Mit Softairwaffe auf dem Bahnhof: Großeinsatz am Magdeburger - TopicsExpress



          

Mit Softairwaffe auf dem Bahnhof: Großeinsatz am Magdeburger Hauptbahnhof Am 19.09.2013 um 18:10 Uhr erhielt die Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg den Hinweis, dass auf einem Bahnsteig ein Jugendlicher mit einer großen Waffe hantiere. Sofort wurden mehrere Streifen der Bundespolizei eingesetzt. Der junge Mann saß in der Sitzgruppe auf dem Bahnsteig 8 und hatte eine, dem Anschein nach, halbautomatische Waffe bei sich, in der er gerade ein offensichtlich mit Munition gefülltes Magazin einführte. Mehrere Reisende liefen angesichts der Situation in den Tunnel des Hauptbahnhofes. Als die eintreffenden Bundespolizisten den Jugendlichen mit vorgehaltener Dienstwaffe auforderten, die Waffe abzulegen warfen sich einige Reisende auf den Boden. Der offensichtlich verwirrrte 16-Jährige legte daraufhin seine Waffe zögerlich neben sich auf die Sitzbank. Weiter eingesetzte Bundespolizisten konnten den Jugendlichen daraufhin festlegen. Die Waffe wurde sichergestellt. Bis zu dem Zeitpunkt der Sicherstellung der Waffe war es den Beamten, unter denen sich qualifizierte Schießtrainer befanden, nicht möglich zweifelsfrei festzustellen, dass es sich lediglich um ein Imitat des Sturmgewehrs G 36 von Heckler und Koch handelte. Der 16-Jährige hatte die Waffe kurz zuvor in einem Ladengeschäft im City-Care rechtmäßig erworben. Er wurde in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass er die Waffe nur verdeckt und im Verkaufskarton in der Öffentlichkeit führen dürfe. Durch sein unüberlegtes Handeln begab sich der Jugendliche unbewusst in Lebensgefahr. Für die eingesetzten Polizeibeamten war es nicht ersichtlich, dass es sich um ein Imitat handelte. Sie mussten daher von einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben ausgehen und hätten somit auch die Dienstwaffe einsetzen können, wenn der Jugendliche die Waffe auf sie gerichtet hätte. Die eingetroffene Mutter des 16-Jährigen wurde von dem Sachverhalt unterrichtet. Beide wurden eindringlich über die Folgen so einer Handlung belehrt. Den Jungen erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Führens einer Anscheinswaffe. Es bestand zu keiner Zeit eine konkrete Gefährdung für die übrigen Reisenden.
Posted on: Fri, 20 Sep 2013 09:19:43 +0000

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