ÜBERWACHUNGSLAND MV? Die Polizei und der Verfassungsschutz des - TopicsExpress



          

ÜBERWACHUNGSLAND MV? Die Polizei und der Verfassungsschutz des Landes können nun seit dem 01. Juli 2013 in unserem Bundesland, im Zuge ihrer Ermittlungen Deine Daten anfordern. Diese Anforderung können sie mit “Gefahrenabwehr” begründen. Dabei geht es um die Verhinderung zukünftig angenommener Straftaten oder Ordungswidrigkeiten. Und hier genau liegt die Gefahr und unser Problem: Alleine die Abschätzung, wie wahrscheinlich das tatsächliche Ausführen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit bevorsteht, ist eine reine Ermessenssache. Es gibt dafür keine genaue Definition oder Vorgehensweise. Die Vorhersagemethodik ist unzuverlässig, und eine Überwachung derzeitiger wie auch zukünftiger völlig unbescholtener Bürger wird anscheinend als Fehlerquote akzeptiert. Normalerweise muss diese Überwachung richterlich angeordnet werden. Mittlerweile reicht für unsere Beamten im Land allerdings eine angenommene “Gefahr im Verzug”, dann können sie Deine Daten auch direkt vom Anbieter verlangen. Das ist die große Lücke im System. Ohne dass es tatsächlich zu einer verbotenen Tat (oder Ordnungswidrigkeit – bitte prüft, ob Euer Licht am Fahrrad noch geht!) kommt, dürfen Sicherheitsbehörden sich selbst die Erlaubnis geben, massiv in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger von Mecklenburg-Vorpommern einzudringen. mv-liest-mit.de/
Posted on: Fri, 26 Jul 2013 13:11:01 +0000

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