Fall 1: Zu spät: Hilfe scheitert an Formalien Auf 1790 Euro - TopicsExpress



          

Fall 1: Zu spät: Hilfe scheitert an Formalien Auf 1790 Euro beziffert Ladeninhaberin Nicole Clarke den Schaden, der ihr durch die Flut entstanden ist. Die Stadt Mylau hat ihren Hilfeantrag abgelehnt: Die Frist sei nicht eingehalten worden. Mylau. Eigentlich wollte Nicole Clarke, Inhaberin der Zwergenwelt in Mylau, im September in Lengenfeld ein zweites Geschäft für neue und gebrauchte Kinder-Artikel eröffnen. Das wird schwierig, denn nach ihren Angaben ist die gesamte Ausstattung dieses Ladens der Flut in Mylau am 2. Juni zum Opfer gefallen - und Schadenersatz bekommt sie von der Kommune nicht ausgezahlt. "Versicherungsschutz hatte ich nicht, da ich ja eigentlich nicht in einem gefährdeten Gebiet ansässig bin", berichtet die Reichenbacherin. Doch leider habe sie das für die Filiale vorgesehene Mobiliar in einer Garage direkt an der Göltzsch eingelagert - und diese stand Anfang Juni einen Meter hoch unter Wasser. Auf 1790 Euro beziffert die 38-jährige Geschäftsfrau den entstandenen Schaden. Doch unbürokratische und schnelle Hilfe war ja allen Flutopfern zugesagt - und so meldete Nicole Clarke den Verlust am 21. Juni bei der Stadt Mylau und bat um eine Ersatzzahlung. "Man sagte mir zunächst, ich würde nicht in die entsprechende Regelung fallen, ich könnte aber noch Geld bekommen, wenn ich den Kaufvertrag vorlegen würde", berichtet sie. Das hat sie laut dem "Freie Presse" vorliegenden E-Mail-Wechsel am späten Abend des 25. Juni auch getan. Dann sei wiederum bemängelt worden, dass ihre eigene Unterschrift auf dem Vertrag fehle. "Aber das Papier war für meine eigenen Unterlagen gedacht, da brauche ich als Käufer ja nicht zu unterschreiben", meint sie, und sieht einen Fall von "Behörden-Willkür". Inzwischen hat sie sich schon an die IHK und die sächsische SPD-Landtagsfraktion gewandt, um Hilfe zu bekommen. Bei der IHK habe man von einem schwierigen Fall gesprochen, seitens der SPD wolle man auf eine Ausweitung der Regeln drängen, um in ähnlichen Fällen Hilfe leisten zu können. Nach Auskunft von Mylaus Hauptamtsleiterin Birgitt Firnhaber fällt Nicole Clarke zunächst nicht unter die gewerbliche Fluthilfe-Regelung, weil die Ladenausstattung sich nicht am Ort ihres Geschäfts befand, sondern eben in besagter Garage in der Mühlgasse, also "extern". Hilfe wäre dann eventuell trotzdem möglich gewesen, wenn die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegen hätten, erklärt sie. Dies sei jedoch bis zum Stichtag 25. Juni nicht erfolgt, zudem habe die besagte eigene Unterschrift unter dem Kaufvertrag gefehlt. Und inzwischen sei es zu spät: "Wir sind da an die betreffenden Abläufe gebunden, die Frist ist leider vorbei." Für die Geschäftsfrau sei dies sehr bedauerlich, aber es ließe sich nicht ändern. Damit will sich Nicole Clarke nicht abspeisen lassen: "In Mylau wird nach Nase entschieden", meint sie.
Posted on: Tue, 20 Aug 2013 19:53:06 +0000

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