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An Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen Stadttor 1 D – 40219 Düsseldorf 10.05.2013 BC – 2013 – 2102659 Referat LPA II 3 “INSOLVENZVERWALTER RA STEFAN MEYER”, Rothenburg 48143 Münster Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, Es kommt nur selten vor, dass einem so genannten”Insolvenzverwalter” eine dolosive Erschleichung nachweisbar ist. AMTSGERICHT MÜNSTER 73 IN 57,58,68 und 69/12 sind 4 konsekutiv vernetzte Geschäftszeichen, welche die Entstehung eines amtlich geleiteten Betrugs dokumentieren, die dann in der Vernichtung eines Unternehmens, MEISTERBÄCKEREI 100 JAHRE BACKKULTUR mit 300 Mitarbeitern enden sollte. Als klar wurde, dass dieser “Insolvenzverwalter” Barmittel verschwinden liess und konkret durch das vorläufige Verfahren den Zusammenbruch des Unternehmens vorbereitete, welches nur 8% Verschuldungsgrad zum Umsatzerlös hatte, zog dieser RA MEYER ein weitere “Karte”, ein Phänomen welches es in der Rechtsgeschichte nur selten gibt: Er forderte im vorläufigen Verfahren ( 73 IN 58/12 ) einen Lieferanten auf, er möge doch schnell einen, wenn auch formal nicht zulassbaren Insolvenzantrag stellen, da MEYER fürchtete, dass VOGT den bisherigen Antrag zurückziehen könnte. Hierdurch würde MEYER ja nicht mehr den jackpot abgreifen können. Diesen, meinen Eigenantrag habe ich am 01.10.12 am AMTSGERICHT MÜNSTER zurückgezogen, da “Unregelmässigkeiten” in der vorläufigen Verwaltung offenkundig wurden ( 600 Js 19/13 STA MS). Daraufhin hat das AMTSGERICHT MÜNSTER in Zusammenwirkung mit dem als “Insolvenzverwalter” getarnten RA MEYER folgendes “inszeniert”: MEYER bestellte am 01.10.12 um 14:30 einen Strohmann, der als Befehlsempfänger nur eine Aufgabe zu erfüllen hatte: um 15:00 desselben Tages, ergo 30 Minuten nach seiner “Bestellung” erneuten Insolvenzantrag ( 73 IN 68/12) am AMTSGERICHT MÜNSTER zu stellen. Es gibt tatsächlich diese leicht zu instrumentalisierenden “Lemminge”, die sich durch falsche Versprechungen durch Leute wie MEYER zu sittenwidrigen Manövern gewinnen lassen. In diesem Fall ( 73 IN 68/12 ) wiegt MEYER’s Tatplan besonders schwer, da er einen Strohmann zum Einsatz brachte, der durch seine Privatinsolvenz auf Schwarzgeld angewiesen war. Die zuständige RICHTERIN RICHARD eröffnete am 01.10.12 ungeprüft sofort das Verfahren, und liess gar einen Antrag per Fax eines Lieferanten BACKRING NORD (73 IN 69/12) zu, obwohl dieser “Gefälligkeits-Antrag” keine formale Voraussetzung im Sinne der Ins.O. für eine juristisch fundierte Antragsstellung aufwies. Die Verzahnung des illegalen Tatmusters des RA MEYER mit der Bereitschaft zum Amtsmissbrauch des AMTSGERICHTS MÜNSTER ermöglichte dann MEYER drei Monate nach seiner illegalen “Kaperung” die Schliessung der Firma und es erfolgte eine Massenentlassung. Sollte dies das Ziel gewesen sein? Das ist eine Frage, die ich beantwortet haben möchte ! Zwischenzeitlich liegt mir das Gutachten des “Insolvenzverwalters” MEYER vor, ein Falsifikat. Das in diesem Trickbetrug verstrickte AMTSGERICHT MÜNSTER versucht auf allen Ebenen die erforderlichen Aufdeckungen zu mauern, klar, es wird selten ein solch offensichtlicher Fall von Amtsmissbrauch beweisbar. Dieser Fall dokumentiert lückenlos die arglistige Einverleibung und prämeditierte Vernichtung unserer Firma gestützt durch das AMTSGERICHT MÜNSTER und den Einsatz von gezielten Trickbetrügereien durch einen “Insolvenzverwalter” in Feinabstimmung mit den Behörden ( 600 Js 78/13 STA MS). Es bleiben eine Massenentlassung; ein gefälschtes Gutachten, volatilisertes Bargeld, ein Insolvenzverwalter, der sich Stimmrechte erschleicht und “abtreten” lässt, um dann seine Insolvenzschuldnerin bösgläubig hierdurch zu “kentern”, ein eröffnetes Verfahren ohne formale Voraussetzung ( 73 IN 69/12 ), ein durch “Strohmann”/Insolvenzverwalter selbst inszeniertes Vernichtungsverfahren 73 IN 68/12, etc. etc.! Es geht noch weiter! MFG Vogt
Posted on: Sat, 13 Jul 2013 08:22:12 +0000

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