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Von: [email protected] Betreff: Erklärung zur Jüdischen Gemeinde Sabine Paul Pressestelle - PressRef - Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten Brunnenstraße 188-190 10119 Ber lin Tel. 030 - 90 228 206 Fax 030 - 90 228 450/451 E-Mail: [email protected] (nicht f 52;r Dokumente mit elektronischer Signatur) Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten - Pressestelle ( (030) 90 228 - 203/206 Fax (030) 90 228 - 450/451 Internet : kultur.berlin.de Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten -, Brunnenstraße 188/190,10119 Berlin Erklärung zu der heute ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin im Rechtsstreit zwischen Jüdischer Gemeinde und dem Land Berlin Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Land im einstweiligen Rechtsschutz angewiesen, der Gemeinde bis zum abschließenden Urteil in der Hauptsache einen monatlichen Zuschuss auf der Basis des Wirtschaftsplanes 2012 der Jüdischen Gemeinde zu gewähren. Die Entscheidung in einem Eilverfahren ist kein Urteil im noch ausstehenden Hauptsacheverfahren. Die Kulturverwaltung prüft, ob sie Beschwerde einlegen wird. Die Jüdische Gemeinde hat zum 3.6.2013 gegen das Land Berlin Klage eingereicht. Gegenstand des Rechtsstreits – einer Klage und einer einstweiligen Anordnung – ist der von der Gemeinde geltend gemachte Anspruch an Staatsleistungen für das Jahr 2013. Das Land Berlin wollte hierfür zunächst die Voraussetzungen wie den Wirtschafts- und Stellenplan prüfen und hatte daher einen Teil der Staatsleistungen vorläufig zurückgehalten. Dem Land geht es dabei in erster Linie darum, dass die Gemeinde auf Dauer eine sichere wirtschaftliche Basis bekommt, die das Defizit dauerhaft beseitigen hilft und gleichzeitig die Rückforderungen bedient.
Posted on: Mon, 24 Jun 2013 18:32:18 +0000

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