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Im Wesentlichen sind hier folgende Änderungen zu verzeichnen: • Lineare Erhöhung der Tabellen A bis E um je 5 %, • Anhebung der Zeitgebühr auf 30,00 € bis 70,00 € je angefangene halbe Stunde (§ 13 StBVV), • Anhebung der Höchstgebührengrenze für ein erstes Beratungsgespräch auf 190,00 € (§ 21 Abs. 1 Satz 2 StBVV), • Erhöhung verschiedener Mindestgegenstandswerte bei der Anfertigung von Steuererklärungen gemäß § 24 Abs. 1 StBVV und bei der Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 27 Abs. 1 Satz 2 StBVV), • Definition des Gegenstandswertes bei der Selbstanzeige und Einführung eines Mindestgegenstandswertes in Höhe von 8.000,00 € (§ 30 Abs. 2 StBVV), • deutliche Erhöhung der Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchhaltung (§ 34 StBVV) sowie • Erhöhung des Zehntelsatzes für Zwischenabschlüsse auf 10/10 bis 40/10 (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 StBVV). Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen, in welcher in Artikel 5 auch die Novellierung der Steuerberatervergütungsverordnung, enthalten ist, ist nun in der Ausgabe des Bundesgesetzblattes (Nr. 59, Teil 1, Seite 2637 ff), am 19. Dezember 2012 veröffentlicht worden. Die Neuerungen können ab dem Tag nach der Verkündung, mithin ab dem 20. Dezember 2012, angewendet werden. Hierbei ist jedoch die Übergangsvorschrift des §47 a StBVV zu beachten.“ Auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer bstbk.de finden Sie in der Rubrik "Steuerberater" ---> "Berufsrecht" eine aktuelle Lesefassung dieser Verordnung. Der Steuerberaterverband hat eine interessante Gegenüberstellung Alt:Neu erstellt, aus der man schnell die Unterschiede erkennen kann (hier klicken). Mit dieser neuen Verordnung werden die Steuerberatergebühren an die gestiegenen Preise und die Kosten in den Steuerberaterpraxen angepasst. Die alte StBGebV war zum 1.4.1982 in Kraft getreten, eine Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung erfolgte zuletzt im Jahr 1998; seither ist der Preisindex um mehr als 22 % gestiegen, die Lohnkosten um 20 % - es war daher höchste Zeit, auch die Steuerberatergebührenverordnung den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Aufgrund von Änderungen des materiellen Steuerrechts sind in der StBVV für neue Tätigkeiten des Steuerberaters auch eine Reihe neuer Abrechnungsgrundlagen eingeführt und überflüssig gewordene aufgehoben worden. Aus Gründen der Vereinfachung und der Rechtsklarheit sind einige weitere Gebührentatbestände geringfügig geändert worden. Die Details der neuen Steuerberatervergütungsverordnung werden in einem Beitrag von Wilk/Beyer-Petz in der DStR, Heft 49/2012, vorgestellt. Eine wesentliche Änderung ist auch, dass die Bezeichnung „Gebühr“ durch die Bezeichnung „Vergütung“ ersetzt wurde ;-) Heute am späten Nachmittag hat die DATEV dann unter datev.de/stbvv kommuniziert, wie diese neue Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in den DATEV-Programmen Eigenorganisation compact/classic/comfort pro realisiert wird. • In dem seit heute verfügbaren DATEV Dok Nr. 1080369 ist der "Umstieg auf die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in Eigenorganisation compact/classic/comfort pro" beschrieben. • Für die Nutzer von "DATEV Eigenorganisation comfort pro" gibt es ab heute das DATEV Dok Nr. 1034850 - in dem das softwaretechnische Umstiegs-Szenario beschrieben ist. Für die Abrechnung nach dieser neuen StBVV stehen Ihnen die neuen Gebühren erst in der Programmversion 3.1 von DATEV Eigenorganisation compact/classic/comfort pro auf der DATEV-Programm-DVD pro v6.0 zur Verfügung, die voraussichtlich vom 10. - 16.1.2013 an Sie ausgeliefert wird. Ein DFÜ-Download für eine frühere Installation wird es nach Aussage der DATEV nicht geben! Die Installationstermine, wann SPECTRUM bei Ihnen die DATEV DVD v6.0 installiert, hatten wir Ihnen ja schon mit einer separaten Mail mitgeteilt. Beachten Sie aber bitte: dass es Übergangsvorschriften gibt (§47 a StBVV - nachlesbar unter BStBK.de), die Sie ab der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (20.12.2012) einhalten müssen - z.B. für Vergütungsrechnungen im Januar oder für Angebote im Januar usw. usw. Interessant: Die DATEV bietet ab 21.12.12 eine iPhone/iPAD-App an: Mit dem "Schnellrechner mobil StB-Vergütung" für iPhone und iPad (DATEV-App) können Sie künftig anfallende Vergütungen für Ihre Beratungsleistung schon jetzt schnellberechnen. In dieser App sind alle Vergütungstatbestände, die nach Tabellenwert, Zeitgebühr oder pauschal abgerechnet werden können, sowie die für die Tabellenwerte vorgesehenen Zehntelsätze enthalten. Weitere Informationen finden Sie in der Info-Datenbank in Dok.Nr. 1080358.
Posted on: Wed, 18 Sep 2013 13:13:40 +0000

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