Auch die Österreicher "flexibilisieren" gerne. Also die - TopicsExpress



          

Auch die Österreicher "flexibilisieren" gerne. Also die Arbeitgeber dort Wenn man die Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt der vergangenen Jahre untersucht, dann wird man unweigerlich konfrontiert mit zahlreichen hochproblematischen Ausformungen dessen, was Ökonomen und Arbeitgeber gerne mit dem erst einmal netter daherkommenden Begriff der "Flexibilisierung" umschreiben. Dazu gehört dann auch als Unterkategorie die Flexibilisierung der Arbeitszeit, die durchaus arbeitnehmerfreundlich sein kann, aber eben nicht sein muss. Vor allem dann nicht, wenn sie primär dafür instrumentalisiert wird, um Kosten zu senken, was für den betroffenen Arbeitnehmer Lohneinbußen bedeutet. Beispielsweise - man denke hier an die zahlreichen Fallberichte aus dem deutschen Einzelhandel - wenn Verkaufspersonal Überstunden macht bzw. machen muss, die aber nicht oder nur anteilig vergütet werden. Oder Arbeit auf Abruf. Oder die Beseitigung von Schicht- und sonstigen Zuschlägen für bestimmte Arbeitszeiten, z.B. am Abend oder am Wochenende. Und wenn man diese und die anderen häufig beklagten Arbeitsmarktentwicklungen wie Leiharbeit, Werkvertragsmissbrauch, Aufstocker usw. im Blick hat und nicht nur das regierungsamtliche deutsche "Jobwunder", dann ist man mit vielen guten Gründen geneigt, die Situation in unserem Nachbarland Österreich als positives Gegenbeispiel herauszustellen. In vielen Bereichen läuft es dort tatsächlich besser als bei uns. Aber eben auch nicht in allem, wie eine aktuelle Debatte in Österreich zeigt: Es geht um so genannte "All-in"-Arbeitsverträge. Diese Arbeitsverträge waren mal gedacht für Führungskräfte, bei denen die Arbeitsleistung - einschließlich eventueller Überstunden - mit der im Vertrag vereinbarten Vergütung entlohnt wird. So weit, so gut. Wo ist nun das Problem? »In Österreich werden immer mehr "All-in"-Arbeitsverträge abgeschlossen. Mittlerweile sollen es mehr als 500.000 dieser Verträge sein, in denen von Normalarbeit bis Überstunden alles abgegolten wird, und die nicht nur mehr Manager, sondern auch schon Hilfspersonal betreffen« (derstandard.at/1375626547343/All-in-Arbeitsvertraege-schon-fuer-Hilfskraefte?ref=article). Diese Daten stammen aus einer neuen Erhebung von Statistik Austria im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums. Danach fällt jeder fünfte vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer in unserem Nachbarland unter einen "All-in"-Arbeitsvertrag. »Nur ein Siebentel dieser Verträge entfielen auf Manager, aber bereits 17 Prozent auf Hilfskräfte. "Das war nicht geplant, auch nicht, dass das im Verkaufs- und Dienstleistungsbereich angewandt wird. Es gibt kaum eine Branche, wo es das nicht gibt", so wird der Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in dem Artikel zitiert. Worum es zumindest bei einem Teil dieser Verträge geht, belegt auch der reflexhafte Kommentar der Wirtschaft: Nach Auffassung der Wirtschaftskammer wäre es ein "Fehler", die Entlastungsmöglichkeiten der Betriebe einzuschränken. Hervorgehoben wird die damit verbundene - "Flexibilität". Anders gesprochen: Es geht um den begründeten Verdacht eines Umgehungsmodells zur Nicht-Abgeltung von Überstunden. Machen wir das mit Hilfe eines Beispiels konkreter: »Das Ministerium nennt unter anderem das Beispiel einer einer Handelsangestellte mit einer All-in Vereinbarung. Bei einem Brutto-Gehalt von 2.000 Euro leistet sie regelmäßig 25 Überstunden pro Monat. Der ortsübliche Lohn ohne Überstunden beträgt 1.800 Euro, das sind 10,40 Euro pro Stunde. Multipliziert man diesen um das Eineinhalbfache ergibt sich ein Überstundenlohn von 15,60 Euro je Stunde. Dividiert man die Überstundenkomponente von 200 Euro durch 15,60 Euro, ergibt sich, dass lediglich 12,82 der regelmäßigen 25 Überstunden abgegolten werden. Das heißt weiter, dass die Angestellte durch ihre All-in-Vereinbarung rund die Hälfte ihrer Überstunden unbezahlt leistet und ihr monatlich rund 200 Euro beziehungsweise rund 2.400 Euro im Jahr entgehen.« Das kann sich richtig rechnen - für die Arbeitgeber. Der österreichische Sozialminister ist beileibe kein Revoluzzer, es geht ihm nicht um die Abschaffung dieser Form der arbeitsvertraglichen Gestaltung zumindest unterhalb der Managementebene - sondern um die Herstellung von "Transparenz": »Die Forderung des Sozialministeriums daher: Es müsse gesetzlich festgelegt werden, dass im Arbeitsvertrag ersichtlich ist, wie hoch der Grundlohn für die Erbringung der Normalarbeitszeit ist, damit Arbeitnehmer sich ausrechnen können, wie viele Überstunden mit dem Rest abgegolten werden.«
Posted on: Wed, 14 Aug 2013 13:15:53 +0000

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