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MIT-Bundesgeschäftsstelle • Charitéstraße 5 • 10117 Berlin Telefon: 030 / 220798-0 • Telefax: 030 / 220798-22 eMail: [email protected] Mindestlohn von 8,50 Euro zum 1. Februar 2014 Rot-Grüner Jobkiller SPD und Grüne planen die Einführung eines einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohns zum 1. Februar 2014, sollten sie die Bundestagswahl gewinnen. Dies haben SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück und Grünen-Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt am Donnerstag in Berlin angekündigt. Rot-Grün kann es offensichtlich nicht schnell genug gehen, einen einheitlichen Mindestlohn in Deutschland zu etablieren, der für alle Branchen und Regionen gleichermaßen gilt. Dabei schadet eine Lohnuntergrenze, die wie mit dem Rasenmäher flächendeckend über Deutschland gezogen wird, dem Wirtschaftsstandort massiv, weil sie die unterschiedlichen Gegebenheiten innerhalb Deutschlands und in den einzelnen Branchen missachtet. Ein einheitlicher flächendeckender Mindestlohn wäre ein politischer Mindestlohn, weil er einzig nach politischen Kriterien für ganz Deutschland festgesetzt würde. Heute fordern SPD und Grüne einen Mindestlohn von 8.50 Euro. Bei der nächsten Wahl werden sie sicherlich eine noch höhere Lohnuntergrenze fordern. Es darf nicht sein, dass derjenige die Wahl gewinnt, der den höchsten Mindestlohn verspricht. Die Festlegung von Löhnen ist Aufgabe der Tarifparteien und nicht Sache des Staates. Die Tarifautonomie ist ein wesentlicher Baustein für den Erfolg der deutschen Wirtschaft. Ein einheitlicher Mindestlohn würde nicht nur die Rolle der Tarifparteien schwächen, sondern auch das sich eigenständig ausbalancierende Tarifsystem aus dem Gleichgewicht bringen. Die Einführung eines einheitlichen Mindestlohns hätte zudem massive Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt, insbesondere in Zeiten der sich ohnehin eintrübenden Konjunktur. Eine steigende Arbeitslosigkeit und ein weiterer Schub für die Schattenwirtschaft wären die Folge. Vor allem Jugendliche und Menschen mit geringer Qualifikation wären massiv betroffen. SPD und Grüne wurden bei der Vorstellung ihres gemeinsamen Mindestlohnkonzeptes nicht müde zu betonen, dass ein einheitlicher Mindestlohn von 8,50 Euro einen Kaufkraftzuwachs von etwa 19 Milliarden Euro bewirkt. Rot-Grün bezieht sich dabei auf eine Analyse des Eduard Pestel Instituts im Auftrag der Gewerkschaften ver.di und NGG. Doch diese Rechnung ist naiv, denn sie berücksichtig nicht, „dass der Mindestlohn nicht nur positive Konsequenzen hat“, wie das IW Köln hervorhebt. Ein einheitlicher Mindestlohn lässt Unternehmensgewinne abschmelzen. Dies wirkt sich negativ auf die Kaufkraft und die Mittel für Investitionen aus. Zu Recht betont das IW Köln, dass ein gesetzlicher Mindestlohn Arbeitsplätze für weniger qualifizierte Beschäftigte wegfallen lässt oder ins Ausland verlagert. Die MIT unterstützt vielmehr das Bestreben, Lohnuntergrenzen an die regionalen und branchenspezifischen Gegebenheiten anzupassen und differenzierte Mindestlöhne einzuführen, wie es auf dem CDU-Parteitag im November 2011 in Leipzig beschlossen wurde.
Posted on: Thu, 01 Aug 2013 08:52:45 +0000

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