettungsfonds der Rechtsbeugung bezichtigt. Sie sollen Grundrechte missachtet haben. Von Günther Lachmann Foto: AFP Quelle welt.de/politik/deutschland/article117001183/Gerichtspraesident-wegen-ESM-Urteils-verklagt.html Dem Richter des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht, Peter Huber (li.), und Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle (2.v.li.), werden in einer Strafanzeige Rechtsbeugung vorgeworfen WEITERFÜHRENDE LINKS Gleichbehandlung: Urteil zur Homo-Ehe setzt Merkel unter Druck Verfassungsgericht: Vier Szenarien für das EZB-Urteil aus Karlsruhe Verfassungsgericht: Die EZB-Kritiker können nicht auf Karlsruhe hoffen Rechtsprechung: Wie Europa-Richter in unser Leben eingreifen THEMEN Euro-Krise Verfassungsgericht Europäische Zentralbank (EZB) Peter Michael Huber Andreas Voßkuhle Unmittelbar vor der öffentlichen Anhörung des Bundesverfassungsgerichts am 11. und 12. Juni über den unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen aus Krisenländern durch die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine Klägerin Strafanzeige gegen Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle, Verfassungsrichter Peter M. Huber und gegen Unbekannt gestellt. Die Wuppertaler Menschenrechtsaktivistin und Psychologin Sarah Luzia Hassel-Reusing erstattete Anzeige wegen vermuteter Rechtsbeugung in den Verfahren zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), zum Fiskalpakt und zur sogenannten kleinen Vertragsänderung, die ebenfalls in der Hauptsache an den beiden Tagen verhandelt werden. Hassel-Reusing ist bereits mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht als Klägerin gegen die Euro-Politik der Bundesregierung aufgetreten. Ihre letzte Klage richtete sich gegen den ESM, den dauerhaften Rettungsfonds. Im November 2012 hatte sie die Strafanzeige des griechischen Verlegers Georgios Tsangras beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag unterstützt, die Tsangras gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Finanzminister Wolfgang Schäuble, die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde, EU-Kommissionschef Jose Manuel Barroso und Ratspräsident Herman Van Rompuy wegen "Verbrechens gegen die Menschlichkeit" eingereicht hatte. Aus Unterlagen der Wuppertaler Kriminalpolizei geht hervor, dass Hassel-Reusing ihre Strafanzeige gegen Voßkuhle und Huber dort am 3. Juni gestellt hat. Sie ist dort unter dem Aktenzeichen 503000-060652-13/5 registriert. Drastische Konsequenzen "Es ist schrecklich, diesen Weg gehen zu müssen", sagt Hassel-Reusing. "Aber er ist zur Bewahrung der Ordnung des Grundgesetzes und zum Schutz der Grundrechte und Menschenrechte der Klägerin und der Einwohner Deutschlands leider notwendig geworden." Die Strafanzeige sei auch moralisch begründet durch das, was "die Menschen in Griechenland, Portugal und Spanien bereits erleben". Die Menschenrechtsaktivistin wirft Voßkuhle und Huber vor, in den Verfahren zum ESM, zum Fiskalpakt und zur sogenannten kleinen Vertragsänderung substanzielle Grundrechte nicht anzuwenden und am 12. September 2012 den Weg für den ESM frei gemacht zu haben, obwohl das Verfassungsgericht weiterführende Klagen nicht geprüft habe. Im September vergangenen Jahres hatte der Senat über die Anträge von fünf Klägergruppen auf einstweilige Anordnung ein einstweiliges Urteil gesprochen und darin das Inkrafttreten des ESM zugelassen. Hassel-Reusing kritisiert, dass das Gericht dabei als Prüfungsmaßstäbe nur die Demokratie und das Wahlrecht, nicht aber die Grundrechte auf Leben, Menschenwürde, Eigentum und die universellen Menschenrechte herangezogen habe. "Diese Grundwerte will der Senat also nicht mehr schützen", sagt Hassel-Reusing. Sozialstaatsgebot missachtet Der Vorgang zeige drastische Konsequenzen für die deutsche Bevölkerung. Schließlich gehe es um die Frage: "Wie viel bleibt uns Deutschen im Falle eines Staatsbankrotts, etwa von Griechenland, Portugal Spanien usw." Wer die universellen Menschrechte als Prüfungsmaßstab anwende, müsse den Menschen im schlimmsten Fall immer noch ein Höchstmaß an Gesundheit und ein Leben deutlich oberhalb des Existenzminimus ermöglichen. Das Sozialstaatsgebot und die Menschenwürde für sich genommen hingegen sicherten mindestens ein Leben auf dem Sozialhilfe-Niveau. Doch nicht einmal das werde vom Senat berücksichtigt, da er sich allein um die demokratische Legitimation seines Urteils sorge. Der ESM kann vorsorgliche Finanzhilfen in Form von Darlehen an Euro-Staaten vergeben. Er kann bedrohten Mitgliedsländern aber auch Kredite geben, um ihnen über tiefgreifende Finanzprobleme hinwegzuhelfen. Daneben kann der Fonds Staaten, die spezielle Probleme mit ihrem Bankensektor haben, bei der Rekapitalisierung ihrer angeschlagenen Institute helfen.
Posted on: Tue, 11 Jun 2013 20:36:12 +0000

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