ZIVILRECHT: Das Amtsgericht Holzminden hat die Klage einer - TopicsExpress



          

ZIVILRECHT: Das Amtsgericht Holzminden hat die Klage einer Fahrschule gegen die Mutter der Fahrschülerin abgewiesen. Ich habe in dem Verfahren die Mutter vertreten. Mit Urteil vom 26.07.2013 zum AZ 10 C 135/13 entschied der Direktor des Amtsgerichtes, das nicht bewiesen sei, das die Beklagte bei Abschluss des Fahrschulvertrages zugesagt habe, für die Schuld der Tochter einzustehen. Dem Vertragsformular ließ sich eine entsprechende Verpflichtung nicht entnehmen. Auch ein Schuldversprechen, bzw. ein selbständiges Schuldanerkenntnis lägen nicht vor, da diese nur versucht habe, zwischen den Parteien zu vermitteln und keine eigene Verpflichtung begründen wollte. Die Berufung wurde nicht zugelassen.
Posted on: Wed, 28 Aug 2013 06:33:17 +0000

Trending Topics



Recently Viewed Topics




© 2015