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:: PROJEKTFÖRDERUNG .. Projektförderung der Kulturstiftung für das erste Halbjahr 2014 – Einsendeschluss für die Projektanträge ist der 1. September 2013 Einsendeschluss ist der 1. September 2013! Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen gewährt für das erste Halbjahr 2014 Zuwendungen im Bereich der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst und Musik, des Films, der Literatur, der Soziokultur sowie der spartenübergreifenden Vorhaben. Ziel der Förderung ist die „Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen, die nachhaltige Vermittlung von Kunst und Kultur, die Förderung des künstlerischen Nachwuchses, die Pflege des kulturellen Erbes, sowie die grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit“ (Förderrichtlinie vom 23. August 2004). Gefördert werden überregional bedeutsame Projekte von herausragender künstlerischer Qualität und mit einem deutlichen inhaltlichen Profil. Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen erhalten. Die Vorhaben sind in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren. Die Antragsformulare und die Hinweise zur Antragstellung sind auf der Website der Kulturstiftung unter kdfs.de/aktuelles/download/ bereitgestellt.
Posted on: Wed, 31 Jul 2013 14:38:32 +0000

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