Diskussion zur Petition 46483 Arbeitslosengeld II - Abschaffung - TopicsExpress



          

Diskussion zur Petition 46483 Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013 Petitionstext und Begründung lesen Diskussionszweig: Sanktionen sind bereits jetzt verfassungswidrig Erstellt 22.11.2013 - 02:47 von harrypotter6 . Hallo, Neulich bin ich auf folgenden Text gestoßen: Die Sanktion bei Weigerung des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung (§31 Abs. 1 Satz 1 lit. A) SGB I a. F. ist seit zwei Jahren nicht mehr geltendes Recht und und kann dementsprechend keinen Verstoß gegen die grundgesetzliche geschützte Vertragsfreiheit bedingen. Nach weiteren Nachforschungen fand ich folgendes: Sanktionen nach §31 SGB II sind verfassungswidrig. BVerfG vom 9.2.2010 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvL 1/09 - - 1 BvL 3/09 - - 1 BvL 4/09 - Anfechtbar wird eine Engliederungsvereinbarung, wenn man bspw. androht, dass es sonst zu Sanktionen kommt (§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) Sanktionen dürfen nicht verhängt werden, wenn die Eingleiderungsvereinbarung per Verwaltungsgericht erlassen wurde (Hessisches Landessozialgericht Az: L 7 AS 288/06 ER vom 09.02.2007) antworten DiskussionsverlaufAntworten nach Datum (42) alle zuklappenalle Antworttexte einblenden Re: Sanktionen sind bereits jetzt verfassungswidrig Erstellt gestern - 11:14 von Tentakel85 ausblenden Das stimmt. Der § 15 SGB II sieht keine Sanktionen bei Nichtunterschrift einer EGV vor. Eigentlich ist diese Petition überflüssig. Die Betroffenen sollten eine Eingliederungsvereinbarung gar nicht erst unterschreiben. Dann hat sich das Thema mit den Sanktionen erledigt. So einfach ist das Spielchen. Leider sind die Hartz 4 Neulinge verängstigt. Die unterschreiben den Wisch dann, in der Hoffnung dann Ruhe zu haben. antworten Re: Sanktionen sind bereits jetzt verfassungswidrig Erstellt gestern - 11:33 von Wuttier ausblenden Fälsch! Die Eingliederungsvereinbarung, die man nicht unterschreibt, wird als Verwaltungsakt trotzdem wirksam und die Nichtunterschrift schützt nicht vor Sanktionen! antworten Re: Sanktionen sind bereits jetzt verfassungswidrig Erstellt gestern - 15:15 von Tentakel85 ausblenden Falsch! Das Hessische Landessozialgericht sieht das ganz anders. Wer nach einer Nichtunterschrift der EGV sanktioniert wird, hat gute Karten bei einer Klage. Wenn der Anwalt das richtig macht, hat der Leistungsberechtigte keine Probleme. Hessisches Landessozialgericht Az: L 7 AS 288/06 ER vom 09.02.2007 antworten Re: Sanktionen sind bereits jetzt verfassungswidrig Erstellt gestern - 16:06 von Lutz ausblenden Zitat: von Tentakel85 ... Wer nach einer Nichtunterschrift der EGV sanktioniert wird, hat gute Karten bei einer Klage. Wenn der Anwalt das richtig macht, hat der Leistungsberechtigte keine Probleme. Hessisches Landessozialgericht Az: L 7 AS 288/06 ER vom 09.02.2007 Und es ist leider auch falsch, wenn man zur Kenntnis nehmen muss, dass das Bundessozialgericht (BSG) schon eindeutig geurteilt hat. Die Urteile des BSG sind höherwertig, rechtsgültig und verbindlich. Siehe Beitrag von mir hier im Thread, weiter unten, Erstellt heute - 14:21 von Lutz (Zuletzt geändert am 24.11.2013 - 14:39 von Lutz). Da könnte auch das LSG in Hessen zappeln wie es wollte und eine Sachbearbeitung sowieso, auch wenn die Hessen noch die Todesstrafe in ihrer Landesverfassung hoch halten, gilt am Ende zum Glück Bundesrecht und Bundesrechtsprechung als rechtsverbindlich! antworten Die Entscheidung des H-LSG erging unter alter Rechtslage und hat heute überhaupt keine Bedeutung! Erstellt gestern - 19:56 von Tovija (Zuletzt geändert am 24.11.2013 - 20:17 von Tovija) ausblenden Ich hatte bereits anderweitig (irgendwo hier) dem Harry erklärt, dass uns die Entscheidung dieses LSG heute ohnehin nichts mehr zu sagen hat, weil sie unter einer anderen Rechtslage zustande kam. Ganz abgesehen davon, dass alle gerichtlichen Entscheidungen, auch die des BSG, nur die Beteiligten binden und sich ansonsten nur durch ihre Überzeugungsfähigkeit innerhalb der Rechtsprechung durchsetzen können. antworten Re: Die Entscheidung des H-LSG erging unter alter Rechtslage und hat heute überhaupt keine Bedeutung! Erstellt gestern - 20:20 von Lutz ausblenden Zitat: von Tovija ... nur die Beteiligten binden und sich ansonsten nur durch ihre Überzeugungsfähigkeit innerhalb der Rechtsprechung durchsetzen können. Genau diese Hürde werden wir noch nehmen, da können sich die Satten schon mal auf eine Fastenzeit im Bundestag vorbereiten! Wer uns sanktioniert, den sanktioniert der Souverän zurück! antworten Re: Die Entscheidung des H-LSG erging unter alter Rechtslage und hat heute überhaupt keine Bedeutung! Erstellt gestern - 21:15 von Tovija ausblenden Was meinst du? Dass ihr Richter der Sozialgerichtsbarkeit von eurer Auffassung überzeugen wollt? Das würde lediglich eine Richtervorlage hervorbringen und denjenigen, dessen Richter die Sanktion als verfassungswidrig erachtet, zumindest bis zur Entscheidung des BVerfG vor derselben durch Aussetzung des Verfahrens schützen. Die Richter selbst werden sonst weiter nur das SGBII anwenden und, soweit als möglich, - ob günstig oder ungünstig für den Betroffenen - auslegen. Unmittelbare Bindung wird nur durch eine Entscheidung des BVerfG erzielt werden können. Ob sich die Verfassungsrichter von der ethischen Entrüstung einer juristisch ungeschulten Minderheit in der Bildung ihrer Rechtsauffassung lenken lassen, halte ich für eher unwahrscheinlich. antworten Re: Die Entscheidung des H-LSG erging unter alter Rechtslage und hat heute überhaupt keine Bedeutung! Erstellt gestern - 21:31 von Lutz (Zuletzt geändert am 24.11.2013 - 21:34 von Lutz) ausblenden Zitat: von Tovija Was meinst du? Dass ihr Richter der Sozialgerichtsbarkeit von eurer Auffassung überzeugen wollt?.... Wenn sich Richter überzeugen lassen, dann um so besser. Beruflich sind sie ja prädestiniert, auch den Politikern vor Augen zu führen, dass sie in ihrem Handeln Unrecht begehen! Hier geht es aber um eine Forderung vom Souverän Richtung Politik, quasi auf dem kurzen Dienstweg! So wie ich es hier beim Lesen mitbekomme, solidarisieren sich mit der Petition Bürger aus allen Schichten, Betroffene und nicht Betroffene, weil diejenigen, die noch nicht betroffen sind, erkennen müssen, dass auch ihnen nicht nur im Bedarfsfall die Sanktionen schaden. Die Sanktionen drücken seit Jahren die Löhne in den Keller und die Gewerkschaften haben diese Mechanismen unterstützt. Schluss mit dem Spuk!, das Maß ist voll! Weg mit Sanktionen gegen Bürger, die keine Straftäter sind! Mitzeichnung, UNBEDINGT! antworten Re: Sanktionen sind bereits jetzt verfassungswidrig Erstellt gestern - 16:14 von Wuttier (Zuletzt geändert am 24.11.2013 - 16:16 von Wuttier) ausblenden Tja, aber erst mal muss man klagen und bis dahin hat man die Sanktion und eventuelle Folgesanktionen daraus resultierend . antworten Re: Sanktionen sind bereits jetzt verfassungswidrig Erstellt gestern - 19:48 von Lutz (Zuletzt geändert am 24.11.2013 - 19:50 von Lutz) ausblenden Zitat: von Wuttier Tja, aber erst mal muss man klagen und bis dahin hat man die Sanktion und eventuelle Folgesanktionen daraus resultierend . Das ist genau der Punkt, auf den die Politiker mit ihrer wählerfeindlichen Politik spekulieren und dass sie eben auch menschenverachtende Gesetze ihren vom Souverän bezahlten Schreibtisch passieren lassen. Die FDP hat nunmehr als erste dieser Parteien (Google nach spätrömische Dekadenz) einen Nachdenkzettel erhalten. Alle anderen sollen sich nicht wundern, wenn die Wählerschaft zunehmend ausbleibt. Geht das Unrecht weiter, werden alle vor dem Tor des Unrecht stehen! Das sei denen gesagt, die heute noch denken, wir werden weiter still halten! Das Maß ist ÜBERVOLL! In unserem Land bekommen SCHULKINDER Sanktionsdrohungen von einem Jobcenter, Arbeitnehmer die keiner mehr wegen dem Alter einstellen will und die jahrelang die Leute, die einen Monatsregelsatz schon zum Frühstück aufessen, ernährt haben. Jungen Menschen wird die Zukunft verbaut, sie werden Dequalifiziert und ausgebeutet, SCHAMLOS! Wir sollen mit einem Mindestlohn abgespeist werden, der zur Folge hat, dass Menschen beim Jobcenter Schlange stehen müssen, weil die Preise für Grundbedarfe schneller steigen, als uns die Politiker noch belügen können! Die Sanktionen WEG, SOFORT!, MITZEICHNEN! antworten Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt gestern - 12:39 von Der_Max ausblenden Zitat: von Wuttier Fälsch! Die Eingliederungsvereinbarung, die man nicht unterschreibt, wird als Verwaltungsakt trotzdem wirksam und die Nichtunterschrift schützt nicht vor Sanktionen! Damit sind wir - wieder - bei der Frage, wie viel Kooperation seitens des Hilfebedürftigen rechtlich zulässig sein soll: Antrag stellen, unterschreiben, fertig ... das kann es doch nicht sein! Immer wieder: Hartz-IV ist kein bedingungsloses Grundeinkommen! Entgegen dem demagogischen Blödsinn, der hier von so vielen Stellen postuliert wird, ist die Nicht-Weitergewährung der ungekürzten Sätze n5cht verfassungswidrig: Hierzu gibt es, aus rechtsgrundsätzlicher Sicht, jede Menge Urteile: Auch wenn im Einzelfall die Leistungsversagung möglicherweise nicht rechtmäßig war, bleibt sie grundsätzlich als Möglichkeit doch zulässig. Das ergibt sich aus den vielen Einzelurteilen des BSG und den Entscheidungen des BVG. Regelmäßig werden dort, mangels Rechtsschutzinteresse, Vorlagen, die sich prinzipiell gegen Leistungskürzungen wenden, gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Abgesehen davon, dass es sich nicht um eine Leistungskürzung handelt, sondern um das Nichtgewähren einer Folgeleistung. Sonst wäre ja auch das Nichtzahlen einer Rente an Verstorbene eine Leistungskürzung - völliger Quatsch! Insofern wäre das gleiche Ergebnis, wie bei der derzeitigen Leistungskürzung, wenn man die Leute auffordern würde sich persönlich beim Amt zu melden, um Leistungen zu erhalten. Wer nicht kommt, bekommt eben nichts. Also - weil man sich nicht an seine (!) Eingliederungsvereinberung gehalten, nicht zum Termin beim Amt erschienen, oder sonstwie nicht alles getan hat, um an die Staatsknete zu kommen, bekommt man sie eben nicht. Ich finde das gut und auf keinen Fall menschenrechtswidrig. Wer seine persönliche Menschenwürde für derart unantastbar hält, jegliche Interaktion mit seinen Mitmenschen in sein persönliches Belieben stellen zu wollen, hat Gesellschaft nicht verstanden! antworten Tarsachenverleugnung! Erstellt gestern - 13:57 von zara.amy ausblenden Das ist doch Blödsinn und Tarsachenverleugnung! BSG-Urteile sagen wenig bis nichts darüber aus ob Sanktionen verfassungswidrig sind oder nicht. Es wird einfach mal behauptet, es gäbe ja so viele Urteile FÜR Sanktionen. Zeigen Sie mir doch mal ein einziges BVerfG-Urteil, das Sanktionen erlaubt! Das gibt es nämlich zum Glück nicht! Was ist mit dem Satz Im Zweifel für die Freiheit bereits schon griechischer Philosophen? Wertlos für Sie? Sind Sie etwa nicht arbeitslos weil sie zu jeder Schnapsidee gezwungen wurden? Glaube ich weniger! Es braucht auch Vorraussetzungen um auf ein erfolgreicheres Leben hin zu arbeiten!Haben Sie alles nur durch Zwang gelernt und tun auch heute auch noch mit Freude nur Dinge, zu denen Sie gezwungen wurden? Glaube ich noch weniger. Obendrein wird mit Sanktionen oftmals das Gegenteil erreicht und manchmal viel dabei zerstört- mitunter die Bonität bis zur Privatinsolvenz und damit auch jede Perspektive innerhalb von 6 Jahren ein Unternehmen mit Firmenkreditenaufzubauen womit unnötigerweise zum Schaden aller Beteiligten (Staat und Empfänger ) es einige Jahre länger dauert, aus der Hilfebedürftigkeit raus zu kommen. Es gibt auch viele Fälle, in denen wegen etwas sanktioniert wird, wofür der Empfänger nichts kann z.b. weil jemand unbedingt eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung will in Form einer GKV will und das Bisherige nicht akzeptiert weil vielleicht auch sein Überleben davon abhängt. Und was ist das überhaupt für eine Auffassung, dass nach Ihnen sich jeder Mensch seine Menschenwürde erst verdienen müssen sollte? Was ist mit Kranken und Behinderten? Auf ewig in einer unmenschlichen gefangen? Mit noch höherer Sterberate? Einigen wird sogar so übel mitgespielt, dass das Leben so nicht viel für sie Wert ist (das Recht auf ein menschenwürdiges Leben dafür umso wichtiger ist) weil es so unangenehm gemacht wird und fühlen sich nicht mehr wie richtige Menschen behandelt! Und zwar begründeterweise! Wie soll man sich da noch entfalten können, mit positiver Tatenergie was anpacken? Also in einigen Fällen ist die Bezeichnung von sowas mit Menschenquälerei sogar so schlimm oder gar schlimmer wie/als es sich anhört! Na ja, Nazis, Stalinisten, Martliberale und Marktradikale etc. fanden ja auch häufig, dass nur hinreichend nützliche Menschen Menschenwürde verdient haben. Übrigens profitieren von dieser Politik NICHT die Mehrheit der Angestellten. Es gibt dann zwar manches billiger, doch wird Ihnen umso mehr vom Lohn wieder abgezogen! Der Gewinn aus dem Lohndumping fließt der reicheren Minderheit in die Taschen und es gibt bereits schon nur in China und den USA noch mehr Superreiche Lesen Sie mal über das Hyper-Imperium, das uns allen droht, und den Zustand beschreibt, wo Politiker, das Volk, Wahlen und Gerichte kaum noch was zu sagen haben, weil die Firmenbarone die eigentlichen Herrscher sind, welche sich nirgends mehr an Menschenrechte halten, und die Schere zwischen arm und reich noch viel größer ist und der technisch-wissenschaftliche Fortschritt langsamer geworden ist weil viel weniger Konsum da ist. Das muss doch verhindert werden und man sollte sich davon auch wieder mehr entfernen und auf die Hyper-Demokratie zuarbeiten. Und deshalb sollte man schon mal bei Themen wie Sanktionsverbot und Mindestlohn und Bürgerversicherung und Steuertricksern anfangen und mit Stärkung der Menschenrechte und besserer Marktkontrolle etc. weiter machen. Durch Steuerhinterziehung und Steuertricks gehen Europa jährlich über 1 Billion Euro verloren! Die Steuerhinterzieher und Steuertrickser etc. sind die wahren Asozialen und am unbeliebtesten bei mir! Und Deutschland könnte jährlich über 50 Milliarden Euro sparen, wenn die völlig sinnlosen und zerstörerischen Menschenrechtsverletzungen abgeschafft werden würden(es gibt ja noch einige mehr und sogar ein paar noch schlimmere als die bei Hartz4). Da sollte man nachbessern und der Staatskasse, der Volkswirtschaft etc. Gutes tun! antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt gestern - 12:56 von Wuttier ausblenden Ich habe die Gesellschaft von heute sehr wohl verstanden. Unten fordern und oben fördern :-) Hatz4 mit seinen Sanktionen fördert Billiglohnarbeit, macht uns zum Dumpinglohnland. Ich will, dass das Existenzminnimum unantastbar bleibt. Es ist weit weniger als einem Schuldner als Pfändungsfrei erklärt wird. Wer auch nur ein wenig Ahnung vom Leben mit Hatz4 hat zeichnet hier mit! antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt gestern - 12:49 von Lutz (Zuletzt geändert am 24.11.2013 - 12:49 von Lutz) ausblenden Zitat: von Der_Max ... Immer wieder: Hartz-IV ist kein bedingungsloses Grundeinkommen! ... Ist es auch ohne Sanktionen nicht, wird es auch ohne Sanktionen nicht, denn Hartz IV oder eben das ALG II und andere Leistungen aus den ZWÖLF Sozialgesetzbüchern, sind grundsätzlich von einer Bedarfsprüfung abhängig. Ich hoffe damit Ihr Missverstehen ausgeräumt zu haben! Gern werde ich das auch in der Wiederholung verdeutlichen und beziehe meine Erläuterung auch auf ihre missglückte Selbsteinschätzung zum demagogischen Blödsinn Mitzeichnen, UNBEDINGT! antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt gestern - 13:19 von Der_Max (Zuletzt geändert am 24.11.2013 - 13:21 von Der_Max) ausblenden Zitat: von Lutz Zitat: von Der_Max ... Immer wieder: Hartz-IV ist kein bedingungsloses Grundeinkommen! ... Ist es auch ohne Sanktionen nicht, wird es auch ohne Sanktionen nicht, denn Hartz IV oder eben das ALG II und andere Leistungen aus den ZWÖLF Sozialgesetzbüchern, sind grundsätzlich von einer Bedarfsprüfung abhängig. Ich hoffe damit Ihr Missverstehen ausgeräumt zu haben! Gern werde ich das auch in der Wiederholung verdeutlichen und beziehe meine Erläuterung auch auf ihre missglückte Selbsteinschätzung zum demagogischen Blödsinn (...) Es ist ganz einfach: wer die - legitimen !!! - Bedingungen für den fortwährenden Bezug nicht mehr erfüllt, fliegt eben aus der Förderung raus. Eingliederungsvereinbarung & Co. gehören dazu. Wer daran nicht teilnimmt, verliert seinen Anspruch, teilweise oder ganz. Da sich diese Maßnahme auf die Zukunft bezieht, handelt es sich nicht um eine Leistungskürzung. Leistungskürzung wäre, wenn rückwirkend Leistungen aberkannt würden, aber das ist ja nicht der Fall. Mitzeichnen? Niemals! Keinen Cent meiner Steuergelder für Sozialschmarotzer und Trittbrettfahrer. Lieber mehr Geld für Bedürftige, die sogar bereit sind, etwas gegen ihre Situation zu tun! antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt heute - 12:44 von harrypotter6 ausblenden Nur weil jemand Hartz IV bekommt, ist er nicht gleich Sozialschmarotzer. Viele sind in Hartz IV reingeschlittert, ohne etwas dafür zu können. Es gibt genügend Menschen, die keinen Job finden, weil sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, jede Art von Arbeit zu bekommen. Viele Sanktionen entbehren jeder Rechtsgrundlage. Oder soll man bspw jemanden zu 15 Bewerbungen pro Monat zwingen, obwohl es gar keine Jobangebote gibt? Oder soll man jemanden sanktionieren, weil er, aufgrund nicht bestehender Wegefähigkeit, nicht zum Jobcenter gehen kann? antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt heute - 13:34 von Der_Musikus (Zuletzt geändert am 25.11.2013 - 13:40 von Der_Musikus) ausblenden Zitat: von harrypotter6 Oder soll man bspw jemanden zu 15 Bewerbungen pro Monat zwingen, obwohl es gar keine Jobangebote gibt? Ich sag es mal so: Bislang habe ich eigentlich alle meine bisherigen Jobs inklusive des aktuellen durch Initiativbewerbungen bekommen. Sprich: Mich beim Unternehmen beworben, OHNE daß jenes irgendwo ein Jobangebot geschalten hatte. Und die Rechtsgrundlage der Sanktion existiert auch unabhängig davon, ob nun Jobangebote vorhanden sind oder nicht. antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt heute - 13:51 von Jürgen Richter ausblenden Zitat: von Der_Musikus Zitat: von harrypotter6 Oder soll man bspw jemanden zu 15 Bewerbungen pro Monat zwingen, obwohl es gar keine Jobangebote gibt? Ich sag es mal so: Bislang habe ich eigentlich alle meine bisherigen Jobs inklusive des aktuellen durch Initiativbewerbungen bekommen. Sprich: Mich beim Unternehmen beworben, OHNE daß jenes irgendwo ein Jobangebot geschalten hatte. Und die Rechtsgrundlage der Sanktion existiert auch unabhängig davon, ob nun Jobangebote vorhanden sind oder nicht. Naja das hängt doch meistens von Alter und Qualifikation ab. Wie sie sicherlich wissen werden gerade ältere Arbeitslose fast gar nicht mehr eingestellt. Und das Jobcenter sich hier nur auf ihren gesetzlichen Auftrag zurückziehen und eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen fordern ist eine Farce. Wohl wissend das viele nicht vermittelbar sind, wird stattdessen noch mit Sanktionen gedroht anstatt Hilfen anzubieten. antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt heute - 14:05 von Der_Musikus ausblenden Zitat: von Jürgen Richter Naja das hängt doch meistens von Alter und Qualifikation ab. Wie sie sicherlich wissen werden gerade ältere Arbeitslose fast gar nicht mehr eingestellt. Das mag durchaus zutreffen, stelle ich gar nicht in Abrede, aber Zitat: von Jürgen Richter Und das Jobcenter sich hier nur auf ihren gesetzlichen Auftrag zurückziehen und eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen fordern ist eine Farce. Wohl wissend das viele nicht vermittelbar sind, wird stattdessen noch mit Sanktionen gedroht anstatt Hilfen anzubieten. auch wenn ich hier durchaus zustimme, daß es eine Farce ist: Die Aussage entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage ist ganz einfach falsch. Denn auch der Fakt der Farce ändert rein gar nichts daran, daß dennoch die Rechtsgrundlage für Sanktionen in diesem Fall tatsächlich vorhanden ist. antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt heute - 14:19 von Jürgen Richter ausblenden Zitat: von Der_Musikus auch wenn ich hier durchaus zustimme, daß es eine Farce ist: Die Aussage entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage ist ganz einfach falsch. Denn auch der Fakt der Farce ändert rein gar nichts daran, daß dennoch die Rechtsgrundlage für Sanktionen in diesem Fall tatsächlich vorhanden ist. Rechtsgrundlage ist ja richtig, nur sollte das Mittel der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Die Jobcenter haben eben nicht nur das Mittel der Sanktion. Es ist natürlich einfacher und bequemer sich Sanktionen zu bedienen als aufwendig andere Abhilfe zu schaffen. Mir ist natürlich auch klar das wie im Falle der Diskussion um das BVerfG-Urteil zeigt (habe das dort auch wie Sie versucht den Leuten klar zu machen), das Sanktionen noch Geseteskonform sind und von daher das Mittel eben nach wie vor nicht verfassungswidrig ist. antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt heute - 14:31 von Der_Musikus ausblenden Ja, die Verhältnismäßigkeit. Wenn man darauf abzielt, dann kommt sicher die eine oder andere Sanktion in den Bereich der Rechtswidrigkeit, weil es eben an der Verhältnismäßigkeit mangelt. Problem hierbei ist allerdings, daß Verwaltungsrechtler die Verhältnismäßigkeit in der Regel anders definieren als der Durchschnittsbürger. WIE der GdV definiert wird, wissen wohl Sie und auch ich. Und es bleibt eben dabei: Auch wenn man beim Anwenden einer Rechtsgrundlage die Verhältnismäßigkeit beachten muß ändert das nichts am Vorhandensein der Rechtsgrundlage als solcher, und damit ist die von mir kritisierte Aussage eben nach wie vor falsch. antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt heute - 15:08 von Wuttier ausblenden Na ich für meinen Teil habe nie abgestritten, dass Sanktionen an und für sich gesetzeskonform sind, weil dieses Gesetz nun mal existiert. Aber gerade das wollen wir hier doch ändern oder? :-/ antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt gestern - 14:25 von zara.amy ausblenden Es gibt nicht nur die Totalsanktionen, sondern auch Streichung von 30%, 60% und 100% der Hartz4-Regelsätze (und nicht zusätzlich Streichung von Wohnung und Krankenversicherung). Anscheinend kennen Sie noch nicht mal Hartz4 so genauer, müssen aber trotzdem was dazu sagen. Und wie ungerecht Hartz4 funktioniert: In dem bereits erwähnten Fall, dass jemand auf eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung, also eine GKV besteht, wurde diese Frau schlimmer als jeder noch so freche Arbeitsverweigerer gleich sofort totalsanktioniert, obwohl sie nichts dafür kann das Problem überhaupt zu haben! antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt gestern - 14:21 von Lutz (Zuletzt geändert am 24.11.2013 - 14:39 von Lutz) ausblenden Zitat: von Der_Max .... Eingliederungsvereinbarung & Co. gehören dazu. Wer daran nicht teilnimmt, verliert seinen Anspruch, teilweise oder ganz. ... Schon wieder ein Sachstand, den Sie versuchen Recht verdrehend darzustellen. Das Bundessozialgericht (BSG) urteilte längst, dass die Nichtunterzeichnung einer so genannten Eingliederungsvereinbarung (EGV) nicht sanktioniert werden darf (BSG vom 22.9.2009 – B 4 AS 13/09 R). Aufgrund des eindeutigen Urteils wurde die rechtsverdrehende Praxis der Jobcenter UNTERBUNDEN und selbst die BA sah sich veranlasst, in ihren öffentlich gemachten Dienstanweisungen eindeutig und unmissverständlich die Jobcenter darauf hinzuweisen! Zuletzt mit Urteil (Az.: B 14 AS 195/11 R vom 14.02.2013) des BSG, stärkte in Wiederholung das BSG die Betroffenen des politisch gewünschten Unrecht, in dem die willkürliche Ersetzung einer nicht unterschriebenen EGV durch einen Verwaltungsakt ebenfalls ein Riegel vorgeschoben wurde! Die permanenten Falschbehauptungen von Ihnen, von geltenden Gesetz, Recht und rechtskräftigen Urteilen abweichend, können Sie Märchenfans erzählen! Mitzeichnen, Existenzminimum ist MENSCHENRECHT und UNVERFÜGBAR! antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt gestern - 14:34 von zara.amy ausblenden Oh, toll! Gute Nachricht! Also kann man jetzt doch wieder mit einer Nichtunterschreibung der Eingliederungsvereinbarung sich vor Sanktionen schützen! antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt gestern - 14:46 von Lutz ausblenden Zitat: von zara.amy Oh, toll! Gute Nachricht! Also kann man jetzt doch wieder mit einer Nichtunterschreibung der Eingliederungsvereinbarung sich vor Sanktionen schützen! Ich zitiere mal aus einem Internetmedium und der dortige Artikel ist die derzeitige Rechtslage und Praxis: Zitat: ....Der ersatzweise Verwaltungsakt anstelle einer EGV bleibt weiterhin als Möglichkeit zulässig, aber erst nachdem der Betroffene eine EGV grundlos ablehnte. Solange er alternative inhaltliche Vorschläge in die Verhandlung um eine EGV einbringen kann und diese im Kontext seiner beruflichen Situation plausibel erscheinen oder er Maßnahmen verweigert, die für ihn ganz offenbar untauglich erscheinen, ist ein Verwaltungsakt nicht gerechtfertigt. Urteil Az.: B 14 AS 195/11 R vom 14 Februar 2013, BSG Kassel.. Quelle: gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/vereinbaren-von-eingliederungsvereinbarungen-9001323.php Wenn also Sachbearbeitungen in Jobcentern nach wie vor mit Sanktionsdrohungen Unterschriften zur Entrechtung abpressen wollen, dann handeln sie RECHTWIDRIG! Unbedingt die Petition mitzeichnen! antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt gestern - 13:54 von Reprobatio ausblenden Zitat: Mitzeichnen? Niemals! Keinen Cent meiner Steuergelder für Sozialschmarotzer und Trittbrettfahrer. Lieber mehr Geld für Bedürftige, die sogar bereit sind, etwas gegen ihre Situation zu tun! ....und der Stammtisch applaudiert. Da brabbelt einer brav alles nach, was er von Hinz und Kunz so hört. Immerhin hat er die Überschriften in der Boulevard-Presse gelesen. Bedauernswert. antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt gestern - 13:50 von h2okopf2 ausblenden [/quote]Mitzeichnen? Niemals! Keinen Cent meiner Steuergelder für Sozialschmarotzer und Trittbrettfahrer. Lieber mehr Geld für Bedürftige, die sogar bereit sind, etwas gegen ihre Situation zu tun![/quote] Bei der Verweigerung von Steuergeldern dürfte man Sie bald abholen ... Mehr Geld für Bedürftige die bereit sind etwas gegen ihre Situation zu tun ... Wie bei den vielen Älteren, die erst 200 bis 300 Bewerbungen innerhalb eines Jahres geschrieben haben und immer noch keine Arbeit haben? Von ALG II können Sie Bewerbungen eigentlich nur online schreiben, da das Geld für Mappen etc. nicht ausreichend ist. Und, dass man immer wieder die 2 - 5 % Sozialschmarotzer heranzieht um die restlichen zu bedrohen, dafür fehlt mir jedes Verständnis. Wir haben Möglichkeiten gegen die Wenigen vorzugehen, es gibt ein Strafgesetzbuch. Wozu brauchen wir ein 2. Strafgesetzbuch? Die Anwendung des 1. dürfte reichen. antworten Re: Sanktionen sind durch das Grundgesetz völlig gedeckt. Erstellt gestern - 13:28 von Nutzer755551 ausblenden Zitat: von Der_Max Mitzeichnen? Niemals! Keinen Cent meiner Steuergelder für Sozialschmarotzer und Trittbrettfahrer. Lieber mehr Geld für Bedürftige, die sogar bereit sind, etwas gegen ihre Situation zu tun! Na dann verweigern sie mal schnell ihre Steuern, denn die fließen trotz ihrer Ansichten den Schmarotzern und Trittbrettfahrern zu, und die sind nicht nur im Sozialbereich anzutreffen. antworten Re: Sanktionen sind bereits jetzt verfassungswidrig Erstellt gestern - 12:36 von zara.amy (Zuletzt geändert am 24.11.2013 - 14:49 von zara.amy) ausblenden Ja, leider! Scheint ja leider so zu sein, dass bisherige Urteile schlicht unwirksam gemacht wurden indem man einfach einen Vertragsbestanteil der Eingliederungsvereinbarung zum Gesetz für alle gemacht hat, und zwar mit Wirkung ab dem 01.04.2012! Die Eingliederungsvereinbarung muss man zwar nach wie vor nicht unterschreiben auch wegen der grundgesetzlich garantierten Vertragsfreiheit, aber leider schützt das offenbar überhaupt nicht mehr vor Sanktionen außer wenn ein Sachbearbeiter hiervon nichts weiß, was häufig der Fall ist. Ich erinnere mich noch gut wie meine Freundin auf Renovierungskosten sitzen gelassen wurde, weil die nicht wussten, dass auch bei Hartz4 das Jobcenter die Kosten übernehmen sollte und Nachzahlung ist nicht vorgesehen Sie hatten ja knapp noch genug Geld zum Renovieren!. Toll, und so wurde meine Freundin um ihren Anspruch von Ca. 600€ dafür betrogen vielleicht ja tatsächlich weil die Sachbearbeiter nicht bescheid wussten. Der Paragraph 15 Abs. 1 m.W. ab 01.04.2011 war aber noch nicht wasserdicht, aber mit Paragraph 31 Abs. 1 Satz 1 m.W. ab 01.04.2012 ist anscheinend endgültig die Möglichkeit entfallen sich mit einer Nichtunterschreibung der Eingliederungsvereinbarung zu schützen. Dennoch wissen einige Bürger wie ich, das BVerfG und dann wohl auch die Politiker genau, dass grundsätzlich Sanktionen bei Hartz4 sogar grundrechtswidrig sind, und das kommt sogar schon in Urteilen vom BVerfG auch vor, nur dass eben diese weiterhin wirksamen Urteile nicht zum grundsätzlichen Verbot von Sanktionen vorgesehen sind, sondern z.B. für gleiches Geld für Kinder wie Erwachsene obwohl eigentlich ja in der Begründung ein prinzipielles Verbot von Sanktionen vorkommt, doch das Urteil ist trotzdem wirksam nur für den Zweck für den es erstellt wurde und nicht wirksam für alles, was durch das Urteil eigentlich ja auch betroffen ist. Über die genaueren Hintergründe, warum es so lange dauert, warum überhaupt sich so gegen die Verfassung bzw. das GG gesperrt werden kann, was es so für Probleme gibt und dadurch auch Sabotagen, die Mentalität der Deutschen, dass der Weg zum Staat ohne schwere Menschenrechtsverletzungen dringend überarbeitet werden muss damit es auch irgendwann mal soweit ist, und um sich vor Abstürzen in unmenschliche Regime zu schützen, schrieb ich hier auch schon. Leider braucht es ja auch immer erst ein Urteil, weil die meisten erst dann anders und richtig handeln, obwohl es auch anders ginge! Nachtrag: Mit einem BSG-Urteil vom Anfang diesen Jahres wurde das Ersetzen der Eingliederungsvereinbarung verboten! Somit kann man also doch wieder mit einer Nichtunterschreibung der Eingliederungsvereinbarung sich vor Sanktionen schützen! antworten Re: Sanktionen sind bereits jetzt verfassungswidrig Erstellt 23.11.2013 - 10:22 von Helmut Krüger (Zuletzt geändert am 23.11.2013 - 10:48 von Helmut Krüger) ausblenden Zitat: von harrypotter6 Hallo, Neulich bin ich auf folgenden Text gestoßen: Die Sanktion bei Weigerung des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung (§31 Abs. 1 Satz 1 lit. A) SGB I a. F. ist seit zwei Jahren nicht mehr geltendes Recht und und kann dementsprechend keinen Verstoß gegen die grundgesetzliche geschützte Vertragsfreiheit bedingen. Nach weiteren Nachforschungen fand ich folgendes: Sanktionen nach §31 SGB II sind verfassungswidrig. BVerfG vom 9.2.2010 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvL 1/09 - - 1 BvL 3/09 - - 1 BvL 4/09 - Anfechtbar wird eine Engliederungsvereinbarung, wenn man bspw. androht, dass es sonst zu Sanktionen kommt (§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung) Sanktionen dürfen nicht verhängt werden, wenn die Eingleiderungsvereinbarung per Verwaltungsgericht erlassen wurde (Hessisches Landessozialgericht Az: L 7 AS 288/06 ER vom 09.02.2007) Ich will mal mit einem glasklaren Jein antworten: Dazu die Zusammenfassung zweier Beiträge von mir: 1. Das Problem ist ja offensichtlich, dass die wegweisenden und der Verfassung entsprechenden Urteile des BVerfG zwar gesprochen, aber eben - weil die vorliegenden Fälle jeweils speziell bzw. anders geartet waren - keine unmittelbare Rechtswirksamkeit entfalten. Die Weigerung des Gesetzgebers, die Zeichen der Zeit zu erkennen und frei- und selbstbestimmt zu handeln, macht ja erst diese Petition notwendig. Keiner der bisher Sanktionierten ist ja bis zum BVerfG vorgedrungen. Nicht, weil die Gerichte auf dem Verfahrensweg ihnen die Aussichtslosigkeit ihres Bemühens bescheinigt hätten, sondern weil die Kürzungen aufgrund des in Aussicht stehenden TATSÄCHLICH DANN ALLGEMEINE RECHTSWIRKSAMKEIT ENTFALTENDEN BVerfG-Urteils unterdessen zurückgenommen wurden. - Darauf heben Sie hier u. a. ab - 2. Grundlage dabei ist ja das besagte BVerfG-Urteil vom Febr. 2010, in dem es sich auf die UNVERFÜGBARKEIT der kulturellen, sozialen und politischen Teilhabe bezieht. Unverfügbarkeit in dem Sinne, dass diese Teilhabe mit keinerlei Begründung von Staats wegen gekürzt werden darf. Dieses Urteil hat bislang - wie gerade betont - keine unmittelbare Rechtswirksamkeit entfalten können, weil die Ausführungen des BVerfG nicht den vorliegenden Fall (Höhe der Hartz IV-Kindergeldsätze) direkt betraf, sondern große Teil der Begründung ausmachte, die das BVerfG in diesem Zusammenhang für wert hielt. (...) Die entsprechende UrteilsBEGRÜNDUNG des BVerfG vom Febr. 2010 lässt sich kurz und knapp in einem Satz zusammenfassen: Menschenwürde ist gebunden an jeden Menschen und muss nicht erst verdient werden. (Auch wenn die Nationalsozialisten, die Stalinisten und die Marktliberalen das anders sehen bzw. sahen.) antworten Re: Sanktionen sind bereits jetzt verfassungswidrig Erstellt 23.11.2013 - 14:21 von zara.amy (Zuletzt geändert am 24.11.2013 - 14:39 von zara.amy) ausblenden Ja, das habe ich anders formuliert und mit Nennung von noch mehr Problemen, wobei ich zunächst den Trick des Jobcenters vor einem allgemeinen BVerfG-Urteil gegen Sanktionen, das gestrichene Geld nachzuzahlen, um das allgemeinere BVerfG-Urteil zu verhindern, vergaß, wusste aber dafür auch, was bei einem solchen Trick dann noch möglich ist, um das BVerfG-Urteil doch noch zu erwirken. Die Zusammenfassung Menschenwürde ist gebunden an jeden Menschen und muss nicht erst verdient werden ist auch eine gute Idee. Allerdings habe ich nie Belege gesehen, dass andere Gerichtsurteile, nach denen bei Nichtunterschreibung der Eingliederungsvereinbarung auch bei Beschluss der Eingliederungsvereinbarung durch das Gericht Sanktionen zu unterlassen sind, angeblich durch neuere, beschlossene Gesetzestexte wieder unwirksam wurden. Ist das wirklich so? Wo steht das? Dass bislang leider kein BVerfG-Urteil ein allgemeines, generelles Verbot von Sanktionen bei Hartz4 bewirkt hat wegen der von Ihnen und mir genannten Probleme ist ja unbestritten und weiß ich auch. Nachtrag: Ja, habe ich jetzt gefunden. Stichworte dejure Eingliederungsvereinbarung Paragraph 31 Abs. 1 leider mit Wirkung ab 01.04.2012 Paragraph 15 Absatz 1 m.W. ab 01.04.2011 hatte übrigens nichts bewirkt. Unglaublich, da werden einfach etwas andere Gesetze erlassen, damit möglichst alles wieder auf dem alten Stand ist! Das Parlament hat einfach Gesetze entgegen bisheriger Gerichtsbeschlüsse erlassen! Blöderweise sieht es zumindest auf den ersten Blick auch noch so aus, dass nicht mal eine zusätzliche Klage der Bundesregierung erforderlich war, obwohl eigentlich sich die neuen Paragraphen nur darin unterscheiden, dass explizit der Fall der Nichtunterschreibung so genannt wird, dass trotzdem die Sanktionen in dem Fall genauso gelten weil z.B. die grundgesetzlich garantierte Vertragsfreiheit ausgehebelt wurde dadurch, dass sowieso immer die gleichen Sanktionen gelten. Aber ist das überhaupt zulässig einfach einen Vertragsbestandteil zum Gesetz für Alle zu machen? Auf jeden Fall ein Rückschritt wo doch nachweislich nicht nur einige Bürger von uns, sondern auch das BVerfG genau wissen, dass eigentlich sogar generellSSanktionen bei Hartz4 grundrechtswidrig sind. Aber kaum sind erste Urteile da, wird sich schon ein neuer Betrug zur Beschneidung der Menschenrechte ausgedacht, weil leider noch ein generelles Verbot von Sanktionen durch das BVerfG fehlt! Da müssen wir also mal recherchieren, und mal gucken ob die Erlassung dieser Paragraphen tatsächlich zulässig ist und ob tatsächlich damit alle bisherigen Gerichtsurteile ausgehebelt wurden. Nachtrag: Mit einem BSG-Urteil vom Anfang diesen Jahres wurde das Ersetzen der Eingliederungsvereinbarung verboten! Somit kann man also doch wieder mit einer Nichtunterschreibung der Eingliederungsvereinbarung sich vor Sanktionen schützen! antworten Eingliederungsvereinbarungen als befürchteter und all zu oft eben tatsächlicher Freibrief, einschlägig der einen Seite. Erstellt heute - 10:18 von Helmut Krüger (Zuletzt geändert am 25.11.2013 - 11:24 von Helmut Krüger) ausblenden Zitat: von zara.amy Allerdings habe ich nie Belege gesehen, dass andere Gerichtsurteile, nach denen bei Nichtunterschreibung der Eingliederungsvereinbarung auch bei Beschluss der Eingliederungsvereinbarung durch das Gericht Sanktionen zu unterlassen sind, angeblich durch neuere, beschlossene Gesetzestexte wieder unwirksam wurden. Ist das wirklich so? Wo steht das? Dass bislang leider kein BVerfG-Urteil ein allgemeines, generelles Verbot von Sanktionen bei Hartz4 bewirkt hat wegen der von Ihnen und mir genannten Probleme ist ja unbestritten und weiß ich auch. Nachtrag: Ja, habe ich jetzt gefunden. Stichworte dejure Eingliederungsvereinbarung Paragraph 31 Abs. 1 leider mit Wirkung ab 01.04.2012 Paragraph 15 Absatz 1 m.W. ab 01.04.2011 hatte übrigens nichts bewirkt. Unglaublich, da werden einfach etwas andere Gesetze erlassen, damit möglichst alles wieder auf dem alten Stand ist! Das Unterschreiben von Eingliederungsvereinbarungen im Rahmen der üblichen freien Vertragsgestaltung - analog eines Arbeitsvertrages - ist da wohl der Dreh- und Angelpunkt. Eine Sanktion INNERHALB einer Eingliederungsvereinbarung ist ja in der Tat ebensowenig verfassungswidrig, - auch nicht unter Verweis der genannten BVerfG-Entscheidungen - wie arbeitsvertragliche Sankionen, nur Sanktionen AUSSERHALB von Eingliederungsvereinbarungen sind es, soweit Arbeitslose die entsprechenden Unterlagen beibringen, dass sie bedürftig sind und SOMIT alle Voraussetzungen erfüllen. Ich selber - allerdings als Nichtjurist - stimme Ihnen vollkommen zu darin, dass der Druck auf eine Eingliederungsvereinbarung hin im Prinzip eine Aushebelung der Vertragsfreiheit darstellt. Dabei geht es nicht um die Weigerung, überhaupt zu arbeiten, obwohl auch das keine Voraussetzung der Zahlung ist, sondern um die Weigerung, Verträge zu unterschreiben, deren Konsequenzen für den Unterschreibenden gar nicht absehbar sind und die ungleichgewichtig insofern sind, als dass sie faktisch einen Freibrief der einen Vertragsseite darstellen. Menschen sollten vor ungleichgewichtigen Verträgen nicht nur aufgeklärt, sondern auch geschützt werden. Das ist überall so, trotz aller Versuche, Menschen zur Unterschrift zu bewegen. Im Weiteren, denn hier gehört es hin: In der Tat geht es dabei um zwei recht verschiedene Menschenbilder, die hier gar nicht ausdiskutiert werden können, die einfach nur genannt werden können, wobei ich tatsächlich auf der einen Seite das Gedankengut der Nationalsozialisten und der Stalinisten sehe bis hin zu den Marktliberalen, dass Menschenwürde an irgendeine bezifferbare Leistung gekoppelt wäre ... ... und auf der anderen Seite eher ein philantropisches Spektrum bis hin zu Teilen der Kirchen, die hier in diesem Fall allerdings viel zu leise sind. Vielleicht aus einem protestantischen Arbeitsethos heraus, das ggf. Arbeit IN ABSTRAKTER WEISE, d. h. gleich aller auch die Menschenwürde mit Füße tretenden Bedingungen, hoch ansiedelt? Gewerkschaften und die sich selbst bezeichnende linke Szene empfinde ich da (gleichfalls) als gespalten, ob sie dem Erstgenannten oder dem Zweitgenannten zuneigen sollen. Vgl. Kontroverse zwischen Karl Marx und Paul Lafarque. Aufschlussreich dabei ist für mich, dass die Väter und die eine Mutter des Grundgesetzes vor dem Hintergrund der NS-Arbeitslager und der stalinistischen GuLags das zweitgenannte Weltbild für sich in Anspruch nahmen, welches dann mit fortschreitender, auch hemdsärmliger Wirtschaftstätigkeit mehr und mehr an den Rand gedrängt wurde. Um so wichtiger ist es, GERADE JETZT daran zu erinnern, worauf sich das BVerfG in seinen Entscheidungen beruft. Die Entscheidung hierüber sehe ich explizit als keine politische Lagerentscheidung: Menschenwürde ist gebunden an jeden Menschen und muss nicht erst verdient werden ist auch eine gute Idee. Danke für Ihre Zustimmung! antworten Bitte nur durchdachte Informationen streuen... Erstellt 22.11.2013 - 14:32 von Tovija (Zuletzt geändert am 22.11.2013 - 14:39 von Tovija) ausblenden Es schmerzt ein wenig, wenn unter dem Namen dieser Petition immer wieder offensichtlich falsche Informationen verbreitet werden, die sich gegen Sanktionen richten. Der Bezug auf das BVerfG im Ausgangspost ist irreführend und regt Sanktionsbefürworter nur zu Lästereien an. Dazu habe ich mich schon im ursprünglichen Thread dir gegenüber geäußert und versucht, deine Auffassung zu stützen bzw. plausibel zu machen. Was die Nennung der Az. soll, erschließt sich dem Leser nicht. Der Beschluss des H-LSG aus 2007 hat uns unter aktueller Rechtslage nichts mehr zu sagen; jedenfalls nicht zum von dir vorgetragenen Aspekt. Der Sanktionsparagraph benennt unlängst die Möglichkeit der Sanktionierung auch bei den eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakten. Darüber hinaus bestand auch unter alter Fassung die Möglichkeit einer Sanktion; der Sanktionstatbestand konnte nur nicht originär in der Eingliederungsvereinbarung gesucht werden. Jedenfalls nicht nach der Rechtsauffassung im genannten Beschluss. Andere Gerichte waren womöglich zu anderen Entscheidungen gelangt. Zum Titel deines Beitrags: Deine Ausführungen gehen an diesem ein bisschen vorbei und begründen nichts weiter. Verfassungsrechtlich Verstöße liegen natürlich nicht erst dann vor, wenn das BVerfG diese feststellt. Bis das geschehen ist, können wir aber leider nur mit guten Gründen annehmen, dass Verfassungswidrigkeit vorliegt. antworten Re: Bitte nur durchdachte Informationen streuen... Erstellt 23.11.2013 - 13:52 von h2okopf2 ausblenden Ich sehe die Sanktionen als Verfassungswidrig an, da unser GG in weiten Teilen ausgehebelt wird und auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN) (un.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html).
Posted on: Mon, 25 Nov 2013 15:02:43 +0000

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