Die Schattenseite des Freihandelsabkommens Der Gipfel des Ganzen - TopicsExpress



          

Die Schattenseite des Freihandelsabkommens Der Gipfel des Ganzen ist aber die „Investoren-Schutzklausel“: Damit ist jede (z.B. gesetzliche) Maßnahme, durch die der Wert einer Investition verringert wird, einklagbar (!). Das heißt: Würde ein EU-Land – z.B. Deutschland – einen Mindestlohn einführen, so könnten US-Firmen dagegen klagen, weil sie durch die (nun teureren) deutschen Arbeitskräfte weniger Gewinn verbuchen könnten. Deutschland müsste seinen Mindestlohn dann wieder abschaffen! Undenkbar? Sicher nicht! Denn in der Energiewirtschaft existiert bereits eine solche Klausel, und prompt hat schon vor einem Jahr der Energiekonzern Vattenfall die Stadt Hamburg verklagt, weil diese (bitte festhalten!) strengere Umweltbestimmungen erlassen hatte, die dem Konzern zusätzliche Kosten verursacht hätten. Als Ergebnis dieser Klage musste Hamburg seine neuen Umweltbestimmungen wieder abschaffen – noch seltsamer geht es wohl kaum!
Posted on: Thu, 25 Jul 2013 19:00:58 +0000

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