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Neuerliche Stellungnahme der Botschaft von Kroation erwartet: Die Botschaft Kroatiens hat sich bei uns gemeldet. In dem uns übermittelten Link ist nicht von "verbotenen Rassen" die Rede. Oder wie lest Ihr es? Wir haben daher erneut schriftlich bei der Botschaft nachgefragt (s.u.). Die Antwort hier sofort nach Eingang! Wir bleiben am Ball!!! *********** Von: Vedran Konjevod [mailto:[email protected]] Gesendet: Montag, 22. Juli 2013 08:37 An: B. Bruch, Hund-und-Reisen Betreff: Odgovor: Odgovor: Ihr Antwortschreiben vom 09.07.2013 Sehr geehrte Frau Bruch, Zudem befindet sich auf der Internetseite des kroatischen Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ländliche Entwicklung ein Merkblatt (in englischer Sprache) über die Einfuhr von Haustieren, das Sie unter folgendem Link abrufen können: mps.hr/UserDocsImages/publikacije/Import%20of%20pet%20animals-eng%20brochure-ispr.pdf Wir hoffen Ihnen geholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüssen, Vedran Konjevod Gesandter Botschaftder Republik Kroatien Ahornstr. 4 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 62 89 53 oder 55 Fax: 030/ 23 62 89 67 ******* Unsere erneute Anfrage bei der Botschaft: Sehr geehrter Herr Konjevod, in dem von Ihnen genannten Link auf englischer Sprache steht nichts zu den von Ihnen zuvor genannten „verbotenen Rassen“, Bitte antworten Sie doch unsere Fragen, die wie folgt sind: -Ist der Eintrag der kroat. Botschaft auf der website : de.mfa.hr/?mh=171&mv=1592 aktuell? Dort heißt es : „Haustiere.. Es besteht kein Verbot für die Mitführung von bestimmten Hunderassen (Terrier, Bulldogge, Pitbull u. A.) nach Kroatien.“ Und ob wir es richtig lesen: - dass Hunden mit FCI Papieren (also auch Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Mini Bullterrier) der vorläufige Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien zulässig ist? Die Einreise mit Hunden ohne FCI Papieren wie dem American Pit Bull Terrier, da nicht von der FCI anerkannte Hunderasse, ist die Einreise verweigert? Welche Papiere erkennen Sie bzgl. Mischlingen an? Angenommen es handelt sich um einen Schäferhund- oder Rottweiler-Mix; reicht der deutsche Heimtierausweis mit Kennzeichnung der Rasse aus? Es geht bei unseren Kunden immer nur um einen vorläufigen Aufenthalt zu Urlaubszwecken! Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Beate Bruch Team Hund und Reisen hund-und-reisen.de
Posted on: Mon, 22 Jul 2013 10:13:44 +0000

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