Einige der absurdesten EU-Richtlinien (aktualisiert um die - TopicsExpress



          

Einige der absurdesten EU-Richtlinien (aktualisiert um die Heilkräuterrichtlinie), die allerdings, da sie die Menschen zu sehr vor den Kopf stießen, z. T. bereits wieder aufgehoben wurden: 1.) Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 der Kommission vom 15. Juni 1988 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken (Gurkenverordnung): eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX%3A31988R1677%3ADE%3Ahtml 2.) Verordnung (EG) Nr. 2257/94 der Kommission vom 16. September 1994 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Bananen (Bananenverordnung): eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX%3A31994R2257%3ADE%3AHTML 3.) Verordnung (EG) Nr. 2396/2001 der Kommission vom 7. Dezember 2001 zur Festlegung der Vermarktungsnorm für Porree/Lauch: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX%3A32001R2396%3ADE%3AHTML Daraus: »Jedoch muss bei Frühporree/Frühlauch(1) der weiße oder grünlich-weiße Teil mindestens ein Viertel der Gesamtlänge oder ein Drittel des umhüllten Teils ausmachen.« 4.) Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AL%3A2007%3A012%3A0003%3A0018%3ADE%3APDF Regelt u. a. wie viel Salz im Brot sein darf. In diesen Bereich fallen auch noch die Regelung der elektrischen Leitfähigkeit von Honig, Bestimmungen zu Mindestgröße und Gewicht von Äpfeln etc. 5.) Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht (Glühbirnenverordnung): eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AL%3A2009%3A076%3A0003%3A0016%3ADE%3APDF 6.) Richtlinie 68/89/EWG des Rates vom 23. Januar 1968 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Sortierung von Rohholz: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX%3A31968L0089%3Ade%3AHTML 7.) Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AL%3A2000%3A106%3A0021%3A0048%3Ade%3APDF 8.) Richtlinie 2004/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel: eur-lex.europa.eu/Notice.do?mode=dbl&lang=en&lng1=en,de&lng2=bg,cs,da,de,el,en,es,et,fi,fr,hu,it,lt,lv,mt,nl,pl,pt,ro,sk,sl,sv,&val=343606:cs&page=1&hwords Seit die Standards für Personenseilbahnen seit 2004 vereinheitlicht wurden, musste es auch in Berlin ein Seilbahngesetz geben, ganz ohne Seilbahn oder Berg ... 9.) E[europäische]N[norm] 12586 (Schnullerkettennorm): bdb.at/Service/NormenDetail?id=385175 abendblatt.de/politik/deutschland/article933564/DIN-EN-12586-die-Schnullerkettenverordnung.html 10.) EN 600 (Kondomnorm): shortnews.de/id/277808/kritik-an-eu-kondom-norm-es-ist-zu-gross-und-soll-18-liter-fassen 11.) EU-Empfehlung zur Kompostierung von Bioabfall: ec.europa.eu/environment/waste/compost/developments.htm Man findet gar nicht alles, was es gab oder noch gibt (wie z. B. Traktorsitzungnormierungen), aber das Obige reicht immerhin, um einen gewissen Eindruck zu bekommen. Also, an alle Totalitaristen da draußen, die ihre repressiven und für uns, das Volk, schädlichen und absurden Interessen und Ansprüche mithilfe supranationaler Organisationen und Strukturen durchsetzen wollen: Niemand hat irgendeinem Menschen vorzuschreiben, was für Wörter er (noch) benützen, womit er seine Stube beleuchten, sein Haus heizen oder was für einen Duschkopf er verwenden und in seinem Garten anbauen darf! Niemand hat einem vorzuschreiben, was er für ein Modem kaufen muss und wie er seinen Zahlungsverkehr abzuwickeln hat! Niemand, außer die Eltern, haben darüber zu bestimmen, ob sie ihre Kinder lieber bei sich zu Hause lassen und nicht in irgendwelche Horte, Tagesstätten u. dgl. stecken wollen! Finger weg, von alledem, es geht euch schlicht nichts an! --- PS.: Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AL%3A2009%3A047%3A0005%3A0013%3ADE%3APDF Zwar im Grunde nicht *so* übel, aber immer noch herrlich, wenn sich der Rat über das Sozialleben von Schweinen auslässt (»Sauen pflegen soziale Kontakte zu anderen Schweinen, wenn sie über ausreichend Bewegungsfreiheit und ein stimulierendes Lebensumfeld verfügen.«). Davon versteht man dort offenbar etwas ...
Posted on: Sun, 08 Sep 2013 09:55:25 +0000

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