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Hallo, ich bittte Euch diesen Brief mit zu unterschreiben, November 2013 Betr.: Feststellung der DRV (Deutsche Rentenversicherung) wegen angeblicher Scheinselbständigkeit bei Pflegefachkräften und Honorarärzten – Bedrohung und Vernichtung unserer Existenz Sehr geehrte Damen und Herren, wir, die aufgeführten Unterzeichner, sind examinierte Gesundheits-und Krankenpfleger,spezialisiertes OP-Personal und Altenpfleger. Wir arbeiten teilweise seit über 5 Jahren freiberuflich in unserem Beruf. Wir benötigen Ihre Hilfe und Unterstützung, da die DRV seit einigen Monaten eine Hetzjagd auf Freiberufler, speziell in der Pflege und den Honorarärzten, veranstaltet. Im Rahmen von Betriebsprüfungen in Kliniken und Pflegeheimen pauschaliert die DRV alle Freiberufler per se als scheinselbständig, die betroffenen Fachkräfte müssen Fragebogen ausfüllen und in der Regel kommt (nach Wochen oder Monaten) der Bescheid, dass eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Dies bedeutet für die Kliniken und Einrichtungen Nachzahlungsforderungen der Sozialversicherungsbeiträge, die teilweise in Millionenhöhe liegen können. Widersprüche von Pflegefachkräften, Honorarärzten, Einrichtungen und Kliniken enden in der Regel vor Gericht, die Prozesse können sich jahrelang hinziehen ehe eine Entscheidung gefällt wird. Dazu muss man wissen, dass die Gerichtsverfahren unterschiedlich ausfallen: es gibt Urteile zum gleichen Sachverhalt, da bescheinigt das Gericht die Selbständigkeit und andere Gerichte erkennen auf Scheinselbständigkeit. Hier sind diverse Urteile zur Thematik zu lesen: Bayerisches Landessozialgericht 5. Senat, Urteil vom 24.11.2009, L 5 R 867/08 § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 2 S 1 Nr 2 SGB 6 openjur.de/u/490253.html https://openjur.de/u/602479.html BaWü diese Urteile bestätigen eine Selbstständigkeit: Bundessozialgericht B 12 KR 13/07 R vom 28.05.2008 Bundessozialgericht B 12 KR 21/07 R vom 11.03.2009 Bayrisches Landessozialgericht L 5 R 867/08 vom 24.11.2009 Bundessozialgericht B 12 R 17/09 R vom 28.09.2011 Bayrisches Landessozialgericht L 5 R 627/09 vom 22.03.2011 -02- Das Klinikum Nordfriesland ist jetzt als erste Klinik an die Öffentlichkeit gegangen, da Nachzahlungsforderungen von 1,2 Mio. € drohen. Hier die entsprechenden Links: shz.de/lokales/nordfriesland-tageblatt/kreis-klinikum-drohtmit-klage-id3488061.html derhonorararzt.de/long/?back=14&pos=342&start=0&letter=Klinikumruft-zum-Widerstand-gegen-Praxis-der-Deutschen-Rentenversicherung-auf derhonorararzt.de/long/?back=14&pos=345&start=0 Viele von uns haben sich mit dem Klinikum solidarisch erklärt. Zeitgleich verschickt die DRV Briefe an Einrichtungen und Kliniken und warnt vor dem Einsatz von Freiberuflichen Honorarkräften. Daran sieht man, dass die DRV voreingenommen feststellt, dass alle Freiberuflichen Honorarkräfte per se erst mal scheinselbständig sind!!! Dadurch sind die Einrichtungen natürlich stark verunsichert und halten sich mit Buchungen von Freiberuflern zurück. Die Folge ist, dass viele Kliniken und Einrichtungen ihre Patienten/Bewohner nicht mehr ordnungsgemäß versorgen können ; teilweise müssen Stationen geschlossen oder zusammengelegt werden, Pflegeheime können keine neuen Bewohner mehr aufnehmen und zusätzlich leiden Patienten/Bewohner unter dem Fachkräftemangel. Auch das Stammpersonal wird überfordert, fallen doch noch mehr Überstunden an, werden freie Tage auf ein Minimum reduziert und Urlaube nicht genehmigt. Viele von uns haben schon in Pflegeheimen gearbeitet, die ohne den Einsatz von Freiberuflern hätten schließen müssen!!! Honorarärzte und freiberufliche Pflegekräfte erhalten keine Aufträge mehr und sehen sich in ihrer Berufsausübung und Existenz bedroht. Agenturen, die sich auf die Vermittlung von Pflegefachkräften und Honorarärzten spezialisiert haben, müssen schließen – Angestellte verlieren ihren Arbeitsplatz. Das alles interessiert die DRV kaum bis wenig. Aufgrund des schon jetzt herrschenden Fachkräftemangels in der Pflege verwundert uns das sehr. Lt. Studie IFB Nürnberg fehlen bis 2020 rund 140.000 Pflegefachkräfte. Und diese Zahl wird sich noch steigern. -03- Warum also will die DRV hoch motivierte, verantwortungsvolle, belastbare und flexible Pflegefachkräfte und Honorarärzte vom Markt drängen??? Selbständige, die wieder Freude an ihrem Beruf haben? Die Meinung der Freiberuflichen Honorarkräfte ist einhellig: von zehn Freiberuflern lassen sich ggf. zwei wieder auf eine Festanstellung ein, alle anderen wollen sich alternative Tätigkeiten suchen und nicht in der Pflege bleiben. Dies gilt übrigens teilweise auch für die Honorarärzte. Der schon jetzt herrschende Pflegenotstand wird sich also in kürzester Zeit weiter verschlechtern – falls der Gesetzgeber den unangemessenen Aktivitäten der DRV keinen Riegel vorschiebt. Ausgang der Kampagne war ein Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes vom Mai 2012, in dem „beschlossen“ wurde, dass eine selbständige Tätigkeit von Pflegefachkräften und Honorarärzten in Kliniken und Pflegeheimen nicht möglich ist. aerzteblatt.de/nachrichten/51391/Pflegekraefte-mahnen-ihr-Recht-aufFreiberuflichkeit-an Dies, obwohl im Bericht der Bundesregierung über die Lage der Freien Berufe (Deutscher Bundestag, Druck Nr. 17/13074 steht: Die Leistungen der Freien Berufe beruhen in hohem Maße auf der Übernahme von Verantwortung für den eigenen wirtschaftlichen Erfolg, aber auch für das Wohl der Kunden und Partner. Durch ihr dynamisches Wachstum ist ihre Bedeutung stetig gestiegen. Sind sind eine der tragenden Säulen unseres modernen Wirtschaftssystems. Dazu gehören auch die Heilberufe (Ärzte, Kranken-und Altenpflege). Im Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes vom 27.Juni 2013 liest man dann: Verbesserung der Arbeitsbedingungen Im Vergleich zu anderen Gesundheitsfachberufen ist die Verweildauer in der Altenpflege deutlich geringer. Maßgeblich dafür sind die Arbeitsbedingungen (z. B. Vergütung, unregelmäßige Arbeitszeit, wenig Aufstiegschancen) in der Pflege. Da der überwiegende Teil der Beschäftigten Frauen sind, können Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf den Verbleib im Beruf erleichtern. -04- Wir, die Unterzeichner, haben unsere selbständige, freiberufliche Tätigkeit ordnungsgemäß angemeldet. Beim Finanzamt, bei der Berufsgenossenschaft... wir sind gesetzlich oder privat krankenversichert, wir besitzen die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung, haben eine Meldung an das Gesundheitsamt gemacht. Da die Krankenpfleger Rentenversicherungspflichtig sind, haben sich diese zu Beginn der Tätigkeit dort gemeldet um ordnungsgemäß ihre Beiträge zu zahlen. Das gelingt jedoch nur den Wenigsten, da die DRV sie mit Fragebögen überschwemmt und ihnen bereits vor Aufnahme der Tätigkeit eine Scheinselbständigkeit unterstellt. D.h. sie wollen zahlen – dürfen aber nicht!!! Ein Absurdum welches seinesgleichen sucht. In der Broschüre der DRV „Selbständig – so schützt Sie die RV“ wird festgestellt, dass Pflegepersonen eine selbständige Tätigkeit ausüben dürfen und können. Demnach sind Krankenpflegepersonen rentenversicherungspflichtig, Altenpfleger hingegen nicht. Warum arbeiten wir, die Unterzeichner (und alle anderen) freiberuflich? – weil wir unsere Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Dauer selbst bestimmen können, wir entscheiden ob wir 10 Tage arbeiten, 20 Tage oder mehr, ob 6,8,10 oder mehr Stunden pro Tag – Wir planen unsere freien Tage, den Urlaub,und entscheiden ob wir an Feiertagen komplett oder nur teilweise arbeiten – weil wir als hochwertige Fachkräfte nicht zum Wäsche waschen, zum putzen ausgebildet wurden: wir wollen pflegen ! – wir genug davon haben Hunderte Überstunden zu erarbeiten, die wir teilweise nicht bezahlt bekommen und aufgrund ständigen Personalmangels auch nicht abbummeln können – unsere Nerven nicht mehr blank liegen weil man ständig erreichbar sein muss, aus den wohlverdienten freien Tagen geholt wird, weil es mal wieder „brennt“ – wir müssen uns nicht hetzen lassen um die Patienten/Bewohner zu versorgen – wir keinen Stress mehr haben seit dem wir Freiberufler sind – unser Verdienst unserer verantwortungsvollen Tätigkeit entspricht – wir uns nicht mehr ärgern müssen, weil vertragliche Arbeitsbedingungen nicht eingehalten werden u.v.m. – wir können unsere Auftraggeber darauf hinweisen, dass ggf. gefährliche Pflege stattfindet, ohne eine Abmahnung oder Kündigung befürchten zu müssen – wir unseren Beruf wieder gerne ausüben -05- Wir nehmen dazu in Kauf, mehrere Tage oder Wochen von unseren Familien und unserem sozialen Umfeld getrennt zu sein, viel zu reisen (die meisten von uns arbeiten Bundesweit), uns immer wieder auf neue Situationen einzustellen, in teilweise „schlechten“ Unterkünften zu übernachten... Wir kurbeln die Wirtschaft an: wir kaufen neue Autos, PCs, wir lassen den Staat von unseren hohen Benzinkosten profitieren, wir zahlen teilweise die Höchstbeiträge in die GKV, wir schließen Versicherungen ab, sorgen privat für unsere Rente vor oder zahlen in die gesetzliche ein (sofern man uns lässt), beauftragen Steuerberater, Rechtsanwälte und beschäftigen teilweise eigenes Personal und zahlen nicht unerhebliche Beträge an Steuern. Wir erfüllen alle Kriterien, die für eine selbständige Tätigkeit sprechen – aber die DRV sieht das anders. Es gibt Kollegen und auch Einrichtungen), die schon mehrere Jahre mit der DRV prozessieren, das kostet Geld, Nerven und bringt manchen in eine existenzbedrohende Situation. Das sind Pflegefachkräfte, die den Schritt in die Selbständigkeit gewagt haben, ihren Beruf mit Freude ausüben, fachlich hoch kompetent sind und Kliniken und Einrichtungen dann unterstützen, wenn diese aufgrund Personalnotstand nicht mehr wissen, wie sie die Versorgung von Patienten/Bewohnern sicherstellen sollen. Diese – vom Gesetz her Selbständige – haben Geld und Zeit investiert um sich einen Kundenstamm aufzubauen, sie sind von den Krankenkassen und Finanzämtern als Freiberufler anerkannt und einige haben auch Existenzgründerzuschüsse von der Agentur für Arbeit erhalten. Viele arbeiten schon mehr als 5 Jahre freiberuflich und alle sind zufrieden: die Kliniken und Pflegeheime, die Patienten, Bewohner, die Angehörigen – die Freiberufler. Das will die DRV jetzt alles unterbinden und das darf nicht sein!!! Auslöser für die Hetzjagd ist auch ein Urteil vom LSG Baden-Württemberg aus 2012, welches eine selbständige Tätigkeit verneint. https://openjur.de/u/602479.html Hier wird bis zum geht nicht mehr „die Eingliederung in den Betrieb“ auseinandergenommen, es wird beanstandet, dass der Arbeitsort vorgegeben ist (natürlich ist er das, wenn man als Freiberufler eben dieser Einrichtung ein Angebot gemacht hat), es wird uns ein „unternehmerisches Risiko“ abgesprochen, ein Kapitaleinsatz verneint... -06- Dabei unterscheidet man nicht, dass beim Freiberufler in erster Linie der persönliche Arbeitseinsatz maßgebend ist, im Gegensatz zu einer gewerblichen, produktiven Tätigkeit. Hier ist der Kapitaleinsatz entscheidend. Wir erfüllen alle Kriterien, die für eine Selbständigkeit sprechen: - wir geben den Arbeitsort vor, da wir Kliniken und Einrichtungen ein Angebot unterbreiten - wir geben die Einsatzdauer vor und benennen konkrete Arbeitstage - wir geben die Schichten vor, in denen wir arbeiten wollen - wir legen unser Honorar fest, die Höhe der Zuschläge - wir sind nicht weisungsgebunden, bestimmen aufgrund unserer fachlichenAusbildung unsere Arbeit selbst - wir setzen teilweise eigene Arbeitsmittel ein - wir haben mehrere Auftraggeber im Jahr und erwirtschaften nicht 5/6 bei einem Auftraggeber - wir tragen unsere eigene Dienstkleidung - wir stehen nicht im Dienstplan - bei Schlechtleistung kann der Auftraggeber das Honorar verweigern - wir vereinbaren, dass wir bei Verhinderung Ersatz stellen können - wir setzen unser Kapital ein - wir haben ein unternehmerisches Risiko auch derart, dass wir bei Insolvenz des Auftraggebers kein Geld für unsere Arbeit erhalten (alles schon vorgekommen) - wir gehen in Vorleistung mit Benzin-,Übernachtungskosten - wir treten unternehmerisch am Markt auf: durch eigene Homepage, Visitenkarten,Briefpapier, Werbung im Internet, Tageszeitungen, Werbeplakate am Auto etc. - wir bestimmen die Zahlungsweise unserer Auftraggeber Ist ein Architekt scheinselbständig weil der Bauherr als Auftraggeber vorgibt wie, wo, wann und wie teuer er bauen will? Ist ein Malermeister scheinselbständig weil der Auftraggeber den Umfang und Inhalt des Auftrags und den Ort vorgibt? Oder ist eher ein Maurer scheinselbständig, wenn er von seiner Firma entlassen wird und als „selbständiger“ Maurer wieder eingestellt? -07- Wir fühlen uns von der DRV diskriminiert und an der Ausübung unseres Berufes (unser Grundrecht) gehindert und fordern, dass dieser Hetzjagd ein Ende gemacht wird. Wir sind Freiberufler Wir dürfen selbständig arbeiten Wir sind nicht scheinselbständig Wir wollen unseren Beruf weiterhin zum Wohl der Patienten/Bewohner ausüben. Dazu brauchen wir Rechtssicherheit und zwar umgehend! Wir bitten Sie, die Bundesregierung, die Öffentlichkeit, die Patienten, die Bewohner von Pflegeheimen und deren Angehörige um Ihre Unterstützung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüssen die Unterzeichner s. Anhang Ansprechpartner sind wahlweise: Herr Dietmar Knoche/ Frau Regine Ruf Rathausgasse 12 79215 Elzach Tel. 07682-924931 mail: [email protected] Steffen Gerhardt Schnalzstr. 10 82389 Böbing Tel. 08867/913044 [email protected] Heike Chmielorz Hirschbichlstr. 27 82457 Garmisch-Partenkirchen Tel. 0157-8341742 mail: chmielorzheike@googlemail -08- Kristin Endrulat Tanneneck 6 24601 Ruhwinkel Tel. 04326-2899619 mail: [email protected] Petra Trinks Brackweg 10 a 21436 Marschacht Tel. 0179-5141600 mail: [email protected] Bianka Gerth Spandauer Str. 4 10178 Berlin Tel. 0170-4022708 mail: [email protected] Susanne Sommer Sanddornweg 14 39576 Stendal Tel. 0172-5205829 mail: [email protected] Cassandra Tornow Langenreiner Str. 7 78476 Allensbach Tel. 0171-9592116 mail: [email protected] Felix Müller Schöne Aussicht 5 34277 Fuldabrück Tel. 05665/ 4042484 mail: [email protected] Britta Waldner Willershäuser Str. 20 99831 Ifta mail: [email protected] -09- Die Unterzeichner 1.Albrecht, Sandra – Antdorf 2.Bader, Holger – Heilbronn 3.Bambach, Joachim - Obing 4.Bauch, Gisela - Ingolstadt 5.Beier, Dagmar – Ebersbach 6.Berghoff, Ulf - Vordorf 7.Blum, Martina – Stuttgart 8.Brinkmeier, Tala – Hamburg 9.Chmielorz, Heike – Garmisch-Partenkirchen 10.Corsten, Beatrix – Rech 11.Dick van, Martina – Kevelaer 12. Djurkovic, Katia – Frankfurt/M. 13.Dösch, Marcel – Poppenhausen 14.Dressel, Christian – Laboe 15.Duffke, Nina – Elmshorn 16.Endrulat, Kristin – Ruhwinkel 17.Findling, Thomas – Lahr 18.Fraider, Evelyn – Walzbachtal 19.Friedland, Bernhard – Ratzeburg 20.Geisler, Torsten – Delitzsch 21.Gerhardt, Steffen – Böblingen 22.Gerth, Bianca – Berlin 23.Goek, Helin – Mainz 24.Gruden, Marina – Stuttgart 25.Grütze-Horenkohl, Ina – Mittelstetten 26.Güther, Carmen – Huglfing 27.Hahmann, Nils - Wulfsen 28.Hajdini, Arben – Wedel 29.Herms, Andreas – Neuruppin 30.Hertling, Cosima – Bodolz-Enzisweiler 31.Hoech, Nadine – Gevelsberg 32.Hohmann, Heike - München 33.Höhne, Frank - Karlsburg 34.Holland, Corinna – Erbach 35.Hoppe, Kai-Peter – Hamburg 36.Jäger, Edgar - Liebertingen/Altheim 37.Janev, Kiril – Ebersberg 38.Jänsch, Peggy – Altomünster 39.Joosten, Sven – Solingen 40.Klein, Marion – Boostedt 41.Knoche, Dietmar – Elzach 42.Krämer, Harry – Usingen 43.Krause, Cornelia - Altomünster 44.Lambers, Heidi – Bad Waldsee 45.Lehmeier, Anna – Schliersee 46.Leppmeier, Ute – Samerberg 47.Link, Ursula – Bad Reichenhall 48.Lion, Dagmar - Rehlingen 49.Lommel, Anne – Benediktbeuern 50.Müller, Felix – Fuldabrück 51.Neumann, Michaela – Hamburg 52.Oberle, Ingmar – Pforzheim 53.Oliwa, Stefan - München 54.Ott, Max – Waldkirch-Buchholz 55.Özoglan, Annette – Damlos 56.Paalzow, Eleonore, Kempten 57.Papendorf, Beatrix – Emmerich 58.Pätzold-Sax, Kathrin - Obertaufkirchen 59.Pede, Emil – Fluterschen 60.Piltz, Oliver – Bad Berleburg 61.Pohlmann, Axel – Nidderau 62.Preuß, Wilfried - Meppen 63.Prinz, Tobias - Billerbeck 64.Querg, Maria – Neustadt 65.Rabe-Deuz, Wolfgang – Putbus 66.Rembold, Sascha – Grimma 67.Richter, Eva-Maria – Rodgau 68.Riechel, Anette – Nordhausen 69.Rienäcker, Renate – CH-Basel 70.Röder, Regina – Trappenkamp 71.Rogalli, Niels – Tönning 72.Roggors, Christine – Fischach 73.Ruf, Regine – Elzach 74.Salman, Susanne – Sulzbach/Murr 75.Scharmann, Kerrin – Lichtenwald 76.Schellknecht, Andy – Molschleben 77.Schels, Sascha – Bad Reichenhall 78.Schmidt, Andrea – Ilmenau/Th. 79.Schneider, Dietmar - Gießen-Lützelinden 80.Scholz, Thea – München 81.Schuster, Anita – Bordesholm 82.Schwarzmann, Brigitte – Syrgenstein 83.Schweigert, Gabi – Heilsbronn 84.Seidel, André – Halle/Saale 85.Seuferlein, Heiderose – Zuffenhausen 86.Sipos, Carmen - Laufen 87.Soltau, Michael – Balje 88.Sommer, Susanne – Stendal 89.Spiegel, Kerstin – Mainz-Kestheim 90.Sprenger, Horst – Berlin 91.Stegner, Joachim – Rodgau 92.Stegner, Stefan – Wolfratshausen 93.Stena de, Monika – Hagen 94.Strambrand, Eduard – Wiesbaden 95.Tausch, Silvia-Maria, München 96.Tornow, Cassandra – Allensbach 97.Trinks, Petra – Marschacht 98.Völkerling, Marion - Gernrode 99.Waerder, Ulrike – Bad Neuenahr 100.Waldner, Britta – Ifta 101.Waleczek, Rolf – Bochum 102.Walter, Tanja – Wedemark 103.Wandrich, Agnes - Gabsheim 104.Weking, Frédérik – Goch 105.Werner, Jeanett – Detmold 106.Wessendorf, Charlotte – Hannover 107.Westerveld, Thomas – Hofheim 108.Wettscherek , Mike – Stendal 109.Windheim, Katja - Karlsruhe 110.Wittke, Brigitte – Neuss 111.Wolf, Sven - Duisburg 112.Wroblewski, Frank – Berlin 113.Wunderle, Michael - Biebergemünd 114.Zimmer, Peter – Moringen 115.Bormann, Patrick – Zeuthen 116.Hinz, Ramona – Schwarzenbach/Wald 117.Besuglov, Oleg – Solingen 118.Klein, Bianka – Bad Zwischenahn 119.Bauer, Eveline - Stuttgart Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2011 - Az. L 5 R 627/09 openjur.de Urteil vom 22. März 2011, Az. L 5 R 627/09: I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15. Mai 2009 wird zurückgewiesen.II. Die ... Gefällt mir · · Hervorheben · Teilen Omi Britta wer unterzeichnen möchte bitte an: [email protected] wenden,
Posted on: Wed, 27 Nov 2013 21:08:44 +0000

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