Kurios, aber immer wieder zu erleben: Ein nicht von Inländern - TopicsExpress



          

Kurios, aber immer wieder zu erleben: Ein nicht von Inländern geführtes Unternehmen kündigt einem Angestellten. Die Kündigung erfolgt betriebsbedingt, weil die Abteilung outgesourct wird, es gibt keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - das sieht auch der Gekündigte so. Zur Fristwahrung reiche ich auftragsgemäß die Kündigungsschutzklage ein, dies mit wenig Erfolgsaussicht: Die Chancen, eine attraktive Abfindung herauszuholen, sind angesichts der höchstwahrscheinlichen Wirksamkeit der Kündigung marginal. Kurz nach Klagezustellung meldet sich ein Arbeitgeberanwalt und bietet zur Erledigung des Gerichtsverfahrens die Zahlung einer Abfindung im mittleren fünfstelligen Bereich an. Der Arbeitgeber sehe die soziale Problematik, nach nahezu zehn Jahren in fortgeschrittenem Alter den Arbeitsplatz zu verlieren, und möchte dieses unangenehme Thema rasch "vom Hals haben". Rechtlich sind diese menschlich honorigen Bedenken gänzlich unangebracht, der Arbeitgeber bewegte sich hier mit der Kündigung auf juristisch sicherem Terrain - das sahen alle Beteiligten zurecht so. Bis zum Vergleichabschluss dauerte es keine drei Tage. Fazit: Nur wer durch fristgerechte Klageerhebung "den Fuß in der Tür" hat, kann am Ende auch bei anfänglich mauen Aussichten überraschend erfolgreich dastehen. Nur wer mitmacht, kann gewinnen - auch wenn ein arbeitsgerichtliches Verfahren wenig mit Lotto spielen zu tun hat, passt der Werbspruch doch haargenau.
Posted on: Wed, 18 Sep 2013 10:21:43 +0000

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