Österreich muss seine Zwangspsychiatrie abschaffen Österreich - TopicsExpress



          

Österreich muss seine Zwangspsychiatrie abschaffen Österreich muss seine Zwangspsychiatrie abschaffen Werner-Fuss Zentrum 11:25 Fotos Bild von Werner-Fuss Zentrum Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener hat die Antworten der Kandidatinnen und Kandidaten, die sie gemeinsam mit dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener zur Wahl empfohlen hatte und die Abgeordnete des 18. Bundestages geworden sind, hier veröffentlicht: die-bpe.de/Wahl_2013/ 20 Empfehlungen von DIE LINKE und der empfohlene Hubert Hüppe von der CDU sind in den Bundestag gewählt worden; sie können nun persönlich die ganze Legislatur lang an die Aussagen, die sie vor der Wahl getroffen haben, erinnert werden. Dass diese Abgeordneten mit ihrer Meinung konform mit den bestehenden Gesetzen, insbesondere der BRK, gehen, zeigt der folgende Report von der UN. Es geht darin zwar um Österreich, aber das ist uns schon ganz nah und beinahe in derselben Situation wie wir hier :-) --------------------------------------------------------- Der UN Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Österreich die Nichteinhaltung der Behindertenrechtskonvention (BRK) vorgeworfen! Österreich hat die BRK vor 5 Jahren am 26.9.2008 ratifiziert. Die BRK ist damit in Österreich geltendes Gesetz. In seiner 10. Sitzung hat der Ausschuss am 13.9. unmissverständlich bestätigt, dass ALLE Einsperrungen in Österreich aufgrund eines Gesetzes für psychisch Kranke Artikel 14 (Freiheit und Sicherheit der Person) der Behindertenrechtskonvention verletzen. Zitat aus dem Fazit: Der Ausschuss ist tief besorgt darüber, dass die österreichischen Gesetze es erlauben, dass eine Person gegen ihren Willen in einer psychiatrische Anstalt untergebracht werden kann, wenn eine psychosoziale Behinderung besteht und prognostiziert wird, dass sie sich selbst oder andere Personen gefährde. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Gesetzgebung unvereinbar ist mit Artikel 14 der Konvention, weil einer Person die Freiheit aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Behinderung entzogen werden kann. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und juridischen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen in irgendeiner psychiatrischen Klinik eingesperrt werden kann. Er fordert den Vertragsstaat auf, Strategien zur Deinstitutionalisierung auf der Grundlage der Menschenrechte als Modell von Behinderung zu entwickeln. Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, zu gewährleisten, dass alle psychiatrischen Dienste auf der Grundlage der freien und informierten Zustimmung der betroffenen Person zur Verfügung gestellt werden. Er empfiehlt, dass der Staat mehr finanzielle Ressourcen bereitstellt für Menschen mit geistigen und psychosozialen Behinderungen, die ein hohes Maß an Unterstützung benötigen, um sicherzustellen, dass es ausreichend gemeindenahe ambulante Dienstleistungsangebote gibt, um Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Original Dokument in Englisch bei der UN: ohchr.org/Documents/HRBodies/CRPD/10thSession/CRPD-C-AUT-CO-1_en.doc
Posted on: Thu, 26 Sep 2013 16:47:19 +0000

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