GEMA ohne Worte: GEMA will Flutopfer nicht im Regen stehen - TopicsExpress



          

GEMA ohne Worte: GEMA will Flutopfer nicht im Regen stehen lassen Kommt Flutopfern und Benefiz-Organisatoren entgegen, könne mit der GEMA indes rein rechtlich weder selbst spenden noch auf Tantiemen gänzlich verzichten: GEMA-Vorstandschef Harald Heker (Bild: MusikWoche) Großansicht Kommt Flutopfern und Benefiz-Organisatoren entgegen, könne mit der GEMA indes rein rechtlich weder selbst spenden noch auf Tantiemen gänzlich verzichten: GEMA-Vorstandschef Harald Heker (Bild: MusikWoche) Die GEMA will von der Hochwasserkatastrophe geschädigte Kunden und Veranstalter von Benefizkonzerten für die Flutopfer nicht im Regen stehen lassen. So räumt die Verwertungsgesellschaft betroffenen Kunden mit Jahresvertägen "ein verlängertes Zahlungsziel ein" udn versichert, dass "Mahnschreiben unterbleiben". Sei die Bewirtschaftung eines Betriebes derzeit gänzlich unmöglich, werden die Verträge demnach ausgesetzt beziehungweise werde "ein Teil der bereits gezahlten Lizenzvergütung zurückerstattet". Dies bedeute, dass etwa "ein Gastwirt, der aufgrund der Hochwasserkatastrophe keine Musiknutzungen durchführen kann, für einen bestimmten Zeitraum keine Vergütungen zu entrichten hat". Die Maßnahmen erfolgen laut GEMA immer in Absprache mit den Kunden. Für Benefiz-Konzerte und -veranstaltungen "zum ausschließlichen Zweck der Spendenauftreibung für Opfer der Hochwasserkatastrophe" gewährt die GEMA in diesem Jahr einen Sondernachlass von 25 Prozent. Die Frage eines völligen Verzichts der GEMA auf Vergütungen sei bereits bei früheren Naturkatastrophen Gegenstand von Erörterungen mit der Aufsichtsbehörde der Verwertungsgesellschaft gewesen. "Ergebnis war und ist, dass Privatpersonen jederzeit spenden können. Der wirtschaftliche Verein GEMA verwaltet jedoch die Einnahmen für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke ihrer Mitglieder treuhänderisch. Daher können mit diesen Einnahmen keinerlei Spenden vorgenommen oder auf Tantiemen verzichtet werden", heißt es aus München. Spenden könne nur der Rechteinhaber selbst, nicht die von ihm zur treuhänderischen Wahrnehmung seiner Rechte beauftragte Organisation. "Die GEMA muss sich vielmehr an die gesetzlichen Vorschriften des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes halten, wonach sie gleichermaßen dazu verpflichtet ist, die Erlaubnis zur Nutzung der Musik zu erteilen und für diese Nutzung eine angemessene, in vorgegebenen Tarifen festgelegte Vergütung zu verlangen." Ein völliger Verzicht auf die Vergütung der Urheber sei daher aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gar nicht gestattet, bei allem Verständnis für die Lage in den Hochwassergebieten, wie die GEMA betont.
Posted on: Sun, 23 Jun 2013 01:07:40 +0000

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