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Von: "Alice Gross" An: [email protected] Betreff: Aw: Re: Beschwerde Hallo, wollt ihr eigentlich nicht verstehen oder könnt ihr nicht? Ihr braucht uns nicht zu erklären, wie eine Spendenwunschabwicklung geht, wir haben alle schon etliche Spendenwünsche erfüllt und mit euch abgerechnet, wir wissen wie das funktioniert. Daß Dshins keine geldwerten Mittel sind, ist uns auch klar. ABER: z.B. die Dshinpakete, die ich jeden Monat kaufe....bezahle ich mit 150-200 Euro richtigem GELD. Und die Vereine erhalten von euch ja auch richtiges GELD, wenn die Wünsche erfüllt und abgerechnet sind. Es ist euch doch bekannt, daß das mit der Überweisung, nachdem das Erfüllungsformular eines Wunsches ordnungsgemäß ausgefüllt und an euch übermittelt wurde, seitens Dshini hinten und vorne nicht klappt. Es ist ja kein Einzelfall, daß Vereine mehrere Monate auf die Überweisung warten mußten und müssen. Man darf nicht schreiben, daß, wenn ein Wunsch bis zum 30. eines Monats abgerechnet wurde, er im Folgemonat zur Auszahlung kommt. Das habt ihr aber gemacht.....und es nicht hingekriegt. Die Fragen aus vorangegangener Mail habt ihr wieder nicht beantwortet (ich kopier sie jetzt raus, sonst muß ich alles doppelt schreiben): - Was bedeutet das für die noch unerfüllten Spendenwünsche? - Was bedeutet das für die erfüllten Spendenwünsche? - Warum soll man weiterhin auf Spendenwünsche spenden, wenn diese nach Erfüllung nicht zur Auszahlung kommen? Es wäre wünschenswert, wenn ihr auf die Thematik einmal gezielt und detailliert eingehen würdet und nicht jedem, der euch schreibt, den gleichen Text, der auf die Thematik nur teilweise eingeht, schicken würdet. VierKatzenMama Alice Groß patenkindkasimir ------------------------------------------------------------------------------------------------- Gesendet: Donnerstag, 06. Juni 2013 um 13:55 Uhr Von: "Dshini Support Team [advanced]" An: "Alice Gross" Betreff: Re: Beschwerde Hallo, und vielen Dank für die erneute Mitteilung. Dshini ist sich, wie mehrfach erwähnt, bewusst, dass dies aktuell unbefriedigend erscheinen muss. Die Gründe dafür wurden aber mehrfach dargelegt. Wir bitten diese daher auch zu berücksichtigen. Des Weiteren möchten wir an dieser Stelle nochmalig darauf hinweisen, dass Dshins laut AGB keine geldwerten Mittel darstellen, unabhängig davon wie diese erworben wurden [siehe auch Punkte 4.2 und 4.3 unter dshini.net/de/cms/site/terms]. Ein zweckgebundener Kauf der Dshinspakete ist auf Dshini so nicht möglich. Die Wunscherfüllung selbst ist eine Dienstleistung, deren Inanspruchnahme ein Angebot an Dshini darstellt. Gemäß AGB Punkt 5. verpflichtet sich Dshini mit der Meldung der Versandfertigkeit, die Dienstleistung auch auszuführen. Dies gilt auch für die Spendenwünsche. Den Prozess nun an der Stelle der Bestätigung vorerst einzuschränken, ist legitim. Dabei erlischt auch in keinster Weise der Anspruch auf die Dshins selbst, wenn diese AGB konform erworben wurden. Ein Rechtsanspruch etwa wäre unwirksam. Wie zuletzt geschrieben, werden bereits bestätigte Wünsche nach Möglichkeit natürlich weiter bearbeitet, wir bitten aber die erwähnte Komplexität dieser Vorgänge zu beachten. Gemeinnützigkeit ist dabei eine wesentliche Voraussetzung. Um dies zu verstehen, muss man dem aktuellen Gesetzestext genau folgen. Nur wenn verschiedene Bedingungen zugleich erfüllt sind, kann eine erfolgreiche Überweisung als Spende getätigt werden. Der Überweisungsträger als Solches reicht nicht aus, wenngleich das Gros der Vereine diesen Eindruck vermittelt. Entweder ist unter Angabe des korrekten Paragraphen, der zugewiesenen Steuernummer des jeweiligen Finanzamtes und unter Einbeziehung entsprechender Gesetzestexte [siehe auch: gesetze-im-internet.de/estg/__10b.html] z.B. auf Webseiten des Vereins eine Überweisung möglich oder aber es liegt ein gültiger Freistellungsbescheid vor. Dshini weist zwar explizit vor Einreichung und Komplettierung des Erfüllungsformulars darauf hin, dennoch obliegt es stets der Sachbearbeitung dies erneut zu kontrollieren. Um die Bearbeitung zu beschleunigen wurden Spendenwünsche aktuell intern zunächst aut. auf ‚kann bestellt werden‘ gesetzt. Etwaige Reaktivierungen wären nur bei unklarer Sachlage nötig. mit besten Grüßen, Dein Dshini Support TeamMehr anzeigen Allgemeine Geschäftsbedingungen
Posted on: Sat, 08 Jun 2013 06:54:54 +0000

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