Schrobenhausen,den 14.07.2013 Absender: Jörg Wambach Hafnerweg - TopicsExpress



          

Schrobenhausen,den 14.07.2013 Absender: Jörg Wambach Hafnerweg 19 b 86529 Schrobenhausen Empfänger: Bundesgerichtshof Herrenstraße 45 A 76133 Karlsruhe Betr. Strafanzeige gegen Staatsanwaltschaften Ingolstadt und München wegen : § 339 Rechtsbeugung im Amt § 258a Strafvereitelung im Amt Diskriminierung von Schwerbehinderten Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich gegen Staatsanwaltschaft Ingolstadt Fr.Dr.Hartmann, Staatsanwaltschaft München Hr.Ledermann,Hr.Obermeier Strafanzeige und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte. Am 17.04.2011 hat Hr.Wambach beim Amtsgericht Neuburg Strafanzeige gestellt und diese im weiteren Verlauf erneuert und weiter ergänzt nach Eingang weiterer Dokumente bzw.weiteres schriftliches Beweismaterial gegen : Michaela Hartl-Schmidt Hohenwarter Str.22a 86579 Waidhofen/Wangen Fr.Dr.Nadine Schaaff Marianne-Strauss-Klinik Milchberg 21 82335 Berg Dr. med. Peter König Leitender Oberarzt Klinikum Ingolstadt Krumenauerstr.25 85049 Ingolstadt Strafanträge lauteten wie folgt : Michaela Hartl-Schmidt § 132 Amtsanmaßung Fr.Hartl-Schmidt hat ohne Betreuerin zu sein und trotz der Weigerung von Hr.Wambach die Kündigung der Wohnung beauftragt. Fr.Hartl-Schmidt hat ohne Betreuerin zu sein und trotz der Weigerung von Hr.Wambach eine Erbausschlagung beantragt. § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen Fr.Hartl-Schmidt hat gegenüber Fr.Dr.Nadine Schaaff behauptet,Sie wäre 2008 bereits Betreuerin für Hr.Wambach gewesen,was nachweislich unwahr ist. § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln Fr.Hartl-Schmidt hat unwahr behauptet gegenüber Fr.Dr.Nadine Schaaff das Hr.Wambach Todeswünsche geäussert habe. § 164 Falsche Verdächtigung Fr.Hartl-Schmidt hat unwahr behauptet das Hr.Wambach Todeswünsche geäussert habe. § 186 Üble Nachrede Fr.Hartl-Schmidt hat gegenüber dem Amtsgericht Neuburg unwahr behauptet Hr.Wambach hätte 15.000 € Schulden was nachweislich unwahr ist Fr.Hartl-Schmidt hat unwahr behauptet Hr.Wambach hätte während eines Klinik-Aufenthalts Hartz 4 beziehen. § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses Fr.Hartl hat die Post von Hr.Wambach geöffnet und gelesen. § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen Fr.Hartl-Schmidt hat trotz des klar und deutlich gemachten Verbots Hr.Wambach,mit den behandelnden Ärzten über die Krankheiten und die Lebensumstände Hr.Wambach gesprochen. § 221 Aussetzung Fr.Hartl-Schmidt hat Hr.Wambach durch Ihre Falsche Verdächtigung in eine hilflose Lage versetzt. § 239 Freiheitsberaubung Fr.Hartl-Schmidt hat sich aufgrund Ihrer Falschen Verdächtigung der Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft schuldig gemacht. Fr.Dr.Nadine Schaaff : § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln Fr.Dr.Schaaff hat unwahr behauptet Hr.Wambach hätte Todeswünsche und dies beim Klinikum Ingolstadt angezeigt. § 164 Falsche Verdächtigung Fr.Dr.Schaaff hat unwahr behauptet Hr.Wambach hätte Todeswünsche § 203Verletzung von Privatgeheimnissen Fr.Dr.Schaaff hat ohne Schweigepflichtsentbindung Hr.Wambach mit Fr.Hartl-Schmidt über die Krankheiten und Lebensumstände Hr.Wambach gesprochen § 221 Aussetzung Fr.Dr.Schaaff hat Hr.Wambach durch die Falsche Verdächtigung in eine hilflose Lage versetzt. § 223 Körperverletzung Fr.Dr.Schaaff hat ohne Einwilligung,Information und Aufklärung bei Hr.Wambach einen HIV-Test und ein Drogenscreening durchgeführt. § 239 Freiheitsberaubung Fr.Dr.Nadine Schaaff hat sich durch die Falsche Verdächtigung einer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft schuldig gemacht. § 323c Unterlassene Hilfeleistung Fr.Dr.Schaaff hat Hr.Wambach jegliche Medikamente verweigert um den Gesundheitszustand zu verbessern,trotz des bekanntsein einer akuten Gesundheits&Lebensgefahr. Hr.Dr.König : § 132 Amtsanmaßung Hr.Dr.König und eine Hr.Wambach unbekannte Ärztin ( 26.02.2011 ca.17:30,ca.1,65 gross,blonde schulterlange Haare,ca.40 Jahre alt ) haben Hr.Wambach der Freiheit beraubt was laut GG nur ein Richter entscheiden darf. § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen Hr.Dr.König hat ohne Schweigepflichtsentbindung Hr.Wambach mit Fr.Hartl-Schmidt über die Krankheiten und Lebensumstände Hr.Wambach gesprochen. § 221 Aussetzung Hr.Dr.König hat durch Ausnutzung der Unwissenheit Hr.Wambach und die schwere Krankheit Hr.Wambach,Hr.Wambach in eine hilflose Lage versetzt. § 223 Körperverletzung Hr.Wambach wurde ohne Aufklärung und Wissen Betäubungsmittel und andere Medikamente verabreicht,was schwere Nebenwirkungen ausgelöst hat. § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen Hr.Dr.König hat Hr.Wambach mehrfach genötigt,trotz bekannter schwerer Krankheit das Krankenbett zu verlassen. § 239 Freiheitsberaubung Hr.Dr.König und obige unbekannte Ärztin haben Hr.Wambach vorsätzlich,obwohl bekannt war das Hr.Wambach von Suizidalität klar und glaubhaft distanziert ist,der Freiheit beraubt. § 240 Nötigung Hr.Dr.König hat Hr.Wambach genötigt in der geschlossenen Abteilung zu verbleiben und mit einem empfindlichen Übel gedroht. § 323c Unterlassene Hilfeleistung Hr.Dr.König hat Hr.Wambach jegliche Medikamente verweigert um den Gesundheitszustand zu verbessern,trotz des bekanntsein einer akuten Gesundheits&Lebensgefahr GG Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Artikel 104 (1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden. (2) (2) Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. Das Nähere ist gesetzlich zu regeln. Kurzfassung : Hr.Wambach bekam am 20.01.2011 die Diagnose chronisches Fatique Syndrom bei Multiple Sklerose,mit Zusatz akute Gesundheitsgefahr&Lebensgefahr Aufgrund dieser Diagnose lies sich Hr.Wambach am 03.02.2011 in die Marianne-Strauss.Klinik überweisen,mit dem Auftrag den Gesundheitszustand zu verbessern. Da die Ärzte jede medikamentöse Behandlung der Multiplen Sklerose verweigert wurde,gab Hr.Wambach Fr.Dr.Schaaff den klaren Auftrag umgehend mit medikamentöser Behandlung zu beginnen oder ein Rücküberweisung ins Klinikum Ingolstadt umzusetzen. Dies wurde am 25.02.2011 auch umgesetzt.Das Fr.Dr.Schaaff aber unwahr behauptet hatte gegenüber dem Klinikum Ingolstadt das Hr.Wambach suizidal sei wurde Hr.Wambach nicht mitgeteilt.Aufgrund der Krankheit Hr.Wambach,massive Erschöpfung,Schmerzen,bekam Hr.Wambach nicht mit das Hr.Wambach in eine geschlossene Abteilung verbracht wurde. Dies war Hr.Wambach erst am 26.02.2011 gegen 12:00 offensichtlich,als Hr.Wambach die Station verlassen wollte und Hr.Wambach dies massiv verweigert wurde.Hr.Wambach hat dem Pflegepersonal klar und deutlich gemacht umgehend eine verantwortliche Person zu sprechen.Diese kam dann gegen 17:30 h ( blonde ca.1,65 cm,ca,40 jährige Ärztin ) und erklärte Hr.Wambach dieser müsse festgehalten bleiben wegen Suizidalität,was Hr.Wambach vehement verneinte.Auf Argumente lies sich diese Ärztin nicht ein und teilte Hr.Wambach mit massiven Worten mit: Ich kenne Sie nicht und Sie bleiben hier. Am 28.02.2011 wurde Hr.Wambach nach 4 Tagen festhaltens durch Hr.Dr.König genötigt zwangsweise in der geschlossenen Abteilung zu bleiben : Aussage Hr.Dr.König : Entweder Sie bleiben freiwillig,ich entlasse Sie oder ich lasse Sie gerichtlich einweisen Weitere 5 Tage später ( 04.03.2011 ) sprach Hr.Dr.König ohne Schweigepflichtsentbindung mit Fr.Hartl-Schmidt und stellte dort klar fest,das Fr.Hartl-Schmidt meine angebliche Suizidalität erfunden hatte.Aussage Hr.Dr.König zu Fr.Hartl-Schmidt : Das ist noch lange keine Grund Ihrem Bruder Worte in den Mund zu legen Trotz dieser Feststellung hielt mich Hr.Dr.König weiter 5 Tage in der geschlossenen Abteilung fest. Trotz dieser klar nachweisbaren Straftaten gegen einen Schwerbehinderten und Schwerstkranken,wird von obig genannten Staatsanwaltschaften jede Strafverfolgung,in meinen Augen nun vorsätzlichen Art,verweigert und Hr.Wambach mit hanebüchenen Schriftverkehr,es wäre legitim mich festzuhalten weil es mir ja so schlecht ginge,vertröstet und diskriminiert. In Anlage erhalten Sie mehrere Seiten mit Beweisstücken,die auf meine schwere Krankheit hinweisen,sowie mehrere Auszüge aus den internen Arzt-Briefen,die klar belegen in welcher verbrecherischen Weise mit Hr.Wambach umgegangen wurde. Weitere Befunde,Arztbriefe,Gerichtsakten können nachgeliefert werden. Gerne stehe ich an meinem Wohnort zur weiteren Befragung zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen Jörg Wambach Hafnerweg 19 b 86529 Schrobenhausen Tel. : 08252-9039106 ( Mailbox ) Fax : 03222-9348016 Handy : 0174-6937716 ( NUR SMS ) [email protected] [email protected] joerg-wambach.de.tl/
Posted on: Sat, 10 Aug 2013 17:20:03 +0000

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