Scheikh Ibn ‘Uthaimīn über das Richten mit - TopicsExpress



          

Scheikh Ibn ‘Uthaimīn über das Richten mit menschengeschaffenen Gesetzen Frage: Alles Lob gebührt Allah! Und Lob und Heil seien auf den Gesandten Allahs. Ich bezeuge, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah. Er ist einzig und hat keine Partner. Und ich bezeuge, dass Muĥammad Sein Diener und Gesandter ist! Um fortzufahren: Diese Frage richte ich sowohl per Telefon als auch per Aufnahme mit dem Telefon an den ehrenwerten Vater, den Scheikh und Gelehrten Muĥammad Ibn Şāliĥ al-‘Uthaimīn, möge Allah ihn im Guten bewahren, ihn zu einer Freude machen und ihn und seinesgleichen zum Ersatz für den ehrenwerten Vater machen, möge Allah mit ihnen barmherzig sein. Diese Frage handelt über eine Angelegenheit, bezüglich dieser es zu Auseinandersetzungen unter den Studenten des Wissens (Tullāb al-‘Ilm) kam. Dabei wurden auch oft einige Aussagen des ehrenwerten Vaters, dem Gelehrten Muĥammad Ibn Şāliĥ al-‘Uthaimīn, möge Allah ihn im Guten bewahren, als Beweis dafür genommen.[1] Doch zu aller erst, sage ich dem Scheikh: Aş-Şalāmu ’Aleikum wa Raĥmatullāhi wa Barakātuh! Möge Allah euch mehr Wissen geben und eure Stellung heben, sei es im Diesseits als auch im Jenseits! Sehr geehrter Scheikh, möge Allah euch behüten, es gibt hier zahlreiche Studenten des Wissens, die stets über den Herrscher reden, der mit einer Gesetzgebung (Scharī’ah) kommt, die im Widerspruch zur Gesetzgebung Allahs, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er, steht. Es herrscht kein Zweifel darüber, dass er die Menschen auch dazu ruft und es ihnen aufzwingt. Auf ihrer Grundlage kann derjenige bestraft werden, der sie missachtet und derjenige mit dem Guten und der Gunst honoriert und belohnt werden, der sie einhält. Diese Gesetzgebung stellt nach dem Buche Allahs und der Şunnah Seines Gesandten, möge Allah ihn loben, einen Verstoß und ein Hadern dar gegenüber den Beweistexten aus dem Qur`ān und der Şunnah. Was ist nun mit diesem Herrscher, der den Menschen diese Gesetzgebung aufzwingt, während er zugibt, dass das Gesetz Allahs die Wahrheit ist und dass alles andere, die Falschheit ist und dass die Wahrheit das ist, womit der Qur`ān und die Şunnah kamen, doch er wegen eines Scheinarguments (Schubha) oder wegen Gelüsten, den Menschen diese Gesetzgebung aufzwingt, so wie es oft in Banī Ummayyah, Banīl-‘Abbāş und bei einigen ungerechten Führern der Fall war, als sie den Menschen solche Dinge aufzwangen, die euch und euresgleichen, aber auch vielen anderen, nicht verborgen blieb? Sie zwangen den Menschen Dinge auf, mit denen Allah, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er, nicht zufrieden war, wie das Erben der Macht und indem sie die Herrschaft zur Streitigkeit unter ihnen machten, so wie der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, darüber bereits berichtet hatte. Sie stellten die schlimmsten Menschen Nahe an sich und verbannten stattdessen die Besten von ihnen. Derjenige, der ihnen darin zustimmte, worauf sie sich befanden, stellten sie Nahe an sich und derjenige, der sie einwies und ermahnte, bekämpften sie und so weiter. Wenn nun ein Herrscher heutzutage solch eine Gesetzgebung erlässt, wird er dann wegen dieser Gesetzgebung zum Ungläubigen, wenn er dieses den Menschen aufzwingt, während er sich eingesteht, dass diese im Widerspruch zum Qur`ān und zur Şunnah steht und dass die Wahrheit allein im Qur`ān und in der Şunnah zu finden ist? Wird er bereits allein durch diese Tat zum Ungläubigen oder muss man sich zuallererst seinen Glauben bezüglich dieser Angelegenheit ansehen, wie auch bei jemand, der den Menschen Zinsen aufzwingt, oder eine Bank in seinem Land eröffnet, die mit Zinsen handelt oder von der staatlichen Bank Zinsdarlehn nimmt und versucht, die Wirtschaft an diese Dinge anzugewöhnen? Wenn du ihn diesbezüglich befragst, sagt er, dass Zinsen verboten sind und somit nicht erlaubt, doch entschuldigt er dies aber mit der Wirtschaftskriese oder ähnlicher solcher Entschuldigungen, die zulässig sein könnten oder auch nicht. Wird er aber nun dadurch zum Ungläubigen oder nicht, wohl wissend, dass viele Jugendliche über euch berichten, dass ihr sagtet, dass derjenige, der dieses getan hat, zum Ungläubigen wurde? Wir beobachten, dass in allen Ländern dieser Welt, diese Dinge vorzufinden sind, sei es wenig oder auch vermehrt und sei es per Gesetz oder auch ohne. Wir bitten Allah um Vergebung und Unversehrtheit! Wir wollen von euch eine Antwort darüber haben, auf das Allah, Preis sei Ihm und Erhaben ist Er, damit den Studenten des Wissens nützt und auch den Rufern zu Allah, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er. Denn euch ist gewiss nicht verborgen geblieben, wie sehr sich Auseinandersetzungen auf die Reihen der Rufer zu Allah, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er, auswirken! Dieses sollte genügen. Außerdem darf ich euch die Liebe eurer Söhne in diesem Land (Jemen) und die eurer Schüler, die ja Studenten des Wissens sind, überbringen und auch ihren Wunsch, eure Stimme, eure Anweisung und euren Ratschlag zu hören, sei es per Telefon oder auch anders. Und den erhabenen Allah bitten wir, dass Er von uns allen die rechtschaffenen Werke annehmen möge. Diese Frage richtete an euch, euer Sohn und Schüler, Abu l-Ĥaşşan Muştafā Ibn Işmā‘īl aş-Şulaimānīaus Ma`rib in Jemen, am 22. Rabī‘ al-Awwal 1420 n.H. (6. Juli 1999 n.Ch.). Wa ş-Şalāmu ’Aleikum wa Raĥmatullāhi wa Barakātuh! Antwort: Alles Lob gebührt Allah, Dem Herrn der Welten! Und Lob und Heil seien auf unseren Propheten Muĥammad, seiner Familie, seinen Gefährten und allen, die ihnen darin bis zum Jüngsten Tag auf beste Weise gefolgt sind. Um fortzufahren: Ich habe am heutigen Dienstag, den 22. Rabī‘ al-Awwal 1420 n.H. (6. Juli 1999 n.Ch.), die Audioaufnahme von unserem Bruder Abu l-Ĥaşşan aus Ma’rib gehört, der dieses mit dem Gruß an mich begann. Deshalb antworte ich: ’Aleika ş-Şalām wa Raĥmatullāhi wa Barakātuh! Was er hinsichtlich des Takfīrs erwähnt hat, so ist dies eine große und gewaltige Angelegenheit, über die nicht geredet werden darf, außer mit einem Studenten des Wissens, der die Wörter und ihre Bedeutungen versteht und kennt, aber auch die Konsequenzen, die sich aus der Aussage, ob jemand ein Ungläubiger ist oder nicht, ergeben. Was die Allgemeinheit der Menschen anbetrifft, so entsteht aus ihrem Gerede, ob jemand bezüglich solch einer Angelegenheit ein Ungläubiger ist oder nicht, nur Übel. Deshalb sehe ich, dass es vorrangiger ist, wenn die Jugendlichen sich nicht mit solchen Angelegenheiten beschäftigen, nämlich ob ein Herrscher ein Ungläubiger ist und ob es dann auch erlaubt ist, gegen ihn zu revoltieren oder nicht. Die Jugendlichen sollten sich vielmehr mit ihrer Anbetung beschäftigen, die ihnen Allah auferlegt hat und sie auch dazu anhielt und dass sie das unterlassen sollten, was Allah ihnen untersagt hat, sei es, weil es unerwünscht ist oder auch verboten. Sie sollten darauf achten, dass Zusammenhalt und Einheit unter ihnen herrscht und wissen, dass Auseinandersetzungen in Angelegenheiten der Religion und des Wissens, auch zur Zeit der Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, vorzufinden war, doch hat sie dies nicht zur Spaltung gebracht, im Gegenteil, sowohl ihre Herzen als auch ihr Weg, waren eins. Was jedoch das Richten mit etwas anderem, als das, was Allah herabgesandt hat, anbetrifft, so unterteilt sich diese Angelegenheit, so wie es im Qur`ān steht, in drei Kategorien: Unglaube (Kuffr), Ungerechtigkeit (Dhulm) und Frevel (Fişşq)! Das hängt von den Gegebenheiten ab, worauf dieses Richten begründet wurde: Erstens: Wenn nun ein Mann mit etwas anderem richtet, als das, was Allah herabgesandt hat, weil er darin seinen Gelüsten gefolgt ist, wohl wissend aber, dass die Wahrheit das ist, womit Allah gerichtet hat, so wird er dadurch nicht zum Ungläubigen, doch er bewegt sich zwischen Ungerechtigkeit und Frevel. Zweitens: Wenn er aber eine allgemeingültige Gesetzgebung erlässt, auf den die Nation (Ummah) schreitet und der Ansicht ist, dass dies von Vorteil ist, weil ihn andere darin verwirrt haben, so wird auch er dadurch nicht zum Ungläubigen. Denn viele Herrscher sind unwissend bezüglich der Wissenschaft der Scharī’ah und stehen mit Leuten in Kontakt, die ebenfalls keine Kenntnis haben bezüglich dem Urteil der Scharī’ah, doch sehen sie sie als große Gelehrte an, sodass es dadurch dann zu solch einer Abweichung kommt. Drittens: Wenn er nun Kenntnis hat über die Scharī’ah, doch trotzdem mit diesen (menschengeschaffenen) Gesetzen richtet bzw. diese erlässt und es zur Verfassung macht, worauf die Menschen schreiten, er aber gleichzeitig glaubt, dass er dadurch unrecht tut und dass die Wahrheit in dem vorzufinden ist, womit der Qur`ān und die Şunnah kamen, dann können wir auch ihn hier nicht des Unglaubens bezichtigen. Viertens: Wir erklären denjenigen zum Ungläubigen, der der Ansicht ist, dass das Gesetz, das Allah nicht erlassen hat, für die Menschen geeigneter ist oder gleichgut ist, mit dem Gesetz Allahs, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er. Dieser ist dadurch zum Ungläubigen geworden, weil er die folgende Aussage des erhabenen Allahs geleugnet hat: "Ist nicht Allah der Weiseste derjenigen, die richten?"[2]Und auch Seine Aussage: "Begehren sie etwa das Urteil der Unwissenheit? Wer kann denn besser walten als Allah für Leute, die (in ihrem Glauben) überzeugt sind?"[3] Das bedeutet aber nicht, dass wenn wir jemanden zum Ungläubigen erklären, es dadurch nun notwendig wird, gegen ihn zu revoltieren! Denn das Revoltieren bringt gewaltiges Unheil mit sich, das schwerwiegender ist, als das Schweigen. Wir können gerade kein Beispiel einbringen, wo dies in der arabischen oder auch nicht-arabischen Nation geschehen ist. Wenn wir uns aber vergewissert haben, dass ein Revoltieren islamisch rechtlich legitim ist, dann müssen wir die nötigen Vorkehrungen dafür treffen und eine Macht haben, die der Macht des Herrschers ebenbürtig ist oder sogar größer. Doch dass die Menschen mit Messern und Speeren gegen ihn revoltieren, während er im Besitz ist von Bomben, Panzern und ähnliches, so gehört dies zweifellos zur Schwachsinnigkeit und steht klar im Widerspruch zur Scharī’ah! Scheikh Ibn ‘Uthaimīn Die orginale Audioaufnahme gibt es hier auf youtube [1] Hier bezieht er sich auf folgenden Ausschnitt aus dem Vortrag von Scheikh Ibn ‘Uthaimīn, das im Internet weitverbreitet ist und von jenen missbraucht wird, die die Herrscher zu Ungläubigen erklären: „Jene Leute, die mit menschengeschaffenen Gesetzen richten, tun dies nicht in einen bestimmten Fall, indem sie darin den Qur`ān und die Şunnah wegen der Gelüste und durch Ungerechtigkeit widersprechen, sondern haben die Religion gegen diese menschengeschaffenen Gesetze ausgetauscht. Sie haben diese Gesetze, anstelle der islamischen Gesetze genommen und das ist Unglaube, auch wenn sie beten, fasten, Almosen geben und die Pilgerfahrt verrichten sollten. Sie sind ungläubig, solange sie die Gesetze Allahs mit den menschengeschaffenen Gesetzen nichtig machen, während sie Kenntnis haben über die Gesetze Allahs. "Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen." [an-Nişā` 4:65] [2] At-Tīn 95:8 [3]Al-Mā`idah 5:50
Posted on: Sat, 06 Jul 2013 04:11:52 +0000

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