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deutsche Verbände aus Politik und Gewerkschaft sind dem ZEB/ICHR/ Amt für Menschenrechte verpflichtet. Es gibt keine Staatsbürgerschaft-Gesetze und auch kein Orts- oder Landes-Indigenat. Somit hat die BRiD-Behörde und Personalkörperschaften keine Rechte gegenüber dem notariell beglaubigten ZEB/ICHR/Stiftungen/Gesellschaften und dessen Zugehörige des öffentlichen Recht seit 2009. Als Gemeinschaft der Menschen/Verband gemäß § 2 VwVfG und Art. 140 GG ist das Amt für Menschenrechte "legitim und Vorstaatlich" und somit das höchste Amt in Deutschland als Nichtregierungs-Organisation!" https://menschenrecht-amt.de/ Hier der Beweis des Bundesministerium des Inneren! ichr.at/BIM_Staat_u._Religion.pdf
Posted on: Mon, 22 Jul 2013 10:10:47 +0000

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