BITTE SOFORT VORLEGEN - Terminsache 11.11.2013 Sehr geehrter - TopicsExpress



          

BITTE SOFORT VORLEGEN - Terminsache 11.11.2013 Sehr geehrter Herr Familienrichter a.D. Hans-Christian Prestien, sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Organisation VAK genießt im allgemeinen einen guten Ruf. Im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens hatte ich nun das leider zweifelhafte Erlebnis, mit einem in Ihrer Organisation in Verbindung stehenden Verfahrensbeistand zu tun zu haben. Es handelt sich um Herrn Thomas Miekley, der sich als Schüler von Prestien bezeichnet und in einem familiengerichtlichen Verfahren als gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand tätig wurde. In seiner Signatur und auf seinem Briefpapier bezeichnet sich Herr Miekley als Verfahrensbeistand, Diplom-Theologe, Pfarrer i.R., verbittet sich aber gleichzeitig, entsprechend angesprochen zu werden. Ob das Auflisten seiner Titel lediglich dazu dienen soll, den Schein einer besonderen Vertrauenswürdigkeit zu erwecken und/oder aufrechtzuerhalten, konnte bislang nicht geklärt werden. Herr Miekley verhält sich im familiengerichtlichen Verfahren wie folgt: 1. Er fordert mich als Vater dazu auf, auf meine Natur- und Grundrechte zu verzichten. 2. Herr Miekley reicht verfahrensunbeteiligten Dritten weitreichende Informationen über ein laufendes nichtöffentliches familiengerichtliches Verfahren, über die höchstpersönlichen Lebensverhältnisse des Kindes, der Mutter sowie meiner Person als Vater aus und berichtet verfahrensunbeteiligten Dritten stundenlang über intimste weitere höchstpersönliche Details und Lebensumstände. 3. Vor Gericht trägt Herr Miekley bewusst unwahr vor, wobei er zuvor schriftsätzlich Partei für die Mutter [!] ergreift und das Ziel verfolgt, meine Person mit ehrverletzenden Behauptungen zu diffamieren und damit mich in meiner Rolle als Vater zu diskreditieren. So behauptet er beispielsweise vor Gericht wissentlich unwahr, ich hätte ihn zu jeder Tag- und Nachtzeit mit Faxen überschüttet. Falls diese Behauptung den Tatsachen entspräche, sollte es für Herrn Miekley kein Problem sein, die entsprechenden Sendeberichte beizubringen. Andernfalls muss diese Behauptung vor Gericht als diffamierende, gegen die Ehre meiner Person gerichtete Schmähkritik gewertet werden, die auch strafrechtliche Relevanz entfaltet. 4. Herr Miekley behauptet wissentlich unwahr, ich hätte irgendeine Unterlage, die er wohl als Spielregeln bezeichnet, mit meiner Unterschrift oder Signatur unterzeichnet. 5. Das Maß überzieht Herr Miekley dann vollends mit der vor Gericht laut gerichtlichem Anhörungsprotokoll wie folgt geäußerten Diagnose bzgl. meiner Person: Der Kindesvater müsse sich eigentlich einer Therapie unterziehen. Es wird mit Nichtwissen bestritten, dass Herr Thomas Miekley über eine ärztliche Approbation verfügt, die ihn ggf. berechtigen würde, eine Diagnose zu stellen und diese zumal vor Gericht zu erklären. Auch wurde Herrn Thomas Miekley keine Schweigepflichtsentbindung zur Weitergabe irgendwelcher Informationen an Dritte erteilt. Die Liste ließe sich fortsetzen. Die Beweise in Form von eidesstattlichen Erklärungen, Gerichtsprotokollen, Beschlüssen, Verbindungsnachweisen und Mails können geeigneten Stellen jederzeit vorgelegt werden. Das wie oben dargelegte Verhalten eines Verfahrensbeistandes ist unstatthaft und entspricht mutmaßlich auch nicht den ethischen Werten und Normen des VAK Anwalt des Kindes e.V., bei dem Herr Thomas Miekley nach eigenem Bekunden seine Ausbildung zum Verfahrensbeistand genossen haben will. Hinsichtlich der kindschaftsrechtlich und verfassungsrechtlich untragbaren und darüber hinaus strafrechtlich relevanten Handlungen durch eine mit Ihrer Organisation in Verbindung stehende Person fordere ich Sie auf, 1. zu den o.g. Punkten Stellung zu nehmen und 2. sich von den geschilderten Handlungsweisen des Thomas Miekley zu distanzieren, wobei vor dem Hintergrund der im Raume stehenden erheblichen Straftaten der Urkundenfälschung, des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse sowie weiterer Straftaten gegen die persönliche Ehre zur Vermeidung (weiterer) erheblicher Rechtsnachteile insbesondere zum Nachteil unseres Kindes eine kurze Frist eingeräumt werden muss bis Montag 11.11.2013 24:00 Uhr Eingang hier. Hochachtungsvoll
Posted on: Thu, 07 Nov 2013 16:33:35 +0000

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