Hungerschikane in der JVA Koblenz In dem Umfangsverfahren gegen - TopicsExpress



          

Hungerschikane in der JVA Koblenz In dem Umfangsverfahren gegen 26 mutmaßliche Angehörige des sog. Aktionsbüro Mittelrheins vor der Staatschutzkammer Koblenz (LG Koblenz, 2090JS29752/10 Kls) gibt es ein neues Kurisoum: seit 3 Wochen bekommen die 7 (der 26) noch in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten kein relmäßiges warmes Essen mehr, obwohl es technisch möglich ist. An Verhandlungstagen gibt es stattdessen nur noch jeden dritten Tag eine warme Mahlzeit. Da ab der zweiten Septemberhälfte in jeder Woche von Dienstag bis Donnerstag verhandelt wird, heißt das, dass die Häftlinge unter Hungerdruck an dem Prozess teilnehmen müssen. Bereits jetzt leidet der Prozess unter dem rechtswidrigen Verhalten seitens der JVA: an jedem Tag müssen mehrere Pausen eingelegt werden, um einem der Häftlinge Gelegenheit zu geben, süße Nahrung zu sich zu nehmen. Eine stichhaltige Begründung kann die JVA, der außer dem Scheinargument "organisatorische Gründe" nichts einfällt, für diese Schikane nicht liefern: Denn wenn sie an jedem dritten Tag eine warme Mahlzeit zubereiten kann, ist nicht ersichtlich, warum dies an anderen Tagen nicht geht. Außerdem hat sie während des Ramadan den moslemischen Häftlingen jeden Abend pünktlich um 21:00 Uhr das warme Essen serviert. In dieser skandalösen Praxis äußert sich auch die in der Bundesrepublik übblich gewordene Benachteiligung Deutscher gegenüber Ausländern. Somit stellt sich das Vorgehen der JVA nicht nur als eklatante Verletzung des Menschenwürdegebotes aus Art. 1 GG sondern auch des Gleichheitsgebotes aus Art. 3 GG dar. Doch weil es sich bei den jetzt unter Hungerschikane gesetzten Häftlingen um Gefangene aus dem nationalen Spektrum handelt, ist ihnen offenkundig die Berufung auf Grundrechte und Menschenwürde verwehrt. Das belegt einmal mehr den politischen Charaktes des Prozesses. Trotzdem haben inzwischen 4 der Betroffenen einen Einlantrag zum OLG Koblenz gestellt. Notfalls werden sie bis zum Bundesverfassungsgericht klagen. Man muss es schon als besondere Dreistigkeit ansehen, dass Menschen. die ungeachtet der Unschuldsvermutung seit nunmehr knapp anderthalb Jahren gefangen gehalten werden, nun auch solchen Schikanen ausgesetzt sind. V.i.S.d.P. Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens, Lindenstraße 235, 40235 Düsseldorf
Posted on: Thu, 12 Sep 2013 22:53:40 +0000

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