Nationalratswahl am Sonntag, 29. September 2013 - TopicsExpress



          

Nationalratswahl am Sonntag, 29. September 2013 Wahlberechtigte: Alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die spätestens am Tag der Nationalratswahl (29. September 2013) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. AuslandsösterreicherInnen, die spätestens am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Wahlkarten – BRIEFWAHL: Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie die Wahl mittels Briefwahl ausüben. Sie benötigen dafür eine Wahlkarte. Ihre Stimme können Sie damit sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (29. September 2013) bis 17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlagen oder in einem Wahllokal des Stimmbezirkes während der Öffnungszeiten des Wahllokals (in Engerwitzdorf von 08:00 bis 15:00 Uhr) abgegeben worden sein Weitere Infos siehe bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/nationalrat/2013/Briefwahl.aspx Die Wahlkarte schicken wir Ihnen gerne zu. Letzter Tag der schriftlichen Beantragung: Mittwoch, 25. September 2013. Letzter Tag der mündlichen Beantragung (persönlich am Gemeindeamt – Bürgerservice) und Abholung: Freitag, 27. September 2013 Beantragung einer Wahlkarte: Persönlich beim Gemeindeamt beantragen (Lichtbildausweis erforderlich). über help.gv. oder hier E-Government (Verlinkung) E-Mail spätestens bis Mittwoch, 25. September 2013, anfordern. Eine telefonische Beantragung ist NICHT zulässig. Wenn Sie Ihre Wahlkarte schriftlich oder per E-Mail beantragen, müssen Sie Ihre Identität auf andere Weise, z. B. durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der Ablichtung eines Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde, glaubhaft machen). Sofern Sie den elektronisch gestellten Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte digital mit Handy-Signatur unterschreiben (falls dies vorgesehen ist), schicken wir Ihnen die Wahlkarte als Standardpostsenund zu und sie landet direkt im Briefkasten. Damit spart sich die Gemeinde die höheren Versandkosten für den RSb bzw. die Einschreibgebühr und Sie als Antragsteller müssen die Wahlkarte nicht bei der Post abholen, sollte zu Hause niemand angetroffen werden.
Posted on: Tue, 06 Aug 2013 07:10:52 +0000

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