Auslandnachrichten Heute, 06:00 Uno-Menschenrechtsrat Stärkerer - TopicsExpress



          

Auslandnachrichten Heute, 06:00 Uno-Menschenrechtsrat Stärkerer Schutz für Online-Privatsphäre Der Menschenrechtsrat soll sich künftig auch um die Respektierung der Online-Privatsphäre kümmern. Eine Staatengruppe fordert einen besseren Schutz dieses Rechts. Jean-Pierre Kapp, Genf Im Gefolge der vom Amerikaner Edward Snowden publik gemachten Überwachung des elektronischen Datenaustausches von Zehntausenden von Personen und Unternehmen durch amerikanische Gemeindienste ortet eine Gruppe von Staaten «dringenden Handlungsbedarf». Das entsprechende, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12) und im Pakt für bürgerliche und politische Rechte (Artikel 17) verankerte Recht auf Privatsphäre müsse auch im Internet durchgesetzt werden. Der Staatengruppe gehören unter anderem Deutschland, Österreich, Ungarn, Liechtenstein, die Schweiz und Brasilien an. Exterritorialer Eingriff Bei einem ersten informellen Treffen am Rande der 24. Session des Uno-Menschenrechtsrates Ende September forderten die Vertreter dieser Staatengruppe eine Stärkung des rechtlichen Rahmens, um Eingriffe in die Online- Privatsphäre zu erschweren beziehungsweise solche Eingriffe nur in Ausnahmefällen zuzulassen, wenn es die öffentliche Sicherheit erfordert. Es gehe nicht an, dass die Überwachung von Telefongesprächen oder brieflichen Korrespondenzen nur beim Vorliegen eines richterlichen Entscheides rechtens sei, der Zugriff auf elektronische Daten aber praktisch ohne jegliche rechtliche Ermächtigung und praktisch jederzeit möglich sei. Als inakzeptabel wurde auch die Tatsache erachtet, dass entsprechende Überwachungsmassnahmen in vielen Fällen exterritorial stattfänden, das heisst, dass der unberechtigte Zugriff sehr oft von einem Drittland aus erfolge. Mit welchen weiteren Massnahmen die Stärkung des Schutzes der Privatsphäre im Netz nun vorangetrieben werden soll, ist noch nicht klar. Ein Entscheid soll aber vor der 25. Session des Uno-Menschenrechtsrates im März gefällt werden. Vertreter der Gruppe betonten, es würden zurzeit verschiedene Optionen erörtert. Zur Debatte stehen sowohl die Forderung nach einer Sondersession des Menschenrechtsrates als auch die Möglichkeit zur Ernennung eines Sonderberichterstatters mit der vorangehenden Verabschiedung einer entsprechenden Resolution oder die Durchführung eines öffentlichen Panels, an dem auch Vertreter von Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Unternehmen wie beispielsweise Google und Facebook teilnehmen könnten. Von Vertretern der beteiligten Staaten wird betont, dass die Einbindung der an den Überwachungsaktionen beteiligten Staaten, beispielsweise der USA und Grossbritanniens, und auch der Unternehmen von grosser Wichtigkeit sei. Aus diesem Grund stelle die Durchführung eines öffentlichen Panels zurzeit vermutlich die beste Option dar. Einbezug der Urheber Der Prozess zur Stärkung des Schutzes der Online-Privatsphäre könne mit dem Vorgehen zur Reglementierung von privaten Sicherheitsunternehmen in den vergangenen Jahren verglichen werden. Auch dort habe sich gezeigt, dass die Respektierung gewisser Grundregeln leichter erreicht werden könne, wenn die Akteure in die Verhandlungen einbezogen würden. Die Richtigkeit dieser Annahme gilt allerdings nicht in allen Fällen als gesichert. An dem informellen Treffen im September hatten zwar auch Vertreter der USA teilgenommen. Diese hatten sich allerdings während der ganzen Debatte nicht einmal zu Wort gemeldet. Als wichtig erachtet wird zudem eine Erweiterung von Artikel 17 des Paktes für bürgerliche und politische Rechte, um die Unterzeichnerstaaten zu verpflichten, einen gesetzlichen Rahmen zur Sicherstellung der Umsetzung der entsprechenden Rechte zu schaffen. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, die Umsetzung des Paktes regelmässig von Uno-Experten überprüfen zu lassen. Im Falle der Nichtrespektierung der Bestimmungen werden die entsprechenden Mängel öffentlich gerügt.
Posted on: Sat, 05 Oct 2013 14:54:13 +0000

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