vertrag von Lissabon: Der Vertrag verpflichtet alle EU-Staaten zur - TopicsExpress



          

vertrag von Lissabon: Der Vertrag verpflichtet alle EU-Staaten zur Aufrüstung (Artikel 42) Er verpflichtet die EU-Staaten außerdem, anderen EU-Staaten im Kriegsfall Beistand zu leisten - damit wird die EU zu einem Militärbündnis wie die NATO - nur strenger. Die Solidaritätsklausel gilt sogar für Militäreinsätze innerhalb eines EU-Landes, etwa bei der Niederschlagung von Volksaufständen. Solche Inlandseinsätze sind vom Grundgesetz eigentlich ausdrücklich untersagt, der Vertrag von Lissabon hebelt dieses Verbot nun aus. ... Die EU kann durch den Vertrag Kriege erklären und in Kriege eintreten, ohne die Entscheidung der UN abzuwarten. Der Vertrag regelt eine EU-Rüstungsagentur, durch die ein EU-weiter Rüstungsmarkt etabliert wird. Dies ist fest im Vertrag verankert und kann von keinem Staat und auch vom EU-Rat selbst nicht mehr abgeschafft werden - dazu bedürfte es eines ganz neuen Vertrages. Der Vertrag erlaubt die Verwendung von Haushaltsgeldern der EU-Staaten für militärische Zwecke - alle bisherigen EU-Verträge hatten dies verboten. Einführung der Todesstrafe Der Vertrag erlaubt die Tötung von Menschen im Falle eines "Aufruhrs" - was genau das ist, wird nicht definiert. So könnten auch Demonstrationen durchaus als "Aufruhr" ausgelegt werden. Es wäre nach dem neuen EU-Recht unter Umständen legitim, randalierende Demonstranten einfach zu erschießen. (Grundrechte-Charta & Artikel 6)
Posted on: Wed, 26 Jun 2013 16:29:17 +0000

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