Früher konnte der Erzeuger, wenn er rechtlich nicht als Vater - TopicsExpress



          

Früher konnte der Erzeuger, wenn er rechtlich nicht als Vater anerkannt war, nur dann ein Umgangsrecht beanspruchen, wenn er zuvor bereits eine enge persönliche Beziehung zu dem Kind aufgebaut hatte. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2010 beanstandet - weil ein Vater, dem jeglicher Kontakt von vornherein verwehrt wurde, damit praktisch rechtlos war. Der damals entschiedene Fall macht zudem plausibel, warum solche Kontakte wichtig sein können: Die Mutter hatte sich vor der Geburt ihrer Zwillinge vom leiblichen Vater getrennt, einem Nigerianer. Wegen seiner Herkunft, empfahl ein Gutachter, könne ein Umgangsrecht auch im Interesse der Kinder liegen.
Posted on: Sat, 13 Jul 2013 11:49:59 +0000

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